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Palästina · 1903-01-01 · Heft 1-2 (1904.None.1903) · p. Seite 94

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
2 (1903-1904)
Issue
Heft 1-2 (1904.None.1903)
Article
Kalifornische Kolonisation
Date
1903-01-01
Page
Seite 94 (sequence 3)
Language
German
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— 94 — Die Art eines Kontraktes. Bei Kauf nach dem ersten Plan wird sofort eine Verkaufsurkunde rechtskräftig ausgestellt und zwar auf Kosten des Verkäufers. Bei Kauf nach dem zweiten oder dritten Plan wird bei der ersten Zahlung ein Kaufkontrakt verabfolgt. Das gekaufte Land wird darin genau beschrieben und die erste Zahlung darin quittiert. Er wird in zwei Exemplaren ausgestellt, beide Kopien werden von Käufer und Verkäufer unterzeichnet, und jeder erhält dann 1 Exemplar. Für die monatlichen Ratenzahlungen giebt der Verkäufer dem Käufer separate Quittungen. Der Käufer sollte diese mit dem Kontrakt zusammen aufbewahren, den Kontrakt jedoch bei den monatlichen Geldsendungen nicht mitschicken. Nach Erhalt der letzten Zahlung wird die Verkaufsurkunde ausgefertigt. Dreitausend Kontrakte bereits verausgabt. Während der letzten 10 Jahre sind bereits über 3000 Kontrakte ausgefertigt worden, und die erste Unkorrektheit wäre noch zu zeigen. Der amtliche Katasterführer Mr.....in .... ist Zeuge dafür. Bei Zahlungsschwierigkeiten. Wenn ein Stück Land nach dem zweiten oder dritten Plane gekauft und 50 Dollar oder mehr angezahlt wurde, wird der eingezahlte Betrag unverfallbar, d. h., wenn weitere Zahlungsleistungen für den Käufer unmöglich werden sollten, so soll er ein oder mehrere Dorfgrundstücke im Werte seiner Einzahlungen bekommen. Man kann also bei diesem Plan nichts verlieren, sobald 50 Dollar eingezahlt wurden. Bei Todesfall. Stirbt jemand während der Zahlungen, so geht der Kontrakt unter Weiterzahlung an seine Frau oder sonstige Erben über, vorausgesetzt dass bereits die Hälfte des Kaufpreises erlegt ist. Ist sie es noch nicht, so bin ich bereit, einen Kontrakt zu machen, der der Frau eine Dorfbaustelle zuspricht, die an Wert den geleisteten Zahlungen gleichkommt. Die zu entrichtenden Steuern. Der durchschnittlich festgesetzte Wert des Landes in Maywood-Colony ist 20 Dollar per acres, 200 Dollar für ein 10 acres-Land. Der Steuersatz für dieses Jahr (1903) ist 1,50 Dollar auf den Schätzungswert von 100 Dollar, das macht eine jährliche Durchschnittssteuer von 3 Dollar von 10 acrer in Maywood. Das Eigentum wird alljährlich am 1. Montag des Monats März eingeschätzt und die Steuern sind im darauffolgenden Oktober fällig und zahlbar. Der Besitztitel auf das Land, welcher nach Plan 2 oder 3 verkauft worden ist, verbleibt mir, bis es dem Käufer bei der letzten Ratenzahlung ordnungsmässig überschrieben wird, und, so lange der Besitztitel mir verbleibt, so lange komme ich für die Steuern auf, so dass der Käufer erst nach seiner letzten Zahlung sich um die Steuern zu kümmern braucht.

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