Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1843-10-24 · Heft 43 (24.10.1843) · p. Seite 340

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 43 (24.10.1843)
Article
Breslau : Statuten des Vereins zur Beförderung der Handwerke ... [Nachricht]
Date
1843-10-24
Page
Seite 340 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2360092-2360256-2360300--4033-2370772
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

340 Lrmg des Ganzen. Ihm liegt ob, über die Beobachtung der Gesetze zu wachen, zu den jedesmaligen Sitzungen einladen zu lassen, in denselben den Vorsitz zu führen, das Vereinssiegel und das Behältniß, in welchem die zinstragenden Papiere sich befinden, aufzubewayren, die Zuschriften und Bescheide gemeinschaftlich mit dem Sekretär zu unterzeichnen und die Gesellschaft vor Gericht und zwar, wo es irgend angeht, persönlich zu vertreten. §. 19. Den Inspektoren, . als sachkundigen Männern, liegt ob: 1) sich in dem Lokale des Vereins zur festgesetzten Zeit, mindestens alle 14 Tage, zur Annahme sämmtlicher Gesuche einzusinden, speeielle Protokolle darüber auszunehmen und nach den gemachten nöthigen Erkundigungen ihr Gutachten abzugeben; 2) die Kontrakte mit den Meistern abzuschließen; 3) die Aufsicht über die Lehrlinge zu führen, Erkundigungen über dieselben an Ort und Stelle einzuziehen, das Resultat in eine Tabelle einzutragen und zu Protokoll zu geben; 4) in dringenden Fällen über statutenmäßige Unterstützungen in Gemeinschaft mit dem Direktor zu entscheiden, wenn die Summa nicht über fünf Thaler beträgt. §. 20. Der Sekretär führt das Protokoll in den Versammlungen, besorgt alle vorkommenden Ausfertigungen und unterzeichnet diese gemeinschaftlich mit dem Direktor (§. 18), hat über sämmtliche vom Verein unterstützte Lehrlinge ein ausführliches Register zu führen, in welchem die einzelnen Unterstützungen genau verzeichnet sind, und die dazu gehörigen Aktenstücke zu bewahren. §. 21. Der Kassirer hat für die Einnahme der Gelder und deren Anlegung in zinstragende inländische Pfandbriefe in Gemeinschaft und in Uebereinstimmung mit dem Direktor und dem Kontrolleur zu sorgen, die Ausgaben gegen Unterschrift des Direktors und Kontrasignatur des Kontrolleurs ans die Quittungen zu machen, über Einnahme und Ausgabe Buch und Rechnung zu führen, die Quittungen in Gemeinschaft mit dem Kontrolleur (§. 22) zu unterschreiben, und am Ende jeden Jahres die Bilanz auszufertigen und dem Komitü vorzulegen (§. 14). §. 22. Der Kontrolleur hat seinerseits Buch und Rechnung über Einnahme und Ausgabe zu führen, die Quittungen über die Einnahme und die Ausgabe zu. visiren. §. 23. Wenn ein aktives Mitglied des Konnte verhindert ist, in dm Sitzungen zu erscheinen, oder eine Zeitlang sein Amt zu verwalten, so hat es dies dem Direktor schriftlich anzuzeigen, welcher einen Beisitzer an dessen Stelle ernennt. Bei definitivem Austritt eines Beamten im Laufe des Amtsjahres aber hat das Komite mit Zuziehung von sieben durch das Loos zu bestimmenden Mitgliedern der Gesellschaft einen an besten Stelle zu wählen. §. 24. Ist der Direktor selbst verhindert, so hat der Sekretär zu den ordentlichen oder außerordentlichen Sitzungen einzuladm, und das Komite hat für die Zeit dieser Verhinderung, den Direktor aus seiner Mitte zu ersetzen. §. 25. Am Ende eines jeden Jahres tritt das, der Ernennungszeit nach älteste, und bei gleicher Anciennital, durch's Loos zu bestimmende Drittheil der Mitglieder des Konnte aus. §. 26. Die neuen Beamten, welche zu ihrem speziellen Amte zu wählen sind, werden unter dem Vorsitze eines Komite-Mitgliedes von zwanzig, durch das Loos zu bestimmenden Mitgliedern der Gesellschaft durch absolute Majorität, und Suppleanten für den Fall der Nichtannahme, gewählt. §. 27. Austretende Beamte sind wieder wählbar. §. 28. Nach Vollendung der Weamtenwahl erwählen die (§. 26) erwähnten zwanzig Mitglieder der Gesellschaft vier Revisoren, welchen die Bücher und Rechnungen zur Revision vorgelegt, und von denselben nach deren Prüfung entweder gutgeheißen, oder mit Gegenbemerkungen versehen werden, wo dann, §. 29. wenn dieselben bedeutende Klagen über die bisherige Amtsführung haben und sich hierüber mit dem äbgehenden Komite nicht verständigen können, der Direktor des Konnte, spätestens binnen 14 Tagen eine General-Versammlung zu berufen hat, welcher der streitige Punkt zur Entscheidung vorzulegen ist. In jedem Falle hat Z. 30. das abgehende Komite am Ende eines jeden Jahres sämmtlichen Mitgliedern der Gesellschaft über Stand, Fortgang und Beschaffenheit der Anstalt, in einem Berichte Rechenschaft abzulegen, welcher, nachdem derselbe den (§. 28) erwähnten Revisoren vorgelegt worden, durch den Druck bekannt gemacht wird. Diesem Bericht ist zugleich das Verzeichniß der Kontribuenten beizufügen. Vierter Abschnitt. Von d em Fond des Vereins und dessen Verwaltung. §. 31. Der Fond des Vereins besteht: 1) aus dem Ertrage der Subskriptionen, 2) aus den demselben gemachten Schenkungen und Vermächtnissen, 3) aus den Zinsen dieser Gelder. §. 32. Stillliegende Gelder müssen, sobald sie die Summe von zweihundert Thalern erreicht haben, in zinstragende inländische Pfandbriefe angelegt werden. Diese Effekten werden in ein eisernes Behältniß gethan, zu welchem drei Schlösser angefertigt werden, und ein Schlüssel dem Direktor, einer dem Kassirer und einer einem Beisitzer übergeben wird. Sch l ußbe stimm u ng. §. 33. Diese Statuten sind für die unbegrenzte Dauer des Vereins gültig und sollen allen Subskriptionen zur Grundlage dienen. Entscheidungen bei außerordentlichen Fällen und Abänderungen in den Statuten können nur mit Zuziehung eines Ausschusses von 15 Mitgliedern, welche aus 30, vom Komite gewählten Mitgliedern des Vereins, durch das Loos zu bestimmen sind, vorgenommen werden. In dringenden Fällen können provisorische Verfügungen von dem Komite getroffen werden, doch sind dieselben m dem kürzesten Zeiträume der Genehmigung des Ausschusses zu unterwerfen. Zur Beförderung der Handwerker-Vereine unter den Israeliten. Joseph Baum, Direktor. A. Asch, Ir. Inspektor. Leopold Freund, 2r. Inspektor. S. Lilienfeld, 3r. Inspektor. Heinrich Bernhard, Sekretär. I. Schwabach, Kassirer. Isidor Friedenthal, Kontrolleur. S. Cuhn o w, Beisitzer. H. I o a ch i m s o h n, Beisitzer. Jlleobshagen, 19. Sptbr. So eben habe ich wiederum die erfreuliche Bemerkung gemacht, wie unsere Glaubensgenossen eben so sehr, wenn nicht mehr als

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.