Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 39 (26.9.1843)
- Article
- Preis-Aufgabe des Kultur-Vereins [Nachricht]
- Date
- 1843-09-26
- Page
- Seite 306 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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306 neueste Zeit, verbunden mit einer Einleitung über die früheren Zustände, 'Und einer Darstellung der Bedürfnisse der Gegenwart. 2. Ein zum Unterricht für Lehrer und zur Lektüre Gebildeter geeignetes Handbuch der jüdischen Geschichte von Alexander dem Großen bis auf unsere Zeit. Auf die beste Lösung einer jeden der erwähnten zwei Aufgaben, setzt der Vorstand des Kultur-Vereins einen Preis von zweihundert Thalern. Die Arbeiten werden dem Sekretär des Unterzeichneten Vorstandes eingeschickt, und müssen spätestens den 1. März 1845 eingegangen sein, indem spätere Zusendungen unberücksichtigt bleiben. Die Handschrift muß in deutscher Sprache und deutlich geschrieben, an der Spitze mit einem Motto versehen sein. Dasselbe Motto befindet sich auch auf dem versiegelten Umschläge eines Zettels, der Namen und Addresse des Verfassers enthalt. Den §§. 8 bis 10 der Statuten zufolge, veranlaßt der Vorstand, nachdem die konkmrirenden Arbeiten eingegangen, drei kompetente Männer inner- oder außerhalb des Vereins, mit begründetem Urtheil, die beste so wie die nächst-beste zu bezeichnen und deren Preiswürdigkeit anzugeben. Nur diejenige Arbeit erhält den Preis, welcher die Preisrichter mit Stimmenmehrheit ihn zuerkennen. Wird eine Arbeit, wenn auch nicht für preiswücdig im Sinne der Aufgabe, doch für die beste erklärt, so kann nach Ermessen des Vorstandes derselben der Preis ganz, oder theilweise zueckannt, oder dieser unter mehre Konkurrenten getheilt werden. Ist beides nicht der Fall, so wird kein Preis ertheilt. Nachdem der Preis zuerkannt worden, wird der zur gekrönten Arbeit gehörende versiegelte Zettel geöffnet, die übrigen verbrannt, beides in einer und derselben Sitzung des Vorstandes. Das Ergebniß der Preisbewerbung wird öffentlich bekannt gemacht. Die gekrönte Arbeit bleibt Eigenthum des Verfassers > sie muß jedoch binnen Jahresfrist gedruckt werden, widrigenfalls der Druck durch den Vorstand auf Kosten des Vereins veranlaßt wird, ohne weitere Verpflichtungen gegen den Autor. Berlin, den 1. September 1843. Der ve§ Kultur-Vereins. ■ Dr. S. Stern, Direktor. Ludw. Leffer, Sekretär. Deutschland. Schwerin, 11. Sept. Dem Vernehmen nach wird eine landesherrliche Präposition zu dem. diesjährigen Landtage zu Stevnberg die Verhältnisse der Juden betreffen. Die fortschreitende allgemeine Bildung derselben erheischt solche gebieterisch. Bald nach dem Befreiungskriege ward schon von dem verewigten Großherzoge Friedrich Franz sammtlichen jüdischen Familienvätern das Bürgerrecht ertheilt, dasselbe jedoch bald darauf wieder suspendirt. Es wird endlich Zeit, daß der Staat aufhört, einen Unterschied unter den Konfessionen zu machen. Berlin, 13. Sept. (D.A.Z.) Man fragt sich jetzt wiederholt, ob denn nun endlich Dr. Fr an kel zu Dresden die hiesige Obercabbinerstelle bestimmt angenommen habe. Auf den ersten Anblick dürfte freilich diese Annahme mit dem Inhalte seines an den Minister des Kultus gerichteten, in der Leipziger Zeitung veröffentlichten Briefs nicht im Einklänge stehen. Jndeß mußte ja der Verfasser, wie jeder der jüdischen Verhältnisse in Preußen Kundige, wissen, daß Anerkennung des jüdischen Kultus und die gestattete Missionsbekämpfung durch die mosaischen Anhänger, daß die im Schreiben gestellten Foderungen überhaupt nicht alsbald würden bewilligt werden. Auch hat Dr. Frankel diese Bewilligung nicht als Bedingung der Aufnahme gestellt, vielmehr nur gesagt, daß die erfolgte Bestätigung ihm Beweis jener Bewilligung sei, wenn die gewünschten Maaßregeln auch erst späterhin eintreten würden. Im erstem Falle wäre eine kategorische Antwort des Ministeriums der Erfolg gewesen, d. h. dasselbe würde ohne Zweifel die Bestätigung versagt haben. Bei der vom Briefsteller aber gewählten Fassung brauchte das Ministerium nur schlechthin die Bestätigung zu ertheilen — welche übrigens noch aus früherer Zeit datiren soll— ohne sich um die Klauseln zu kümmern oder namentlich einen Ausspruch über Beilegung des Entwurfs von 1842 zu thun, was es auch, so wünschenswert!) diese Beilegung wäre, einem Seelsorger gegenüber zu thun nicht verpflichtet war. Dem Dr. Frankel bleibt es nun nach der kategorischen Bestätigung von Seiten des Ministers überlassen, ob er glauben will, den Zweck seines Schreibens in Bezug auf die allgemeinen Angelegenheiten erreicht zu haben, weil die Bestätigung doch erfolgt sei, oder, was wohl das Richtigere ist, von der Ueberzeung durchdrungen zu sein, daß das Ministerium seine Bedingungen, überhaupt seine Zeilen ignorire; daher auch Bürgerrecht und definitive Bestätigung ihm erst bei seiner Ankunft hier ertheilt werden sollen. Daß die Gemeinde wenigstens einen endlichen Entschluß herbeiwünscht und das fortgesetzte Schwanken über Annahme dieser geistlichen Stelle misfalkig betrachtet, ist um so natürlicher, als die Ausfüllung derselben, wie sie der Wissenschaft und ihrer selbst würdig ist, Noch lhut, und Geiger, Wolf oder Adler dafür als weitere Kandidaten vorzuschlagen sein werden. Unbegreiflich sinder man es übrigens, daß auch die dresdner jüdische Gemeinde diesen ungewissen Zustand so rubig hinnimmt und eine Erklärung über Zukunft ihres Rabbinats neuerdings noch nicht verlangt hat, wodurch man auch hier im Reinen sein würde.