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Der Orient · 1843-10-31 · Heft 44 (31.10.1843) · p. Seite 349

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 44 (31.10.1843)
Article
Warschau : Ukas über die Militärpflichtigkeit der Juden [Nachricht]
Date
1843-10-31
Page
Seite 349 (sequence 2)
Language
German
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349 rer Eigenschaften unterworfen, nach den allgemeinen über den Militärdienst im Königreiche bestehenden Vorschriften. Wenn aus Mangel an hinreichenden Beweisen über das wirkliche Alter eines jüdischen Konskribirten ein Zweifel obwaltet, so hat die Aushebungsbehörde diesen Zweifel zu entscheiden. Es ist den Juden gestattet, bei jeder Obermilitarkommiffion ihren Bevollmächtigten zu haben, dessen Befugnisse sich darauf beschränken sollen, Vorstellungen dagegen zu machen, wenn ec bei der Entscheidung über die Befähigung von Juden zum Militärdienst und bei ihrer Aushebung zur Armee irgend ein Versehen oder einen Mißbrauch wahrgmommen zu haben glaubt. D. A. Z. Licht- und Schattenbilder aus der jüdischen Vergangenheit und Gegenwart. Der Frankfurter Reform-Verein.*) Frankfurt a. M, 2. Okt. (Verspätet.) Da wider alle Erwartung meine Mittheilungen Ihnen so sehr spät zugekommen, so erlauben Sie mir gefälligst, für Ihre geehrten Leser hier folgenden Auszug aus den vielen Mittheilungen zu geben: Die jüdischen Reform freunde, wie sich der Reform-Verein getauft hat, sind, wie Sie auch veröffentlicht, mit einem Programme und mit einem Briefe hervorgerreten. Das Programm hatDr, LH. Creizenach schon verflossenen Winter geschrieben; die so lange verzögerte Veröffentlichung hatte aber ihren Grund theils in Censurhindernissen, theils auch, weil man sich lange nach einem berühmten Namen umsah, den man, ohne Satyre, an die Spitze dieses ernsten, religiösen „Unternehmens" stellen könnte. Da aber unter allen hiesigen Neformfreunden keiner es wagte, diese Ehre Ln Anspruch zu nehmen, so wurden die erwähnten Druckschriften namenlos in die Welt gesandt. Der Water dieses Kindes der Liebe, Herr Dr. C., sorgte für die Nichtverwechfelung desselben väterlich durch verschiedene Erkennungszeichen, die er in so manchen Zeitungsartikeln niedergelegt hat. Wenn nun der Findling zu einem nützlichen Gliede der Gesellschaft heranwächst und eine glänzende Karriere zu machen verspricht, so wird der Vater ihn anerkennen, und stolz auf seinen Sprößling, ihn, unter seiner Leitung, in weitere Kreise einzuführen suchen. Kann er sich aber zu keinem glänzenden, Aufsehen erregenden Wirkungskreis heranbilden, muß er vielmehr verachtet im Alltagsleben seine freie Reflexion und spielende Phantasie untergehen lassen, so bleibt er ein namenloser, von seinem Vater nicht anerkannter Findling. Wir wagen es aber, ihm schon jetzt das Prognostikon §u *) Das Gutachten von Luzzatto, das ich ebenfalls erhalten, habe ich deshalb verschoben, weil ein an anderes Blatt den Abdruck anticipirt hat. Dies zu meiner Entschuldigung für Hrm Luzzatto. Red. stellen, daß er unbeachtet und unerkannt im Strome der Zeit, die Alles verschlingt, was den geistigen und physischen Gesetzen des Wettganges entgegen ist, untergehen wird. Denn die Haupterfordernisse zu einer Reformation, Eifer, Muth, Kenntniß und Wahrheit, welche Luther, Melanchton und Hutten, die Prototypen des Reformvereins, in einem so hohen Grade besaßen, gehen zum Theil unseren Resormfreunden, wie es scheint, ab. Von Kaufleuten, Aerzten und Juristen wurde die beabsichtigte Reform nicht als das Resultat einer tief durchdachten Idee, als das Streben helldenkender Köpfe aufgesaßr und aufgestellt, um mit Einsicht und überzeugenden Gründen die Lüge von der Wahrheit, den Kern von der Schale zu sondern; um auf eine historisch anerkannte, über alle Zweifel erhabene Basis, die Kollission des Lebens mit der Lehre auszugleichen: sondern von ihrem subjektiven Standpunkte ausgehend, betrachten sie die Reform wie ein Unternehmen, dessen Lheilnehmer sich schriftlich verbinden, sich an demselben zu betheiligen. Von berühmten anerkannten Gelehrten wurde zwar schon längst für den Fortschritt im Iudenthum auf wissenschaftlichem Wege gearbeitet, und in Schriftcn dargelegt, wie so manche fremdartige Bestandteile, von den Gemaristen und spätern Rabbinen in's Iudenthum eingeführt, aus denselben, nach den strengsten talmudischen Prinzipien, entfernt werden können; aber diese Gelehrten verstanden unter Reform nur ein t h e i l w e i s e s legales A u s g e b e n rabbinischer Einrichtungen und Vorschriften. Sie anerkannten die positiven Grundlagen als den Haltpunkt des Iudenthums, seine exklusi v en Gesetze und Formen als unabänderlich, und geben nur eine partielle, aber keine allgemeine Reform zu. Die mosaischen Gesetze, ganz oder theilweise, als einen Gegenstand der .Bildungsfähigkeit darzustellen, und deren Fortbestand von der Willkür und dem Grade der Aufopferungsfähigkeit und Willensstärke eines Jeden abhängig zu machen, heißt nicht reformiren, sondern die Religion den individuellen Ansichten unterordnen und den Indifferent ismus sanktioniren. Die Reform

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