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Der Orient · 1843-11-28 · Heft 48 (28.11.1843) · p. Seite 380

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 48 (28.11.1843)
Article
Hannover : Anordnungen über Geburts-, Trauungs- und Sterbelisten [Nachricht]
Date
1843-11-28
Page
Seite 380 (sequence 2)
Language
German
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380 ungen und SLerbefälle sind durch die Eltern, durch den überlebenden Ehegatten oder die sonstigen nächsten Angehörigen bei Geldbuße bis zu fünf Lhalern binnen drei Lagen, nachdem der Fall sich ereignet, dem Vorsteher anzuzeigen. Der Vorsteher hat die Richtigkeit der Anzeige, sofern sie zweifelhaft ist, näher zu ermitteln. Die Eintragung einer Trauung kann nur erfolgen auf Grund eines beizubringenden Zeugnisses dessen, der sie verrichtet hat. Erfolgt keine Anzeige, erhält aber der Vorsteher sonst Kenntniß von dem einzutragenden Falle, so hat er, vorbehaltlich der zu erwirkenden Bestrafung dessen, der die Anzeige hatte machen müssen, die erforderlichen Nachrichten einzuziehen. Die Landrabbiner haben auf ihren Umreisen'zu untersuchen, ob die Listen vorschriftsmäßig geführt werden, und etwaige Mängel abzustellen. Daneben hat die Obrigkeit die vorschriftsmäßige Führung der Listen zu überwachen. Erstreckt sich die Synagogen-Gemeinde durch die Bezirke mehrerer Obrigkeiten, so ist eine derselben von der Landdrostei dazu zu bestimmen. Am Schluffe jedes Jahres, und spätestens bis zum 15. Januar des nächsten Jahres, sind die Listen der Obrigkeit zur Einsicht vorzulegen. Zugleich ist ihr eine beglaubigte Abschrift der Eintragungen des letzten Jahres einzureichen. Pflichtwidrigkeiten der Vorsteher bei Führung der Listen sind von ihr mit Disciplinarstrafe zu ahnden. Auszüge aus den Listen, von dem Vorsteher ertheilt, gelten als Geburts-, Trauungs- und Todtenscheine, wenn die Obrigkeit unter Beifügung ihres Siegels die Namensunterschrist des Vorstehers und dessen Befugniß beglaubigt". Hamburg, 13. Nov. Die jüngst erwähnten, bei Gelegenheit des Tempeljubiläums gehaltenen Reden der Herren Doktoren Frankfurter und Salomon sind nun am Ende der vorigen Woche gedruckt erschienen. — Bei dem nächsten jedenfalls noch im Nov. stattsindenden Bürger-Konvente soll die Gewerbesrekheit der Juden beantragt werden- Dies wäre allerdings ein großer Schritt vorwärts, der namentlich dem ärmeren Theile der Gemeinde sehr zu Statten kommen, mittelbar aber auch die Last der Wohlbadenderen erleichtern und die Gemeinde überhaupt für alle Zukunft vor Verarmung schützen würde. Denn so treffliche und zahlreiche Wohlthatigkeitsanstalten und gemeinnützige Vereine Hamburg besitzt, wie schon ein Blick in die statistische Uebersicht, die Herr Leopold Dukes vor emigen^Jahren hier anonym herausgab, lehrt, so sind doch jetzt alle staatsökonomischen und publicistischen Schriftsteller darin einig, daß jede.Unterstüßung durch Geld nur momentan Hilfe gewährt, und oft den Pauperismus erblich macht, dagegen die Eröffnung neuer Erwerbsquellen allein nachhaltigen Segen bereitet. Mit dieser Veränderung in der bürgerlichen Nahrung der Juden in Hamburg würde eine öffentlichere, angestrengtere und umfassendere Wirksamkeit des hiesigen Vereins, zur Beförderung der Handwerke unter den Juden beginnen. Möge man, wenn diese Hoffnungen sich realisiren, doch auch bald an die Errichtung eines jüd. Schullehrersemmars in Hamburg denken, wie denn Handwerksverein und Schullehrerseminar in so schöner als segensreicher Vereinigung in Münster unter Leitung des Arztes und akad. Lehrers Prof. Dr. Haindorf für Rheinland und Westphalen existiren, nachdem schon früher die kleine, aber wohlhabende und durch musterhafte Redlichkeit ausgezeichnete jüdische Gemeinde in Minden auf Anregung des Direktors der dortigen Bauschule, Hrn. Dr. B u rg h e i m und des prakt. Arztes Dr. Heilbrunn unter Mitwirkung der höchsten Provinzialbehörden in Gestaltung eines Handwerksvereins mit rühmlichem Beispiele vorangegangen war. Für Hamburg aber ist ein Schuttehrersemmar eine doppelte Nothwendigkeit, einmal weil jüd. Kandidaten nicht einmal, wie an andern Orten, Gelegenheit haben, sich auf christlichen Anstalten ähnlicher Art' auszubilden — da Hamburg trotz aller Mahnungen des Dr. Kröger auch noch eines christlichen Schullehrersemmars entbehrt — dann aber auch, weil ein fühlbarer Mangel an jüd. Elementar- und besonders Religions- und Hebräisch-Lehrern in Hamburg herrscht. Für die Tempelgemeinde wird indessen diesem Uebelstande bald abgeholfen werden, da die Herren Doktoren Frankfurter und Salomon sich öffentlich zur Begründung einer Religionsschule bereit erklärt haben. Ich habe oben der unzureichenden Wirkungen der Armenverwaitung gedacht, gestehe aher gern zu, daß Institute, wie das in Hamburg bestehende Lazarus-Gumpels-Scift, in welchem eine große Anzahl jüd. Familien freie Wohnung und einigen sonstigen Beistand erhält, eben so preisals nachahmungswürdig sind. — Der Begründer dieses Stiftes, der Banqmer Herr Lazarus Gumpel, starb in voriger Woche nach einer langen und schmerzhaften Krankheit. Bestätigt sich das Gerüchtdaß er seiner Stiftung noch ein Legat von 30,000 Thlr. hinterlassen habe, mittelst dessen noch eine Anzahl bisher vermietheter Wohnungen armen Familien zur Disposition gestellt werden sollen, so hat er sich dadurch das dauerndste Andenken, namentlich zu einer Zeit, gegründet, in welcher die Wohnungen für die ärmere Klasse selten und theuec sind, da die neuen Häuser meist in großem Stile und mit vielem Aufwands erbaut werden. Polen und Rußland. Warschau, 16. Nov. Das neue Militärgesetz in Betreff der Juden unseres Landes, welches der Kaiser dm 20. Sptbr. von Mo dl in aus erlassen, hat unsere Glaubensgenossen mit Schrecken und Trauer erfüllt. Nach jenem Gesetze, namentlich nach den näheren Vorschriften der hiesigen Regierungszeitung sind alle Juden im Alter von 20 bis zu 25 Jahren, sie mögen verheiratet ader unverheiratet sein, der Kon-

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