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Der Orient · 1843-08-01 · Heft 31 (1.8.1843) · p. Seite 243

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 31 (1.8.1843)
Article
Königsberg: Der russ. Ukas. Kritik
Date
1843-08-01
Page
Seite 243 (sequence 2)
Language
German
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243 denn es wird nicht einmal, wie weiland im Mittelalter, von heimlich gemordeten Christenknaben, von durchstochenen und blutenden Hostien gesprochen! — sollen eine halbe Million Menschen ihrer sechshundertjahrigen Heimath entrissen und in engere Gefangenschaft abgefühct werden. Der kategorische Befehl giebt nicht einmal die Gegenden der neuen Verbannung, nicht die Art und Mittel zum Transport einer solchen Menschenmenge, nicht die Möglichkeit des vorläufigen Unterkommens an. Elend, Hungersnoth, namenlose Mühseligkeiten werden Hundecttausende dahinraffen, und um sich greifende Seuchen den Fanatismus, welcher in den Folgen die nächste Ursache sieht, gegen die Ermatteten bewaffnen. Seit der babylonischen Siegesrache hat noch kein solches Unglück die Juden bedroht, und -er Jammer wird größer sein als jener, der die Gewässer Chabor mit Thranen schwellte. Bei großen Unglücksfällen hört jede Verschiedenheit des Ranges und Standes, jeder Unterschied der Nationen und Konfessionen auf. Dies haben wir bei dem Brande Hamburgs erfahren. Ein allgemeiner Ruf des Mitleids sollte jetzt die ganze sittliche Welt durchdringen; denn ihr Schweigen würde sie dereinst fürchterlich richten. Könige und Fürsten der Christenheit, die Ihr die Ebenbilder Gottes auf Orden darstellen sollt, vertretet nunmehr euer Ebenbild! Die Geschichte, die moralische Weltordnung, die sich in ihr entwickelt, läßt die Saat der Ungerechtigkeit früh oder spät zu Früchten des Verderbens heranreifen. Es liegt im Interesse der Mächtigen selbst, daß die Lehren der heiligen Evangelien nicht überhört werden, daß diese Judenverfolgung nicht durch eine Demoralisation gerächt werde"! — Berlin, 8. Juli. Die Spen. Zeit, vom 1. Juli enthält unter And. einen ethnographischen Artikel: ,,Die neuen Hebräer-Kolonien im Gouvernement Cherson", den ich hier im Auszuge folgen lasse. — In 2 Kantonen des Gouvernements Cherson finden sich 9 Hebräer- Kolonien, die man zuerst 1809 zu gründen begann. Bis 1837 standen sie unter der Gerichtsbarkeit ihrer Kolonial-Obcigkeit, seitdem wurden sie der Central-Obn'gkeit des neurussischen Reiches untergeordnet. Die Hauptkolonie ist Groß-Nartow, 60 Werst von der Gouvernements-Hauptstadt, an beiden Ufern des Jngul; 2 Werst weiter stiegt Klein - Nartow, die übrigen Kolonieen in einem weitern Umkreise von 30 Werst. — Die beste Kolonie ist Sade-Menuchah. — Groß-Nartow hat etwa 100 Häuser. — Seit 1837 begann eine regelmäßige Verpflanzung jüdischer Ansiedler aus den westlichen Gouvernements in den östlichen! Eine Klasse derselben kam nach Sibirien, besonders in die Gouvernements Tobolsk und Omsk; sie erhielt Ländereien, es wurden ihnen Häuser gebaut, Ackergeräthe angekauft, und das unentbehrliche Hausgeräth angeschafft; die zweite Klasse bestand aus freiwilligen Ansiedlern; das Zuströmen (besonders 1838-—41 aus den westlichen Provinzen) war so groß, daß im Gouvernement Cherson nur ein Theil die schon fertigen Hauser beziehen konnte^ und gegen 500 Familien unter die bereits dort Wohnenden vectheilt werden mußten. — Die neun Kolonien zählen 11,000 Seelen; es ist aber noch viel Platz und beträchtliches Ackerland vorhanden. — Man findet daselbst Synagogen, Schulen und Kornmagazine, in Großnartow besteht eine Schule für den russischen Sprachunterricht mit zwanzig jüdischen Zöglingen. — Die Kolonisten treiben Acker- und Gartenbau, Vieh- und Bienenzucht. Die Handwerker dürfen keinen Landbau treiben. Cs wird beabsichtigt, noch 4 Kolonien anzulegen. — Jetzt wird indessen,, um den Zudrang aus Podolien, Wilna und Bialystok zu hemmen, gefordert, daß die Ansiedler ein Vermögen von 500 Rubel Vco. (das bei dem neurussischen General-Gouvernement zu deponiren ist) und die nöthigen Mittel zur Reise und zum Unterhalte Nachweisen. —> An der Spitze der Verwaltung steht ein Chef mit 2 Gehilfen und einer Kanzlei. Jede Kolonie hat ihren Aufseher zur Eintreibung der Abgaben und Inspektion der Kornmagazine, außerdem ihren eigenen Rabbiner. Deutschland. BDeslmr, 10. Juli. Wir glauben den Lesern des „Orients" einen Dienst zu leisten, wenn wir sie mit dem Erscheinen eines Buches bekannt machen, welches die Verhältnisse der.Juden in Preußen statistisch und raisonnirend, besonders vom legislatorischen Gesichtspunkte aus behandelt. Zwar besitzen wir mehre Zusammenstellungen der die Juden im preußischen Staate betreffenden Verordnungen und Gesetze (z. B. von Heinemann, dem kürzlich verstorbenen Obecjustizrathe Krug rc.), aber das in Rede stehende Werk ist nicht blos das ausführlichste, sondern auch das authentischste von allen bisher erschienenen. Außerdem kommt es eben zu rechter Zeit, um der preuß. Regierung zu beweisen, daß nur eine Einheit der Gesetzgebung für alle Provinzen zum Ziele führt, und diese Einheit am besten dadurch erreicht wird, daß man das Gesetz von 1812 wiederholt in gewissenhafte Ausführung bringt. Das erwähnte Buch führt nun den Titel: „Die früheren und (die) gegenwärtigen Verhältnisse der Juden in den sämmtlichcu Landestheilen des Preuß. Staates. Mit Benutzung der Archive der Ministerien des Innern und der Justiz. Von. Ludwig v. Rönne, Kammergerichtsrach und Heinrich Simon, O.-L.-Ger.-Assessor. 34 Bogen. 2 Thlr. Breslau bei Aderholz, 1843". — Die 22 verschiedenen Judengesetzgebungen in Preußen, die noch alle zu Recht bestehen, werden hier charakterisirt und ihre Unzulänglichkeit und Unangemessenheit für den preußischen Staat, wie ec sein sollte, dargethan. 3i

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