Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 42 (17.10.1843)
- Article
- Rheinpreußen: Nekrolog des Dr. Ullmann
- Date
- 1843-10-17
- Page
- Seite 333 (sequence 2)
- Language
- German
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333 als man in Berlin m Beziehung auf die Juden legislatorische Rückschritte thun wollte, blieb Ulmann keineswegs müßiger Zuschauer. Wohlthatige Anstalten wurden . häufig durch ihn befördert. Außer einigen Reden erschien von demselben, eine deutsche Uebersehung des Koran. Er huldigte dem Fortschritte im Judenthum e und hielt desto fester an die Hauptlehren des Judenthums. Sit ei terra levis. Hamburg, 5. Okt. In unfern „Vaterstädtischen Blättern" ist schon seit einigen Wochen die Gleichstellung der Juden mit Eifer besprochen worden, wobei wie gewöhnlich sowohl die Anhänger als die Widersacher dieser Frage der Reihe nach ausgetreten sind» Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Regierung, in dieser Sache einige Schritte zu thun; ob sie aber damit durchdringen wird, darf noch sehr bezweifelt werden, da die eingewurzelten Vorurtheile bei einer großen Zahl der erbgesessenen Bürgerschaft dieser Neuerung ganz abhold sind. Sollte übrigens der Handelsstand im Allgemeinen dieser Frage gewogen sein, so möchte sie doch zu erledigen sein, da sein grosser Einfluß auf die Bürgerschaft längst bekannt ist. Schon der Kommissionsbericht über nöthige Reformen hat es anerkannt, daß die Verhältnisse der Juden nicht bestehen können, wie sie jetzt beschaffen sind, und daß eine Verbesserung ihrer Stellung eine von denjenigen Aufgaben bilde, deren Verwirklichung stricht länger verschoben werden dürfe. Dessenungeachtet gesteht der Bericht ein, daß die Ansichten über die Grundauffassung der Frage überhaupt von einander verschieden seien, und auch in der Mitte der Kommission hätten sich zwei Richtungen kund gegeben, zwischen welchen eine Vereinigung nicht möglich gewesen sei. Ein Lheil der Mitglieder dieser Kommission sei nämlich für vollkommene persönliche und bürgerliche Gleichstellung der Juden gewesen, während der.andere Lheil nur für Beseitigung der persönlichen Beschränkungen ohne Ertheilung des vollen Bürgerrechts sich erklärt habe. Zu Gunsten der ersten Ansicht wurde der Grundsatz geltend gemacht, daß der Uebernahme gleicher Pflichten gegen den Staat, ohne Rücksicht auf das Glanbensbekenntniß, auch die Ertheilung gleicher Rechte entsprechen müsse, und daß der völligen Gleichstellung der Juden mit den Staatsbürgern christlichen Glaubens kein innerer Grund im Wege stehen könne; vorausgesetzt, daß die Erstern auf die wenigen ihnen bisher noch eingeräumten Freiheiten vollends verzichten. Ln der Anwendung dieses Grundsatzes wurden indessen die zu einem solchen Uebergange nöthigen Beschränkungen nicht verkannt und eine fortschreitende Verbesserung derselben empfohlen, wie es auch die Veränderung des Rechtszustandes des zwanzigsten Theiles der ganzen Bevölkerung erheischt. Rücksichtlich der zweiten Ansicht dagegen wurde hauptsächlich geltend gemacht, dass der Staat nicht aus willkürlich zusamntengebrachten und verschiedenen Einzelheiten bestehen könne, sondern vielmehr nur in der Gleichartigkeit der Staatsbürger durch Abstammung, Charakter, Lebensanschauung, Sitten und Gewohnheiten ein kräftiges inneres Wirken zu entfalten vermöge; daß aber die Nationalität der Juden diesem Bedürfnisse geradezu entgegentrete und zwischen den Angehörigen beider Religionen keine Annäherung bemerkt werden könne. Daraus folge nun, daß die Juden zur Lheilnahme an der Lenkung des Staats, an der Gesetzgebung und sonstigen daraus bezüglichen Verrichtungen nicht zuzulassen seien, dagegen aber alle andere persönliche Beschränkungen hinwegfaUen könnten. Genau betrachtet sind daher beide Ansichten bis auf einen gewissen Grad mit einander einig; denn die erste empfiehlt stufenweise Erweiterung der jüdischen Rechte, und bis die Zeit zur Ertheilung des vollen Bürgerrechts herannahen wird, darf man erwarten, daß auch die zweite Ansicht sich geläutert habe, um einer Verschmelzung beider keinen Widerspruch mehr in den Weg zu legen. Dem Gerüchte zufolge soll in den bevorstehenden Anträgen über diesen Gegenstand von Seiten der Regierung auch Nichts weiter beabsichtigt werden, als eine Bejeitigung persönlicher Hindernisse, bis später das ganze Werk vollendet wird. D. A. Z. Polen und Rußland. Berlin, 9. Okt. Glaubwürdigen Nachrichten zufolge bestätigt sich die von einigen Zeitungen gemeldete Zurücknahme oder legale Modisicirung des kaiserl. Ukäse s, der die an der Grenze wohnenden Juden betrifft, nicht im Entferntesten. Der Ukas behält nach wie vor seine volle Rechtsgültigkeit, und man hat dm Betheiligten , die große Geldopser zu dringen sich geneigt zelgcen, lediglich angedeutet, daß man bei der praktischen Ausführung des kaiserl. Befehls Rücksichten obwalten lassen wolle. Da aber eine baldige Regulirung der preußischrussischen Grenzverhältnisse in Aussicht gestellt wird, so ist es wahrscheinlich, daß mit ihr eine legale Modificirung jenes Ukases 60 ipso vor sich geht. Wie man vernimmt, haben diejenigen jüdischen Gemeinden, die sich, im Interesse ihrer unglücklichen Glaubensgenossen, mit Jmmediatvocstellungen an den Kaiser gewendet, noch keinen Bescheid erhalten. Vielleicht haben die Bittsteller, die auf eine Antwort harren, Folgendes übersehen, was überhaupt für viele deutsche Kreise von großem Interesse ist. Wahrend nach unserm Geschäftsgänge der König von dem geringsten seiner und fremder Unterthanen schriftliche Jmmediatvorstellungen ohne weiteres direkt und unmittelbar entgegennimmt und selbsteigen empfangt, existier in Petersburg eine Kommission zur Entgegennahme und Prüfung der an den Kaiser einlaufenden Bittschriften, welche darüber zu entscheiden hat, ob diese Vorstellungen überhaupt an den Kaiser gelangen oder nicht. Diese Kommission, aus hochbetrauten Rathen bestehend, giebt natürlich den Betheiligten keine Rechenschaft oder auch nur Mittheilung darüber, welches Schicksal der oder jener Bittschrift zu Theil geworden, und eine solche Mittheilung ist nicht einmal auf dem Wege