Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1843)
- Article
- Posen : Kultusangelegenheiten ... [Nachricht]
- Date
- 1843-12-19
- Page
- Seite 405 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2360092-2360256-2360308--4239-2371248- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
405 der Juden zur Erwägung zu bringen, und behalte es künftiger Entschließung vor, in wie weit Juden zu akademischen Lehrämtern zugelassen, und welche Gerechtsame den jüdischen Gemeinden als Korporationen beizulegen sein werden. Was aber die Angelegenheiten des jüdischen Kultus betrifft, so» kann die Regulirung derselben zunächst nur von den eigenen Vorschlägen der Juden ausgehen, zu deren Einholung das Ministerium der geistlichen Angelegenheiten das Weitere veranlassen wird. Eharlottenburg, 13. Dec. 1841. Friedrich Wilhelm. Obgleich dieser Bescheid nur für die 3 erwähnten Gemeinden bestimmt war, so hatte er doch zur Folge, daß einzelne Gelehrte (zuweilen auch Ungelehrte), ohne gerade aus diesen 3 Städten zu sein, im Laufe der letzten zwei Jahre dem Kultus-Ministerium Vorschläge über Regulirung der Kultus-Angelegenheiten einreichren. Ich erwähne nur beispielsweise die Vorschläge des jetzigen M. Friedlän.dschen Rabbinen, die vom Kultusminister sehr gut ausgenommen wurden. Da aber die Vorschläge sich chaotisch durchkreuzten, indem manche entschieden Unberufene die Beibehaltung des Herkömmlichen verlangten, so war es natürlich, daß bei dem Ministerium der Entschluß reifte, die Anfragen regelmäßig zu ordnen und nur von Berufenen Antworten abzuverlangen. Namentlich war ein Vorfall in Berlin wohl die nächste Veranlassung zur Ausführung dieser Maasregel. Zu Anfang des Jahres 1842 nämlich haben die jüdischen Vorsteher zu Berlin, nach einem ungestörten Schlafe von einem halben Jahrhundert, auf einmal sich des jüdischen Kultus annehmen wollen und begannen mit der Reform des Chasan-Käppchens und des Talars, was freilich der ungeschickteste Anfang von der Welt war. Die Zähigkeit dec jüdischen Orthodoxie m Berlin veranlaßte einen jüdischen Fleischhändler bei der Regierung über Neuerung zu klagen und er forderte namentlich die Beibehaltung, des in der Kabinets - Ordre vom 9. Dec. 1823 ausgesprochenen Grundsatzes des Verbots jeder Neuerung. Der Denunciant erhielt zur Antwort: „Was die künftige Behandlung der jüdischen Kultus-Angelegenheiten, insbesondere die Beibehaltung des in der Allerhöchsten KabinetSordre vom 9. Dec. 1823 ausgesprochenen Grundsatzes betrifft, so haben Sie die darüber zu erlassenden in der Vorbereitung begriffenen gesetzlichen Bestimmungen abzuwarten, bei deren Berathung die zu meiner Kenntniß gelangenden Wünsche und Anträge jüdischer Gemeindemitglieder nicht weniger in Erwägung kommen werden, als die Ansichten und Vorschläge der Arresten und Vorsteher. Berlin, 28. Marz, 1843. Der Minister der Geistlichen, Unterrichts- und MedicinalrAngelegenheiten. Eichhorn. Dieser Zwiespalt in dem Judenthume selbst veranlaßte das Ministerium sich über diesen Gegenstand genaue Kenntniß zu verschaffen und in diesem Sinne ist auch das Cirkular-Schreiben im Jahre 1842 an sammtliche Landräthe der Provinz Posen von Seiten des Ober-Präsidiums der Provinz aufzufassen, woraus man noch den Geist erkennt, dec die Gesetzgebung in Bezug auf die Juden seit fast 25 Jahren beherrscht. Dieses Cirkularschreiben lautet: „Wenn schon nach der Anordnung vom 1. Juni 1833 den jüdischen Gemeinden nicht ausschließlich in Bezug auf ihre Vermögens-Angelegenheiten die Rechte der Korporationen beigelegt, sind, so ist doch im ersten Paragraphen der gedachten Verordnung als Grundansicht hingestellt und damit namentlich entschieden angedeutet, daß die inncrn religiösen Verhältnisse der Juden ganz außer dem Bereich der Leitung des Staats und der korporativen Organisation liegen. Es liegt jedoch bei der allgemeinen Tendenz, welche die Gesetzgebung zu verfolgen hat, im wesentlichen Interesse des Staats, dafür zu sorgen, daß den Juden die Möglichkeit eines geordneten, dem Zweck religiöser Erbauung entsprechenden Kultus und einer gehörigen Beaufsichtigung desselben und der Kultusbeamten gegeben wird; daß ferner Rabbiner herangebildet werden, welche die Bildung der heutigen Zeit in sich ausgenommen haben, und so das Mittel werden, sie aus dem Aberglauben und der religiösen Beschränktheit einer längst vergangenen Zeit herauszuziehen und sie damit bin Vorstellungen christlicher Religiosität und Sitte zugänglich zu machen, ohne daß der jüdische Aberglaube in gänzlichen Unglauben und flachen Materialismus, wie dies bei den heutigen gebildeten Juden nur zu häufig der Fall ist, überschlägt; daß endlich eine gehörig beaufsichtigte religiöse Jugenddildung in den jüdischen Gemeinden Eingang finde. Vorschläge, die auf Befriedigung des oben erwähnten Bedürfnisses Hinzielen, lassen sich nicht füglich machen, ohne die Betheiligten selbst anzuhören. Wir beauftragen die Landräthe daher, einige aufgeklärte, durch Bildung und Sitte über ihre Glaubensgenossen hervorragende Juden mit ihren Ansichten und Wünschen über den vorstehend beregten Gegenstand zu hören und uns die wo möglich schriftlich abzugebende Aeußerung derselben vorzulegen. Sollte vielleicht in der einen oder andern Korporation ein Rabbiner vorhanden sein, der gleiches Vertrauen verdient, so ist auch dessen gutachtliche Aeußerung uns einzureichen." Aber die Aussprüche der Kommissionen, welche erwählt wurden, haben dem Ministerium nicht die erwünschte Beftiedigung gegeben, da sie alle für Neuerungen waren und das Ministerium sah sich genöthigt, die Fragen, über die ich oben berichtet, selbst aufzustellen. Frankfurt a. ZK., 12. Dec. Der 18. Jahresbericht über den Bestand und Fortgang des hiesigen Vereins zur Beförderung dec Handwerke unter den israelitischen Glaubensgenossen weist abermals sehr befriedigende Resultate der segensreichen Wirksamkeit dieses Vereins nach, welcher sich