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Der Orient · 1843-11-28 · Heft 48 (28.11.1843) · p. Seite 379

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 48 (28.11.1843)
Article
London : Der Drucker Isr. Aschkenasi in Jerusalem [Nachricht]
Date
1843-11-28
Page
Seite 379 (sequence 2)
Language
German
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379 ser Rabbi Israel hat in mancher Beziehung mehr gerhan, als die Spenden von Tausenden, die sehr oft da blos momentan das Elend lindern, während er durch Arbeit 21 Familien ernährt, Die Bücher, die da gedruckt worden, sind zum großen Theile nur Gebet- und andere R-tualbücher, jedoch werden auch zuweilen andere gute Werke überdruckt. Gegenwärtig wird, um der Masse ein Werk gegen die Missionen in die Hände zu geben, das bekannte naiöN pnn aufgelegt und ich werde mir erlauben, Ihnen bei Gelegenheit ein vollständiges Verzeichniß und die besseren Sachen zuzusenden. Ueber Ihren Wunsch, daß sammtliche palästinensische Sachen in Deutschland und in England zum Theil in Kommission gegeben werden mögen, werde ich Ihnen nächstens ausführlich schreiben. Deutschland. Berlin, 18. Nov. In der letzten Nummer Ihres Blattes haben Sie über die Juden im Freiheitskriege einige Mittheilungen gebracht, wie sie im Allgemeinen sich in den Journalen verbreiteten; man erwartete aber allgemein, daß gegen diese Mittheilungen einige Berichtigungen erscheinen werden. Bevor aber das geschieht, wovon man allgemein überzeugt ist, erlaube ich mir hier aus dem Militärwochenblatt die dort gegebene Relation vollständig hier einzurücken, damit irgend einer der Leser das Objekt vor Augen habe, gegen welches er seine Polemik richten möge. Die Stelle Lautet: „Hinsichtlich der Zahl der Juden, welche an dem Kriege in den Jahren 1813, 1814 und 1815 Theil genommen haben, sind in neuerer Zeit die auffallendsten Behauptungen ausgestellt worden. So führt ein Abgeordneter der Städte in der 46. Plenar-Sitzung des rheinischen Landtags vom 13. Juli an: „6000 Israeliten sind in dem Befreiungskriege gefallen" zu, was voraussetzen würde, daß wenigstens 25 bis 30,000 Juden den Krieg fechtend witgemacht hätten. Zur Berichtigung dieser und ähnlicher unrichtiger Annahmen mag folgendes Resultat, welches aus den vorliegenden officiellen Listen der Truppen gezogen worden ist, dienen. Diese Listen umfassen zwar nicht alle Truppen der Armee, indessen Truppen aller Provinzen, und aus ihnen geht hervor, daß bei 59 Lmien-Bataillonen 138, 21 Kavallerie-Regimentern 38, rncl. deren Jäger-Detaschements, vier Artillerie-Brigaden 4, 52 Landwehr-Bataillonen mit ihren Schwadronen 162, den sämmtlichen Pionier-Kompagnien , während der Feldzüge 1813, 1814 und 1815 zusammen 343 Juden gedient haben, von denen 263 freiwillig eingetreten und 80 ausgehoben worden sind. Im Jahre 1815, wo das preußische Heer seine größte Stärke erreichte, zahlte dasselbe, mit Ausschluß der Garden, bei welchen keine Juden dienten, 104 Linien-Bataillone, 32 Kavallerie-Regimenter und 134 Landwehr-Bataillone. Nimmt man nun an, daß die Juden in den Truppen ganz gleich vertheilt, waren, was als ein sehr günstiges Verhältniß anzusehen ist, well die Listen vorzugsweise von den rm Laufe des Krieges formirten Truppen und solchen die aus den Provinzen rekrutirt worden, in denen verhältnißmäßig nur wenige Juden heimathlich sind, fehlen, und endlich, weil viele der im Jahre 1815 bestehenden Truppen keinen thätigen Antheil am Kriege nahmen, so haben nach jenem Verhältniß gedient: bei den Linien-Infanterie-Regimentern 245 Juden, bei den Kavallerie-Regimentern 60, bei den Artillerien - Brigaden 8, bei den Landwehr-Bataillonen und Schwadronen 418, zusammen 731 Juden, eine Zahl, welche eher zu hoch als zu niedrig erscheint, wenn man erwägt, daß in 27 Friedcnsjahren, von 1816 bis 1842, im Ganzen nur 3314 Juden im Heere dienten und ihre Zahl während dieser Zeit niemals mehr als 334, oft aber auch nur 150 bis 200 betrug". Hannover, 18. Nov. Wenn in Preußen und in andern deutschen Landen die Anordnungen wegen der jüdischen Geburts-, Trauungs- und Sterbelisten, als aus dem Streben nach Gleichheit und Ordnung mit Dankbarkeit ausgenommen werden, so kann eine bei uns ebenfalls erfolgte Verordnung, die mit dem 1. Juni 1844 in Kraft treten soll, nur als Folge jenes Pcincips angesehen werden, wonach man Alles anwenden möchte, um nur die Juden zu vermindern. Nach diesem Principe sind die Schutzgelder, die Gewerbbeschrankungen und die Verurtheilungen zum Cölibctt in unserem Lande noch in Kraft, und scheuste man nicht die Macht des neunzehnten Jahrhunderts und des Schicklichkeitsgefühls vor anderen deutschen Staaten, so würde man ein pharaonisches Gesetz einführen, wonach jeder Familienvater außer seinem Erstgeborenen alle seine Kinder ersäufen müßte. Dieser christliche Judenhaß ist in der That so rafsinirt, wie man kaum im heidnischen Alterthume ähnliche Muster findet. In Lemberg, das unglücklicher Weise zu Oesterreich gehört, besteht das Gesetz, daß bei jedem Hinzukommen einer jüdischen Familie, diese nachzuweisen haben, daß zwei dergleichen Familien ausgestorben sind. Doch ich will nur das Gesetz mittheilen. Dieses lautet: „Für den Bezirk einer jeden Synagogen - Gemeinde sind über Geburten, Trauungen und Todesfälle Listen zu führen. Sie müssen alle in dem Bezirke der Synagogen-Gemeinde vorkommenden Geburten, Trauungen und Todesfälle befassen. Gehören die Gebornen, Getrauten oder Gestorbenen einer andern Synagogen-Gemeinde an, so ist dieser zur Vervollständigugng der dortigen Listen von dem Falle Kenntniß zu geben. Die Listen sind in deutscher Sprache und nach christlicher Zeitrechnung zu führen. Es sind für Geburten, Trauungen und Todesfälle drei getrennte Listen zu führen. Die Listen sind durch den. Vorsteher der Synagogen-Gemeinden zu führen. Derselbe ist auf getreue Führung derselben obrigkeitlich zu beeidigen. Die Obrigkeit kann nach vorgängiger Verhandlung mit dem Landrabbiner die Führung der Listen auch einem andern Mllgliede der Synagogen-Gemeinde auftragen, insbesondere auch dann, wenn bisher schon ein Anderer sie geführt hat. Die vorkommenden Geburten, Trau- 48 *

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