Mitteilungen aus dem Verband der Vereine für Jüdische Geschichte und Literatur in Deutschland
- Journal
- Mitteilungen aus dem Verband der Vereine für Jüdische Geschichte und Literatur in Deutschland
- Volume
- 1898
- Issue
- Heft 6 (Dezember 1898)
- Date
- 1898-12-01
- Page
- Seite 31 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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Bericht der von dem Verbände der Vereine für jüdische Geschichte und Literatur in Deutschland aus dem Verbandstage am26. Dezember 1897 eingesetzten Commission zur Aenderung des § 7 des Ver- - . bandsstatuts. v Berlin, den 28. Februar 1898. Dem von dem Verbände der Vereine für jüdische Geschichte und Literatur in Deutschland auf dem Verbandstag am 26. Dezember 1897 uns ertheilten Aufträge gemäß haben wir in einer am 28. Februar d. I. in Cassels Hotel abgehaltenen Sitzung, zu der erschienen waren: Herr Benas Levy „ Albert Katz „ Heinrich Frankel „ Dr. Hirschberg „ M. A. Klausner die uns zugewiesenen Abänderungsanträge zu § 7 des Verbandsstatuts geprüft und gemäß der uns gegebenen Vollmacht mit Stimmenmehrheit beschlossen, diesen § 7 in nachstehende Fassung zu kleiden: „Zur Mitgliedschaft ist jeder Verein berechtigt, der die Pflege der jüdischen Geschichte und Literatur sich statutenmäßig zur Aufgabe gestellt hat.' Jeder Verein ist zu einem Jahresbeiträge verpflichtet, der für seine ersten fünfzig Mitglieder je 0,25 M., für seine weiteren Mitglieder je 0,50 M. beträgt. Höhere Leistungen an den Verband sind in das Belieben der Mitglieds vereine gestellt." Innerhalb der Commission-herrschte Einigkeit darüber, daß namentlich den kleineren Vereinen die Beitragslast thunlichst erleichtert werden solle, daß aber auf eine Beitragsleistung grundsätzlich nicht zu verzichten sei. Auch darüber war Einverständniß, daß es unangemessen fei, die Vereine nach ihren Beiträgen zu klassifiziren und die nach ihrer beschränkten Mitgliederzahl in ihrer materiellen Leistungsfähigkeit beengten Vereine gewissermaßen zu Verbandsmitgliedern zweiter Klasse zu machen. Vielmehr vertrat die Commission die Ansicht, daß die. Gleichberechtigung der Mitgliedsvereine auch in der formalen gleichen Bemessung ihrer Beiträge Ausdruck finden müsse. Diese beiden Gesichtspunkte — die formale Gleichheit der Beitragsbegrenzung nach unten und die Lasten-Erleichterung für'die schwächeren Vereine — kamen allein zur Geltung, wenn man die seitherige Bemessung des Beitrages der Vereine nach ihrer Mitgliederzahl beibehielt und zugleich die Beitragsquote für eine bestimmte Zahl von Mitgliedern bei allen Vereinen herabsetzte. Bei einer Berathung über die Bestimmung dieser Zahl legte die Commission die in No. 4 der Mittheilungen aus dem Verband der Vereine für jüdische Geschichte und Literatur in Deutschland veröffentlichte Liste zu Grunde. Die Liste führt 73 Vereine mit 7744 Mitgliedern auf, wobei der Verein in Cottbus nicht in