Mitteilungen aus dem Verband der Vereine für Jüdische Geschichte und Literatur in Deutschland
- Journal
- Mitteilungen aus dem Verband der Vereine für Jüdische Geschichte und Literatur in Deutschland
- Volume
- 1896
- Issue
- Heft 3 (Oktober 1896)
- Date
- 1896-10-01
- Page
- Seite 24 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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§- 14. , . Zwei von der Generalversammlung gewählte Revisoren haben mindestens einmal im Jahre die Kasse zu prüfen und dem Vorstand über den Bestand zn berichten. ~ § 15. / ' Z Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich Ende des Jahres statt. Die Einladungen dazu müssen mindestens 5 Tage vor dem festgesetzten Termin erfolgen. ' ' § 16. , Die Geschäfte der ordentlichen Generalversammlung sind: n) Bericht des Vorstandes, b) Bericht der Revisions-Kommission, c) Wahl des Vorstandes, 6) Wahl der Revisions-Kommission, e) Anträge. 8 17. Die Wahlen werden in geheimer Abstimmung mit absoluter Majorität der anwesenden Vereinsmitglieder vollzogen. § 18/ Die Generalversammlung ist beschlußfähig, wenn 1IS der Mitglieder bei derselben anwesend ist. Ist die erforderliche Anzahl nicht vorhanden, so ist innerhalb 14 Tagen eine .zweite Generalversammlung einzuberufen, welche alsdann in jedem Falle beschlußfähig ist. § 19. Anträge zur Generalversammlung müssen spätestens drei Tage vorher schriftlich eingereicht werden. / § 20. ' Außerordentliche Generalversammlungen finden auf Beschluß des Vorstandes statt, wenn es die Lage des Vereins erheischt, oder auf schriftlichen Antrag von mindestens Mitgliedern. deren 8 21. . Die Statuten können nur in einer Generalversammlung, aus Tagesordnung-dieser Punkt steht, mit 2/s der Majorität der