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Der Orient · 1843-08-01 · Heft 31 (1.8.1843) · p. Seite 247

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 31 (1.8.1843)
Article
Aus dem Mecklenburg'schen : Die Konstitution v. 18. Febr. 1813 [Nachricht]
Date
1843-08-01
Page
Seite 247 (sequence 2)
Language
German
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■247 Großherzog. Aber auch angenommen , daß/einzelne Bestimmungen der fraglichen Konstitution die Ritter- und Landschaft verletzten, so hatte doch nur die Aufhebung der gravirlichen Punkte verlangt werden können, nicht des ganzen Gesetzes. Mannheim, 16. Juni. (Fortsetzung.) Der jüdische Religionsunterricht und der damit zusammenhängende Elementarunterricht hat sich in neuerer Zeit wesentlich verändert; er ist sowohl materiell als formell von dem bisher beschriebenen, früher» unterschieden. Von dem vorhandenen Lehrstoffe wurde Manches ausgeschieden und Anderes an dessen Stelle gesetzt, die alte Methode mußte großentheils weichen und einer neuen, angemesseneren Platz machen. Der, zur Zei.t, noch ausschließlich in hebräischer Sprache übliche Gottesdienst macht es nothwendig, das jüdische Kind frühzeitig mit dieser fremden Sprache bekannt zu machen, ohne daß dadurch dem übrigen Elementarunterricht Eintrag geschehe. Das jüdische Kind lernt darum, mit seinem Eintritte Ln die Schule, gleichzeitig Hebräisch- und Deutschlesen, wobei,der Lehrer am Füglichsten einerlei Methode befolgt. Sobald die Schüler fertig lesen können, beginnt für den Knaben der vorbereitende sprachliche Unterricht, indem der Lehrer entweder die leichteren, geschichtlichen Stellen des Pentateuchs, oder eigens für diesen Zweck verfaßte hebr. Lesebücher*) übersetzen und einüben läßt, so daß der Schüler einen ziemlichen Vorrath von Vokabeln und Sätzen in seinem Gedächtnisse ansammle, um dem etwas später folgenden eigentlich grammatischen Unterricht zur Unterlage dienen zu" können. Bei diesen sprachlichen Vorübungen kommt sehr viel darauf an, daß der Lehrer die Grundbedeutung des hebräischen Wortes festhalte, und wo möglich durch das entsprechende deutsche Wort wiedergebe, so wie daß er in der Uebersetzung nicht variire, sondern für einen bestimmten hebräischen Ausdruck noch immer den bestimmten deutschen anwenden, und wo solches nicht immer angeht, doch ein naheverwandtes Begriffswort suche, das den Grundbegriff leicht wieder erkennen läßt. Das Geschäft ist demnach nicht so leicht, wie viele Lehrer es halten und betreiben, es wird dazu nichts Geringeres erfordert, als gründliche Kenntniß der hebräischen wie der deutschen Sprache, welche aber, wie wir aus Erfahrung wissen, dem größeren Theile unserer Schullehrer abgeht. Sie bedienen sich meistens der in vielen Ausgaben beigedruckten Mendelssohn'schen Uebersetzung des Penta- *) Als das geeignetste und zweckmäßigste hebräische Lesebuch, das wir sowohl seines wohlgewählten Inhaltes, als auch seiner methodischen Anordnung wegen, der Auslese aus dem Pentateuch vorziehen möchten, erscheint uns: Toldot- Abot, d. i. chronologisch geordnete biblische Geschichte in der Ursprache der heil. Schrift u. s. w. von I. Iohlson. Frankfurt a. M. 1836, bei Andrä. Nur wünschen wir, "den Preis dieses Buches (I Fl. 21 Xr.) zum Gebrauche der Schule etwas ermäßigt zu sehen. wachs, welche für diesen Zweck durchaus verwerflich ist, da sie das gerade Gegentheil von dem beabsichtigt, was wir als den Zweck dieses Unterrichts bezeichnet haben. Mendelssohn wollte nämlich den Juden seiner Zeit, mittelst seiner theilweisen Bibelübersetzung deutsch lehren und suchte diesen Zweck durch eine freie Uebertragung, mannigfaltig wechselnd in Ausdrücken und Wendungen und dadurch die Schönheit, Kraft und Fülle der deutschen Sprache entfaltend, zu erreichen, wogegen wir die Kenntniß der hebräischen Sprache anstrcben, wozu nur eine wort treue Uebertragung des Originals dienen kann. Wir glauben, daß hierzu die neueZunz'- sche Bibelübersetzung, welche sich überdies noch durch ihre große Wohlfeilheit empfiehlt, die besten Dienste leistet. Diese Leseübungen werden — in der Regel eine Stunde täglich — ein Jahr lang fortgesetzt; worauf alsdann der eigentliche grammatische Unterricht und das statarische Bibellesen folgen. Es braucht wohl kaum bemerkt zu werden, daß in der Volksschule keine vollständige Kenntniß der hebräische Sprache erzielt werden kann, und wir unter grammam a tisch e m Unterrichte weiter Nichts verstanden wissen wollen: als die Formenlehre, und zwar nur deren Haupttheile, das Zeit-, Haupt- und Fürwort, welche durchaus unentbehrlich ist, so die Uebersetzung nicht zu einem reinen Mechanismus herabsinken soll. So unbedeutend indessen diese Anforderung ist, so wird ihr dennoch nur in unseren besseren Schulanstalten Genüge geleistet, weil viele Lehrer in diesem Fache nur eine mangelhafte Vorbildung erlangt haben, wie weiter unten nachgewiesen werden soll. Was das Bibellesen in der Ursprache angeht, so beschränkt cs sich in den gewöhnlichen Schulen auf den Pentateuch, wozu täglich eine Stunde verwendet wird; in den bessern jüdischen Schulen werden in der obersten Klaffe auch noch die Psalmen hebräisch gelesen und erklärt, 3—4 Stunden wöchentlich. Auch der rabbinische Kommentar Rasch! *) sollte, vorschriftsmäßig, von den befähigteren Schülern gelesen werden, was für diejenigen, welche sich der .Theologie oder dem Lehrfache dereinst widmen wollen, von Nutzen sein mag. Da indessen die Volksschule nicht hierauf vorzubereiten hat und nur das in ihren Lehrkreis ziehen darf, was Alle angeht und Keinem fehlen soll, so halten wir den Unterricht in einem rabbinischen Kommentare, der überdies das rationelle Verständniß der heil. Schrift, mehr hindert als fordert, nicht blos für unstatthaft, sondern auch für entschieden nachtheilig. **) Wie wir glauben, nehmen auch die meisten Religionslehrer Umgang von der betreffenden Vorschrift, ungeachtet manche Rabbiner auf ihre Befolgung dringen, sich großen Gewinn für die Religion daraus versprechend. . Ob überhaupt der Unterricht im Hebräischen für die jü- *) Initialen des Namens Rabbi Salomo Izchaki, lebte in der 2ten Hälfte des Ilten Jahrhunderts. **) Wir verweisen hierbei auf unsere Erörterung in den israelitischen Annalen von Dr. Iv st. 1840, S. 9—10.

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