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Der Orient · 1843-10-31 · Heft 44 (31.10.1843) · p. Seite 347

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 44 (31.10.1843)
Article
Schubin: Ein Prozeß
Date
1843-10-31
Page
Seite 347 (sequence 2)
Language
German
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347 Möge der Herr Apotheker Kl. durch dieses Ereigniß belehrt werden, daß es jetzt an der Zeit sei, seinen bekannten und mehrfach geäußerten Judenhaß abzulegen und gleichzeitig an das Sprichwort zu denken: durch Schaden wird man klug. Oesterreich. Prcrg, im Okt. An meinen letzten Bericht über die böhmische Judensteuer und den bevorstehenden Nomenklatur-Fortschritt anknüpfend, gebe ich zur Erzählung eines Faktums über, das in unserer an Heiligen- Bildern und katholischer Orthodoxie überreichen Stadt sich zugetragen. Die mitgetheilten Verhandlungen über die böhmische Judensteuer haben allerdings gezeigt, daß der Fortschritt in Oesterreich keineswegs in solchen Riefenstiefeln sei, wie sie die blos auf den Absatz sehenden Zeitungen malen und schildern; unserer engbrüstigen Bürgerschaft gegenüber, die den Athem verlieren zu muffen glaubte, wenn sie einen Schritt vorwärts gehen sollte, erscheint aber unsere Regierung als Repräsentant des Fortschrittes! Das Faktum möge dieses bestätigen. Ein jüdischer Kaufmann, Namens Wehli, hatte von der Regierung die Erlaubnis erhalten, außerhalb des Ghetto ein Geschäft einzurichten. Kaum hatte der erwähnte Kaufmann die Erlaubniß benutzt und sein Geschäft in der Christen stadt betrieben, als der schlummernde Tiger, der Judenhaß erwachte. Der Neid der christlichen Kaufleute und der Judenhaß der aufgeklärten Bürgerschaft forderten Hand in Hand unsere Regierung in die Schranken; denn trotz der Erlaubniß der Regierung mußte Herr Wahl: sein Lokal schließen, weil er ein Jude ist. Welche Jdeenafsociation l Ein Jude als solcher darf nicht sein Geschäft im der Christenstadt betreiben! — Dabei ließ es aber die Bürgerschaft nicht bewenden. Einmal der Judenkcieg angekündigt muß ec auch gegen alle Juden geführt werden, wie überhaupt das pars pro loto in Bezug auf die Sündenböcke der Geschichte so oft angewendet wird. Es mußten nämlich noch fast an hundert Niederlagen und Verkaufsladen, welche jüd. Fabrikaten und Geschäftsleute in der Christenstadt hatten, geschlossen werden, indem man vorgab, daß es den Juden blos gestattet sei, Fabriken außerhalb des Ghetto zu. haben. Dies sind die Gcoßthaten unserer Bürgerschaft, dies haben Czechen gethan, die im Wahne einer zu restaurirenden Nationalität alle' nichtczechischen Elemente unterdrücken möchten. — Gelegentlich möge hier noch ein Pröbchen von der religiösen Toleranz unserer christlichen Mitbrüder einen Platz finden. Am Frohleichnamstage erläßt der Magistrat noch immer die Warnung, daß kein Jude während der Processionen in der Christenstadt sich zeigen solle. Moldau und Walachei. Jassy, 5. Okt. Endlich können wir die Antwort mittheilen, welche dem preußischen Generalkonsul, Ritter Neigebaur, in Ansehung des getauften Juden kindes erlheilt worden ist. Sie lautet: „Endesunterzeichneter hat die Note des Hrn. Generalkonsuls Nr. 939, betreffend das der Feige Mandeldaum entwendete Mädchen, welches bereits nach dem Ritus der morgenlandischen Kirche gerauft wurde, dem Regierungsrache zur Entscheidung vorgelegt, welcher die Sache dahin entschied, daß, da die Forderungen in den Noten des Hrn. Generalkonsuls gerecht und die Taufe des Kindes den Rechten und Gebräuchen zuwider vor sich gegangen, da auch die obere geistliche Behörde davon keine Kenntniß gehabt, auf die Bestrafung Desjenigen, welcher die Taufe vollzogen, durch die kompetente Behörde angetragen worden, wovon der Hr. Generalkonsul mittels Nr. 2396 in Kenntniß gesetzt worden. Was aber die Rückgabe des Mädchens an die Eltern anlangt und die Anführung, daß die weltliche Obrigkeit nicht das Recht habe, über fremde Unterthanen in dieser Hinsicht etwas zu bestimmen, wird erwiedert, daß die Landesobrigkeit Niemanden zu so einer That weder aufgemuntert noch unterstützt, und daß dies ohne Wissen der Obrigkeit geschah. Da dies nun einmal geschehen ist, so hat man nicht unterlassen^ die nöthigen Maaßregeln zu treffen und auch einen strengen Befehl zu erlassen , damit so etwas nicht wieder geschehe. Die Forderung des Hrn. Generalkonsuls wegen Rückgabe des Kindes ist von solcher Art, daß sie die ganze Aufmerksamkeit der Regierung erfodert; die Regierung ist aber nicht in der Lage, dieser Forderung entsprechen zu können. Denn es würde dadurch die im Lande herrschende Religion unterdrückt werden, wenn ein bereits getauftes Kind den hebräischen Glauben wieder annehmen sollte, und es würde dem Landvolk Anlaß zur Unzufriedenheit geben, wenn man. den Juden ein solches Recht einräumen würde, weil sich die Juden hier im Land auch ohnedem so sehr vermehren und dem Landvolke schädlich werden, daß man Alles anwenden muß, um dasselbe ruhig zu erhalten. Aus diesem Grunde beehrt sich also Endesunterzeichneter, den Hrn. Generalkonsul zu ersuchen, dieser Sache seine ganze Aufmerksamkeit schenken und von einer Sache, welche den Principien der herrschenden Religion ganz entgegen und von der Regierung nie gestattet werden kann, abstehen zu wollen. Wenn das Mädchen einst in die Jahre kommt, um selbst wählen zu können, so wird es ihr ohnedem freistehen, sich eine Religion zu wählen, welche sie will. Jassy, 21. Sept. (3. Okt.) 1843. In Vertretung des Staatssekretärs: Ghika, Finanzminister." Der Ritter Neigebaur hat vorläufig zur Beruhigung der durch Gram dem Grabe nahe gebrachten Mutter diese Antwort dem Kurator des abwesenden Vaters mitgetheilt und versprochen, sich weiter zu verwenden. Man sieht, wie fanatisch hier noch die griechische Geistlichkeit ist. Auch findet man in keinem Lande so große Kontraste zwischen Aberglauben und Freigeisterei. Die letztere kann man voraussetzen, wenn man davon ausgeht, daß fast alle Bojaren von französischen Gouverneurs erzogen werden, diese aber sind oft nichts als Bediente gewesen. Was aber französisch ist, steht hier hoch. Zum Glück hat der Fürst jetzt einen braven Mann, den Hrn. von Baltsch, an die Spitze des öffentlichen Unterrichts gestellt, 44 *

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