Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 47 (21.11.1843)
- Article
- Das Jüdisch-Schreiben in unserer Zeit
- Date
- 1843-11-21
- Page
- Seite 375 (sequence 2)
- Language
- German
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375 fange eines Briefes, welcher wichtige Nachrichten enthalt, wenn wir die Handschrift des Berichterstatters nicht genau kennen; hingegen wie ganz anders ist es, wenn wir beim Eröffnen eines Briefes die Handschrift eines Bekannten erblicken! Gleichsam von selbst dringt sich uns die Ueberzeugung des wahren und untrüglichen Inhalts desselben auf. Schmerzlich müßte es unfern von uns entfernten Eltern Vorkommen, wenn sie von uns Briefe erhalten, die sie zu lesen außer Stande sind, und sie würden gern Manches aufopfern, um eine solche Schrift, die sie verstehen, wäre es auch eine geheime Kunst, ihre Kinder lehren zu lassen. Den Willen unserer Eltern folgen, heißt uns die Pflicht. Diese Schrift kann also besonders in den Provinzen, wo unsere Angehörigen leben, welche in der deutschen Schriftsprache nicht bewandert, hingegen mit der jüdisch-deutschen Schrift vertraut sind, meiner Meinung nach, aus den jüdischen Schulen nicht verbannt werden» Uebrigens lernt die israelische Jugend die ohnehin nur einfachen Schriflzeichen sehr leicht von selbst, so, daß ihnen deshalb den übrigen Lehrgegenständen fast gar keine Zeit geraubt wird; denn der Knabe, welcher das Hebräische lernt, bedarf nur eines Winkes und einer kleinen Uebung, um auch das Jüdisch-Deutsche zu erlernen. Schon die hebräischen Druckbuchstaben haben so viel Aehnliches mit den Zeichen der jüdisch-deutschen Schrift, und die Druckschrift, welche zu den Kommentaren der hebräischen Texte gebraucht wird, ist fast diesen ganz gleich. Judenfeinde können schon deshalb uns keine Beschuldigung einer Kameraderie oder eines Komplottes oder eines Staates im Staate aufbürdm, weil kein Jude diese Schrift geheim gehalten hat, sich etwa in religiösen Rücksichten scheut, diese Schreibekunst auch Nichtjuden zu lehren. Nichtjuden haben natürlicher Weise keine besondere Familienanhänglichkeiten an Israeliten, die der deutschen Schriftsprache nicht kundig sind; auch sind sie mit der hebräischen Sprache selten vertraut, deshalb finden sie es nicht für nöthig, sich mit diesen Zeichen bekannt zu wachen. Würden sie Komplotte oder sonst gesetzwidrige Handlungen in dieser Schrift nur ahnden, so würden sie sich wohl mit allem Fleiß darauf gelegt haben, um hinter das Geheimniß zu kommen; und deshalb fühlt der nichtjüdische Freund sich nicht beengt.und unhmnisch, wenn er Briefe cirkuliren sieht, die er zu lesen nicht versteht, so wenig ein Freund sich darüber aufhalten kann, wenn in unserer Mitte geschriebene oder gedruckte Briefe in lebenden oder todten Sprachen, die er zu erlernen nicht Luft und Liebe gezeigt, cirkuliren sieht. Uebrigens haben Christen schon viele Nachweisungen zum Jüdisch - Schreiben herausgegeben, so daß von Geheimniß gar nicht die Rede sein kann. Das vom Hrn. H. angeführte Gleichniß von Menschen, die in einer Gesellschaft, welche sich durch Zeichen oder halbe Worte, die dem Fremden unverständlich sind, Mittheilungen machen, findet hier keine Anwendung, denn es handelt sich hier nicht von einer absichtlichen Vorenthaltung eines Geheimnisses, sondern die Schuld des Nichtwissens liegt darin, weil er (der nichtjüdische Freund) daraus keinen Werth gelegt, sich mit diesen Schristzeichen bekannt zu machen, oder keine Gelegenheit ^gehabt, diese Zeichen zu erlernen. Urkunden zur Geschichte der Juden im Mittelalter. Serie I. Achtzehnte Urkunde. Anselm der Judenmeister in Frankfurt am Main und Isaak von Bruchselde und die Judengemeinde daselbst verkaufen dem bei den Deutschordensbrüdern wohnenden Priester Heinrich von Rödelheim drei Mark jährlichen Zinses auf dem Hause des Juden Gottschalk, mit Vorbehalt, diesen Zins binnen den nächsten zehn Jahren innerhalb der Stadt oder der Bannmeile anderwärts anweisen zu dürfen. (Frankfurt) 1288. 9. December. Nos An sc Im us viagistcr Judeorum in Frcmkenvort et Ysaac. de Bruchselde, neenon Universitas Judeorum ibidem. Teuere presenciuni recognoscimus et notum esse cupimus universis, quod honesto viro, domino Heinrico sacerdo'ti, dicto de RedelnJicim, religiosis viris . . fratribus domus theutonice Sassenhusen cohabitanti, super domuni quondam Gofschalci Judei frankenvordensis, scolc nostre contiguam, ad nos speetan- Wir Anselm Meist er der Juden in Frankfu r t und Isaak von Bruchselde, so wie die Iudengememde daselbst, erkennen durch diese Urkunde an und wünschen, es sei Allen bekannt, daß wir dem ehrbaren Manne, dem Priester Herrn Heinrich, genannt von Rödelheim, der bei den frommen Männern, den Brüdern des rdeutschen Hauses S a ch se n h a u se n, wohnt, auf einem Hause, das ehemals dem Frankfurter Juden Gottschalk gehörte, das an unsere