Mannheim
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Der Orient · 1843-09-19 · Heft 38 (19.9.1843) · p. Seite 300

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 38 (19.9.1843)
Article
Mannheim: Zustand der isr. Schulen in Baden
Date
1843-09-19
Page
Seite 300 (sequence 2)
Language
German
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300 Momente entgegenharrten , in welchem sie, nicht etwa dem Drange ihres Herzens genügen, den zur lebendigen Überzeugung gesteigerten Glauben öffentlich und feierlich bekennen, sondern das angestrengte Gedächtniß von der schwerrn Würde endlich befreien konnten. Denn daß dieser Unterricht nicht in den Verstand der Schüler, viel weniger in das Gemüth gedrungen war, davon überzeugten wir uns vielfach. Ob aber die K o n fi r m a L i o n s h a n d l u n g dadurch an Würde und Heiligkeit gewann, daß sie vom Rabbiner nunmehr in die Synagoge verlegt wurde — müssen wir, als nicht hierher gehörig, unentschieden lassen, und mögen diejenigen beurtheilen, welche Zeugen dieser Handlung gewesen sind. (Ein Witzling, dem die Frage vorgelegt wurde: Warum man jetzt, nachdem die Religionsprüfung in die Synagoge verlegt, und gar nicht mehr mit der Schule in Verbindung stehe, dennoch den nun ganz unangemessenen. Namen „Entlassungsfeier" beibehalten habe? gab die sarkastische Antwort: Die Bezeichnung „Entlassungsfeier beziehe sich nicht auf die Schule, sondern auf die Synagoge, indem diese Feier bestimmt den Juden der Synagoge zuzuführen, nun der Art sei, daß sie Manchen auf Zeitlebens aus derselben entfernen könne). Der Konsirmandenunterricht wurde von uns nur hierher gezogen, insofern das eben beschriebene Verfahren dabei eine höchst nachtheilige Rückwirkung auf den Schulunterricht äußern mußte — anderer Inkonvenienzen nicht zu gedenken —, wie sogleich dargethan werden soll. Der Rabbiner, den Religionsunterricht der Schule ganz und gar ignorirend, hatte die 13 Maimonidischen Glaubenssätze, die bei ihm, wie bei uns, die Grundlage des Unterrichts bilden, unter andere Form und Fassung gebracht, als wir*), so daß die Schüler sie nicht für eben dieselben wieder erkennen konnten, und fragte der Lehrer nach diesem oder jenem - Glaubenssatze, so mußte die Antwort ganz anders lauten, als wenn der Rabbiner dieselbe Frage gestellt hätte. Ein gleiches Misverhältniß und Misverständniß stellte sich heraus, bei den angewandten Belegstellen aus der heil. Schrift. Da die Juden keine kirchlich approbirte Bibelübersetzung haben, und somit die Übertragung einem Jeden steigegeben ist, konnte es nicht ausbleiben, daß ein und derselbe Bibelvers von verschiedenen Männern und verschiedenen Gesichtspunkten aus, auch verschieden übersttzt und angewendet wurde. Man begreift bald, welche Verwirrung daraus entstehen mußte — und konnte dies seitdem auch bei der jährl. Hauptprüfung wahrgenommen werden —; der Konfirmandenunterricht war nun geeignet, den Religionsunterricht der Schule vollends zu paralysiren. — Ob nun gleichwohl der betreffende Religionslehrer seine Pflicht *) Wir folgten streng der Vorschrift des großherz. Oberrathes, und entnahmen die 13 Glaubenslehren der Maimon. Erkl. der Mischna Trakt. Sanh. Kap. 10, §. 1, wahrend der Rabbiner aus einer andern Quelle (dem Gebetbuche) geschöpft zu haben scheint. nicht versäumte, auf alle diese Msstände bei der kompetenten Behörde hinzuweisen, und um Abhilfe dringend zu bitten, so konnte er dennoch keine Aenderung erwirken und die Sachlage ist unverändert dieselbe geblieben, bis auf den heutigen Tag. Die bisherige Schilderung bezog sich ausschließlich auf die jüd. Volksschule; noch liegt uns ob, den Zustand des jüd. Religionsunterrichts in andern Lehranstalten zu beleuchten , und hatten wir .außerdem noch Verbesserungsvorschläge in Betreff der Bildung und Religionsprüfung der jüd. Schullehrer hinzuzufügen ursprünglich beabsichtigt, was wir jedoch nun einem zweiten, demnächst folgenden Artikel Vorbehalten wollen. Oesterreich. Pxirg- 1. Sptbr. Ihre k. k. Majestät Maria Theresia höchstseligen Andenkens hat durch einen Akt der Pietät ein bleibendes Monument auf den Juden Böhmens sich gesetzt. Weder Joseph II., der Klöster aufgehoben und das Vermögen der Mönche eingezogen, noch der edle Leopold und der friedliebende Franz haben es gewagt, das alte Monument zu zerstören. Auch unser glorreicher und erhabener Monarch Ferdinand I. ist dem schönen Beispiele seiner Ahnen gefolgt. Zwar drückt die böhmischen Juden die Schwere des Monumentes; allein das Andenken einer ruhmvollen und milden Kaiserin-Königin wird dadurch verherrlicht und willig reichen sie ihren Nacken hin. Daß ich hier die böbmische Judensteuer meine, das Veczehnten des Vermögens der böhm. Juden, wird Jeder leicht errathen. Es gehört dieser jüdische Leibzoll zu jenen mittelalterlichen Gespenstern, die ihres Nutzens wegen gegen jede Bannformel geschützt sind. Zwar drohete diesem grausenhaften, mir falschen Schwüren und Bannflüchen beladenen Gespensie der Untergang; allein unsere Finanzverwaltung, in der noch so viel unheimliche Geister spuken, sah sich außer Stande, 200,000 fl. C- M. jährlich zu entbehren. Zweimal hu nd ec tau send Gulden Conventions-Münze! Allerdings eine hübsche Summe, wenn auch jeder Gulden vom Schweiße vieler Juden trieft und Schwüre und Bannflüche die Kassirer sind. Schwüre und Bannflüche aber, da jene oft gebrochen und diese häufig fruchtlos und eigentlich verboten sind (vergl. Or. Nr. 10), werden in keiner Bank angenommen; daher hat die Regierung allergnädigst geruht, Vorschläge über einen andern Modus der Einhebung der Judensteuer machen zu lassen, was folgende Verhandlungen veranlaßt hat: Cirkular der Deputation der böhmischen Judenschaft: „Die Deputation der böhmischen Judenschaft fühlt sich verpflichtet, die Herren Judensteuerpächter sowie die Herren Vorsteher der Gemeinden, welche im moralischen Interesse

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