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Der Orient · 1843-12-05 · Heft 49 (5.12.1843) · p. Seite 389

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 49 (5.12.1843)
Article
Posen: Neun Fragen des Kultusminsteriums ...
Date
1843-12-05
Page
Seite 389 (sequence 2)
Language
German
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389 sowohl der gewünschten Mitwirkung sich nicht entziehen, als auch, theils aus eigener Kenntnis, theits unter Zuratheziehung anderer gebildeten und einsichtigen Männer Zhres Glaubens im Stande sein werden, uns die erforderlichen Unterlagen zur Erledigung des uns gewordenen Auftrages zu beschaffen". Auf diese Zuschrift folgen nun die neun Fragen, die aber in sich wieder eine Masse anderer Fragen einschließen, so daß man kaum von neun Fragen reden kann. Der Geist, der in diesen Fragen waltet, ist der Geist der Unbestimmtheit und der Verwirrung, da die Behörden bei der Masse der sich widersprechenden Bestimmungen kaum mehr wissen, woran sie sich halten sollen. Indeß bitte ich Sie, die neun Fragen, wie ich sie hier nach beigelegtem Aktenstücke gebe, mitzuheilen. Diese lauten: 1) Wie unterscheiden sich nach Einrichtung und Zweck Synagogen von bloßen Bethäusern und von Betschulen — Bet Ha-Midrasch? 2) Wie bilden sich nach jüdischen Religionsbegriffen neue Gemeinden? Wer ist Mitglied der Gemeinde und welche Personen haben das Recht, an Gemeinde-Versammlungen Lheil zu nehmen und in Religions- und Kultus-Angelegenheiten mitzustimmen? Wie geht die Mitgliedschaft und das Stimmrecht verloren? 3) Welche Kultusbeamten müssen in jeder Gemeinde vorhanden sein? Welche sind in der Regel wirklich vorhanden, namentlich in. solchen Gemeinden, die keine Synagogen besitzen? Welches sind im Einzelnen die Funktionen der verschiedenen Kultusbeamten, namentlich der Rabbiner? Was bestimmt das jüdische Gesetz hierüber, so wie über deren Annahme und Entlassung, und wie gestalten sich die Zustände in der Wirklichkeit? Wie. unterscheiden sich in ihrer amtlichen Stellung Oberrabbiner von den gewöhnlichen Rabbinern? Welche Stellung haben die sogenannten Rabbmats-Kollegien und wie werden dieselben zusammengesetzt? Welche Qmalisic.ation müssen Rabbiner und sonstige Kultusbeamten besitzen? 4) Welche Ritualhandlungen können nach dem Gesetz von jedem Gemeindemitgliede verrichtet werden? und welche OUwlisication gehört dazu? Wie wird es mit der Verrichtung der verschiedenen Ritualhandlungen in Wirklichkeit gehalten? 5) Was verordnet das jüdische Gesetz über Einrichtung und Ordnung des Gottesdienstes? welche Einwirkung steht den Gemeinden, den Gemeindevorstanden und Rabbinern hierauf zu und wie gestatten sich diese Verhältnisse in Wirklichkeit? Was ist im jüdischen Gesetz über die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten überhaupt und insbesondere über die Vermögensverwaltung bestimmt, und wie sollen die Kultus- Kosten gedeckt werden? 6) Darf nach dem jüdischen Gesetze ein Strafrecht über die einzelnen Gemeindemitglieder von der Gemeinde, dem Vorstande oder den Rabbinern ausgeübt werden? Geschieht dies in Wirklichkeit noch? Wird namentlich der Bann noch gehandhabt? Auf welche Art und mit welchem Erfolge? 7) Was ist über den Religionsunterricht der Kinder vorgeschrieben? Findet eine förmliche Aufnahme oder Einsegnung der dem Religionsunterricht entwachsenen Kinder in die Gemeinde Statt und welche Förmlichkeiten werden eventualSte* beobachtet? Wie ist insbesondere für den Religionsunterricht des weiblichen Geschlechts gesorgt? 8) Welche Einrichtungen zu religiösen Kultus-Zwecken müssen neben den Synagogen und Bethäusern vorhanden sein, z. B. Lauche, Leichenhaus, Brunnen rc. und wie wird es jetzt gewöhnlich mit deren Herstellung und Einrichtung gehalten? Welche Vorrichtungen sind beim Gottesdienst nöthig und wie wird es in Wirklichkeit damit gehalten? ,z. B. rücksichtlich der Aufstellung von Leuchtern, Aufbewahrung und Offenlegung der Thora rc. Was ist wegen der Kleidung der Rabbiner und sonstigen Kultusbeamten vorgeschrieben und sind hierbei Neuerungen eingetreten? Welche Neuerungen haben überhaupt beim Gottesdienst Eingang gefunden? 9) Welche Richtung haben die Meinungsverschiedenheiten in Glaubenssachen in neuerer Zeit genommen? Haben sich bestimmte Parteien ausgebildet, und wodurch unterscheiden sich dieselben? Welchen Einfluß üben diese Parteiungen auf die Gemeinde-Angelegenheiten und aus die Gestaltung des Kultus aus? Welche Partei hat durch Zahl und Einfluß in den meisten Gemeinden der hiesigen Provinz das Uebergewicht?" In meiner nächsten Mittheilung werde ich mir erlauben, alles das mitzuthellen, was seit dem Antritte unsers Königs 1840 vorgearbeitet war, um diese Anfragen zu veranlassen und welcher Standpunkt diesen Fragen überhaupt anzuweisen sei. Was in diesen Blättern über die Antworten mitgetheilt worden ist, hat übrigens seine volle Richtigkeit. 5. Nov. Meines Versprechens, Ihnen über die in unserer Stadt und Umgegend vorfallenden jüdischen Neuigkeiten Bericht abzustatten, eingedenk, verfehle ich nicht, Ihnen über die heute statt gehabte öffentliche Prüfung der israelitischen Schule zu berichten. — Aus beifolgendem Programme werden Sie ersehen über welche Gegenstände die Prüfung Statt fand, und bemerke ich, daß sich dazu außer den Ettern der Schüler und Schülerinnen, eine ziemliche Anzahl Zuschauer aus den gebildeten Standen jüdischer und christlicher Konfession, so wie von Seiten der Behörde der König!. Regierungs- und Schulrath Hc. Ulrich eingefunden hatten. — Die Prüfung selbst zeigte, was Fleiß und redlicher Witte der Lehrer vermögen, denn sämmtliche Schüler und Schülerinnen bestanden glänzend darin, und manches Elternauge weinte Freudenthranen. — Und nur erst 5 Monate besteht die Schule, die so Vorzügliches leistet, dieselbe wurde im Monat Maid. I. durch unfern Rabbinen, Dr. Meisel, der zugleich Direktor derselben ist, ins Leben gerufen. — Keine Aufopferung, keine Mühe scheut dieser würdige Mann, um die Schule zu heben, die ihm sehr geringe pekuniäre Mittel abwicst. — Dank diesem edeln Manne, der so gut die Pflichten

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