Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 50 (12.12.1843)
- Article
- Amsterdam : Zeugniß des Kantonrichters T. Boas jun. für Hrn. Lehren [Nachricht]
- Date
- 1843-12-12
- Page
- Seite 394 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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394 nistration zu Gunsten der israelitischen Armen Palästinas, womit er sich belastet bateinzusehen, erkläre bei meiner Ehre, daß ich nach einer bedächtigen und religiösen Prüfung der die genannte Verwaltung betreffenden Bücher, Journale, Memoriale und Hauptbücher, die er mir vorgelegt hat, und deren Ordnung und Genauigkeit alles Lob verdienen und nach der Vergleichung und Gegeneinanderhaltung der Rechtfertigungsschriften, Quittungen und Wechsel, die er denen, die das Recht der angemessenen Schlichtung und Vertheilung unter die verschiedenen, im heiligen Lande wohnenden israelitischen Gemeinden haben, ausgezahlt hat, schließen muß, daß nicht allein alle Ausgaben und dorthin abgesendeten Zahlungen seit dem Monate Jjar A« M. 5582, korrespondirend mit dem Monate April 1822, bis auf den heutigen Lag, völlig mit seinen Einnahmen übereinstimmen; sondern, daß überdieß, außer mehreren andern Schenkungen, die Familie Lehren aus ihrer eignen Kasse eine Summe von ungefähr zwölftau- .send fünfhundert Holland. Gulden (ich sage F. 12500) für die Errichtung einer Synagoge oder eines andern frommen Jnstituts-zu Jerusalem, gespendet hat; so daß es .mir Freude macht, bezeugen zu können, daß es mir durch seine freiwillige Rechnungsablage klar und gewiß ist, daß der obengenannte Herr Hirschel Lehren sein Amt als ein wahrhafter Ehrenmann geführt und versehen hat, und daß ich mich glücklich schätzen würde, wenn das Zeugniß, das ich ihm mit Wohlgefallen ertheile, dazu beitragen könnte, die Verleumdung derjenigen zu vernichten, die die Absicht haben, die Ehre und das Ansehen eines in allen Beziehungen achtungswerthen und jeder Untreue unfähigen Mannes anzugreifen. Amsterdam, den fünfzehnten Januar achtzehnhundert drei und vierzig. (L. S.) (gez.) L. Boas, jun. Die Arrondissements-Rechtbank zu Amsterdam certificirt hierdurch die Echtheit der vorstehenden Handzeichnung des Herrn L. Boas jun., Richter des ersten Kantons, Arrondissement Amsterdam. Amsterdam, 20. Januar 1843. . Der Staatsrath Präsident der bemeldeten Rechtbank (gez.) M. C. van Hall. (L. S.) Der Gerichtsschreiber an derselben Rechtbank (gez.) I. I. Roch ußen. Frankfurts. M. 26.Nov. (Einige vorläufige Fragen an Herrn H. Lehren in Amsterdam.) „Der Ruf muß dem Namen, wie die Aegypter tobten Körpern nicht blos Unverweslichkcit, sondern auch Wohlgeruch schenken." Jean Paul. Das Publikum ist es bereits gewöhnt, so oft wir noch das amst. Komit« zur Rechenschaftsablage aufgefordect oder auf den Misbrauch und die unzweckmäßige Verwendung der nach Palästina fließenden Spenden aufmerksam gemacht haben, daß Herr Lehren sogleich durch Umlaufschreiben sich und seine Gelder vertheidigte. Die Vertheidigungen sind zwar immer derart, daß unsere Ueberzeugungen nur bestätigt, daß die öffentliche Meinung und alle, die den chasidäischen Heiligenschein als gehaltlose Sonnenstäubchen betrachten, sich von den h e r v o r g e ru f en e n Lobhudeleien und Würdeverleihungen von Individuen, die, wenn man auch in Palästina von dem Stil auf den Menschen schließen kann, auf der niedrigsten Stufe der Bildung und der Gesellschaft stehen müssen, nicht blenden Lassen. Nichts destoweniger sind uns derlei Vertheidigungen willkommen und nützlich durch die Aufschlüsse, die wir zuweilen durch dieselben erhalten; so daß wir uns nicht enthalten können, unsere Anklagen fortzusetzen, wäre es auch nur, um dadurch nochmals eine so schöne Haskama aus Jerusalem zu erhalten, die das amst. Konnte, wahrscheinlich aus wissenschaftlichem Interesse, des Nachdrucks werth hielt und sich die Mühe gab, dieses wichtige Dokument noch zu bevorworren. Wir waren eben mit einer vollständigen Uebersetzung dieses Aktenstücks beschäftigt, als uns Jemand, hierin zuvorkam (Orient Nr. 48), der aber leider nur Bruchstücke lieferte, was der Klassicität dieses Dokuments sehr schadet. Bevor wir daher zu unfern ferner» Anklagen schreiten, müssen wir Einiges berichtigen, was der amsterdamer Korrespondent in Nr. 48 d. Bl. außer Acht ließ. In dem von sämmtlichen Komito- Mitgliedern Unterzeichneten Vorworte heißt es: „Zeitgenosse nl Ihr seht hier die Worte der Rabbiner (?) und Weisen (!) unserer heiligen Stadt, wie sie unaufgefordert und unverlangt von uns und unserer Amtsführung Rühmliches schreiben. 26 Rabbiner (?) haben diese — Haskama unterzeichnet, eine Zahl, die der Zahlengröße des heiligen Namens Gottes, (des Letragemenon gleichkommt ( Dinnn by Indi nbpn rpfn ÜW pJDD yy&l)!" Wir erlauben uns aber in unserer profanen Einfalt noch hinzuzufügen, daß wir ein Dokument besitzen, worin nichts weniger als Rühmliches von dieser nämlichen Amtsführung mit 86 Unterschriften von Rabbinen und Weisen der heiligen Stadt beurkundet wird, eine Zahlengröße, die der eines andern heiligen Namens gleichkommt (oVl^N Dttf pIDD)* Ferner glauben wir berechtigt zu sein, an der Wahrhaftigkeit dieses „unverlangten" Lobes zweifeln zu müssen, und zwar u. A. aus folgender Ursache: Herr Lehren schickte nämlich kürzlich die Kopie eines Bannes hieher, der in Jerusalem an der heiligen westlichen Mauer gegen alle, die sich gegen Se. Heiligkeit, den Herrn Lehren erheben, angeblich ausgesprochen und „angeblasen" sein sollte. Das Originaldokument hierüber sollte direkt aus Jerusalem einem bekannten hiesigen Handlungshause schon im verflossenen Monat Ab zugekommen sein. Wir wissen nun aber zuverlässig, daß die Originalbannbulle nicht hier angekommen, obgleich H. L. seine Freunde Gag in und P in zke r dringend um eine solche angegangen, ja, nachdem er diesen sogar das Koncept dazu zu geschickt hatte! — Herr * Lehren besaß und verbreitete auf diese Weise die Kopie eines nicht vorhandenen Ori-