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Der Orient · 1843-09-19 · Heft 38 (19.9.1843) · p. Seite 304

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 38 (19.9.1843)
Article
Der Emancipationskampf im Friesenland
Date
1843-09-19
Page
Seite 304 (sequence 2)
Language
German
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304 uns düs nicht übel, wir glauben ihm das, glauben es ihm um seinetwillen nicht. Nicht diese bestäubten judenfeindlichen talmudischen Kollektaneen, sondern eine ziemlich verbreitete Kathederanschammg des biblischen Judenrhums ist die Theorie von Partikularismus und Theokratie, die sich mehrfach schon in Vetis über die Judenfrage breit gemacht, und die auch der Votant seinem Votum zu Grunde gelegt. Erst ex post da er seine biblische Anschauung an der Klarheit und Reinheit der Bibel scheirern sieht, glaubt er, sich hinter Talmud und Rabbinen flüchten zu können, die er freilich, und so Viele mit ihm, nur aus der trübsten Quelle judenfeindlicher, in Unkunde und Misgriffen glänzender Skriptoren kennt. Armer Talmud! arme Rabbinen! Ihr theitt redlich das Geschick eures Volkes, für das ihr gelebt und gewirkt. Ueber andere Literatur wagt man kein Urtheil, ehe man sie studirt und aus den Quellen geprüft z aber um über die talmudische und rabbinische Literatur, für welche kaum die ausschließliche Dahingebung eines ganzen Menschenleben hinrcicht, um sagen zu können, man habe sie wesentlich erschöpft — über diese den Stab zu brechen, glaubt sich auch der Unkundigste berufen und verurtheilt ohne — Nichts für ungut — einmal die Akten lesen zu können. Wie? wenn dies nun Alles nicht so wäre? Wenn nun Goi nicht Götzendiener heißt, — kein Jude den Ausdruck Umma hammekullala für Christen kennt, — das Buch Toledo t Jeschu, eine den Juden so unbekannte Schrift ist, daß unter tausend Juden , ja unter tausend jüdischen Gelehrten kaum Einer einmal diese Rarität gesehen, geschweige daß das darin Enthaltene für die Ansicht der Juden ein Aeugniß ablegen könne, und nur Unkundige oder Böswillige dergleichen Charteken zu den Bekenntnißschriften der Juden rechnen könnten — wenn nun gerade der geschmähete und verkannte Talmud, die geschmähecen und verkannten Rabbinen, wenn nun gerade sie in den Halachot, d. h. in den aus den Diskussionen für die Praxis sich ergebenden Resultaten, die Verpflichtungen der Juden gegen die christliche Obrigkeit in höchster Reinheit festgestellt, — wenn endlich selbst so sehr bereits den skrupulösesten Wünschen der „Antwort" genügt wäre, daß die hie und da auf dem Wege der Diskussion vorkommenden, und dazu größtenteils nur den des Talmuds unkundigen Christen anstößigen Stellen längst bereits aufgegeben sind, und nicht erst, wie die Antwort fordert, aufgegeben werden sollen — welch schauderhaftes Bewußtsein, wenn — was wir, wie bereits gesagt — für die Ehre und den Seelenfrieden des Votanten nicht glauben mögen — wenn er auf diese Voraussetzungen hin die wrterthamntreue von Millionen vedächtigt hat, ohne zuvor, was doch jedes Rechtschaffenen Pflicht .ist, seine Voraussetzungen zu prüfen!! Und siehe, Alles im vorigen Satze hypothetisch Gestellte ist wirklich so. Goi heißt nicht Götzendiener, sondern nur „Volk," wie jeder Sekundaner bezeugen wird, — den Ausdruck Umma hammekullala für Christen kennt kein Jude — Toledot Jeschu kennt unter 1000 Juden nicht Einer, — und gerade der halachische Talmud — (d. h. derjenige Theil des Talmuds, der allein dem Juden zur Lebensrichtschnur zu dienen hat, im Gegensatz zu dem agadischen, der keine unbedingte Sanktion habende Meinungen, Sagen, Legenden re° enthält) gerade der halachische T a l m u d it n b d i e alten Rabbinen h a b e n in ihren Halachot jene durch die Propheten dem Juden gebrachte Verpflichtung zur Treue g eg en Fürst und Land, di e i hn au fgenom men, mit hochster Gewissenhaftigkeit aufgefaßt und festgestellt. Denn der Talmud und die alten Rabbinen sind es, die dem Juden beim Anblick des Fürsten den Spruch der Verehrung in den Mund gelegt: scheehdak mikkewodo lebasar wedam, der Talmud und die alten Rabbinen sind es, die den Juden lehren, daß „dina demalchuta dina,i( daß das Landesgesetz als Gesetz zu achten sei (ehoseh. hanim. 169) z der Talmud und die alten Rabbinen sind es, die (ebendas.) d e n I u d e n zur strengsten Gewissenhaftigkeit in Leistung selbst solcher Bürden verpflichten, die selbst von den Juden nur aus Motiven des Druckes und der Härte gefordert werden, sobald sie nur von Landesobrigkeit also bestimmt seien: „hammabriach mimmeches schepassako hammelech, Avaafitu ziwwa schejisrael jafcten jotcr minnochri ober al lo tigsal mipp’ne scheint gosei meiiot hammelech ben schejihjeh nielech jisrael ■ ben schejijeh mclech nochri,“ d. h. Wer sich einer Leistung entziehet, die der Fürst bestimmt hat, selbst wenn er befohlen, daß der Jude mehr als der Nichtjude leisten solle, Übertritt das Verbot „du sollst nicht rauben," denn er beraubt die Gebühr des Fürsten, es sei dies nun ein jüdischer Fürst oder ein nichtjüdischer Fürst! Das fordert das t alm u di sch-r abbin isch e Recht, das fordert der Rechtssinn des Talmuds und der alten Rabbinen, die ja dem Juden die eidliche Verpflichtung einschärfen: „schelo jimredu beumot haolam!“ b. h., daß ftc nie den Obrigkeiten, unter denen sie leben, ungehorsam werden sollen! (ketub. III. a.). Endlich ist jeder Band unserer Talmudausgaben, wie sich die der Berliner und Frankfurter Ausgabe beigefügte Censur ausdrückt: „ab Omnibus i'is, quae contra religionem christianum sunt, juxta meutern concilii Tridentini expurgatum, adeo ut non modo citra impietafcem, verum etiam cum fructu legi possit.“ (Fortsetzung folgt.) .Verlag von C. L. Fritzsche. Druck von I. H. Nagel.

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