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Der Orient · 1843-06-27 · Heft 26 (27.6.1843) · p. Seite 202

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 26 (27.6.1843)
Article
Schwerin: Jüd. Zustände im Großherzogthum Meklenburg-Schwerin
Date
1843-06-27
Page
Seite 202 (sequence 2)
Language
German
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- 202 - ,iWLerthänigster Bericht des Landesrabhinevs'Dr. Holdheim, betreffend den religiösen, kirchlichen und moralischen Zustand, der von ihm i n d i e s e m I a h r e (1842) i n sp icir t e n israelitischen Gemeinden im Großh. Meklenburg-Schwerin, an die hohe Landes-Re-. giecung" und lautet: „In Gemäßheit des allerhöchsten Statuts für die allgemeinen kirchlichen Verhältnisse -der . israelitischen Unterthanen des Großherzogthums Meklenburg-Schwerin §. 31. «ud 6, statte ich hiermittelst einen untertänigsten Bericht über den religiösen, moralischen und kirchlichen Zustand, wie über meine Wirksamkeit in denjenigen Gemeinden, die ich in dem Jahre von Michaelis 1841 bis dahin 1842, gemäß der in gedachtem §. vorgeschriebenen Pflicht, besucht und inspicirt habe, zur hohen Landes-Regierung ehrerbietig und gehorsamst ab. - Die von mir in diesem Jahre besuchten israelitischen Gemeinden sind folgende: B o i z e n b u r g, B ü tz o w, D Lm i tz, D o b eir a n, G a d e b u sch, Grabow, Güstrow, Hagenow, Krakow, Lübz, Laage, Malchin, Neust ad t, Pen zlin, Ri bn itz, Röbel, Tessin, Wittenbur g, W a r e n, S ü l z. Die in den vier größern Gemeinden als Schwerin, Güstrow, Waren und Bützow noch seit vorigem Jahre begründeten Religionsschulen,; wobei das Lehramt von dem Schächterfach getrennt und die Lehrer teils,'als in Schwerin, sich ausschließlich mit dem'Unterricht beschäftigen, theils als in den übrigen genannten, die Predigt in der Synagoge mit in den Kreis ihrer Wirksamkeit gezogen haben, bestehen und erfreuen sich eines gedeihlichen Fortgangs. In Güstrow hat die Religionsschule durch das Ableben des daselbst als Religionslehrer und' Prediger angestellt gewesenen Dr. Moritz Löwe aus Alt-Strelitz eine. Unterbrechung von ungefähr 4 Monaten erleiden müssen, die aber nunmehr durch die provisorische Anstellung des Dr. S op h a r.beseitigt worden ist. Bei der wahrend meines Aufenthalts in Waren daselbst vorgenommenen Schulprüfung mit dreißig schulfähigen Kindern beiderlei Geschlechts, die bis Michaelis 1841 alles Unterrichts, in religiösen Gegenständen gänzlich ermangelten, hat sich die Wirksamkeit des dort als Religionslehrer und Prediger fungirenden Herrn Goldstein als sehr zufriedenstellend erwiesen, und es läßt sich von der unausgesetzten Fortdauer einer solchen mit Eifer und Umsicht betriebenen religiösen Pflege ein in Religion und Moral aufwachsendes Geschlecht mit Recht erwarten. Zu bedauern, ist nur, daß durch frühere Verwahrlosung der Indifferentismus in gedachter Gemeinde bei einigen Mitgliedern so tief sich eingegraben, daß manche Familienväter ihren, Kindern die Wohltaten der.Religionsschule eigenwillig entziehen, da es zur.Zeit noch an einem die israelitisch-religiöse S chulpfichti gk eit aussprechendem Gesetze fehlt, vermöge dessen sämmtliche schulfähige Kinder der Gemeinde zum Besuche der Religionsschule ungehalten werden möchten. Nebst dem moralischen hat solche willkürliche Renitenz auch den materiellen Nachtheil, daß die Last zur Unterhaltung der Religionsschule auf den verhältnißmäßig wenigen Theilnehmern allein ruhet. In geringerem Maaße fehlt es an solchen betrübenden Beispielen auch nicht in Schwerin. Den gehegten Erwartungen weniger entsprechend, erwiesen sich die Leistungen der Religionsschule in Bützow, und das bereitwillige Entgegenkommen derdortigen Gemeinde, für die Hebung der religiösen Verhältnisse keine Geldopfer zu scheuen, fand in der Persönlichkeit des dortigen Religionslehrers nicht die entsprechende Befriedigung. 'Sein kontraktliches Verhältniß. geht mit Ostern 1843 zu Ende, wodann diese Stelle hoffentlich zweckmäßiger und erfolgreich besetzt werden wird. Außer den genannten vier Gemeinden ist auch in der zu Röbel das Religionslehreramt vom Scha'chrerfache einstweilen getrennt worden, da der dortige Schächter für ersteres Amt von mir als unfähig befunden und der Gemeinde die Wahl gegeben worden, entweder einen qualisicirten Religionslehrer anzustellen oder dem daselbst einer Privatschule vorstehenden, von hoher Landesregierung als Elemenrarlehrer kcncessionirren, und von mir auch als Religionslehrer approbirten Lehrer M. Freund, s ä m m t l i ch e' I u g e n d zum Religionsunterricht zu überweisen, worauf die Gemeinde laut Anlage.4. Letzteres vollzogen. Unter den übrigen Gemeinden, in welchen das Amt des Religionslehrers mit dem eines Schächters in einer Person verbunden ist, ist besonders die Gemeinde zu Neustadt hervorzuheben, welche in der Person des Herrn Brägen heim, eines Inländers, ein sehr taugliches Subjekt in jeder Beziehung besitzt, und der in gedachter Gemeinde von mir in öffentlicher Synagoge vor einem auch aus gebildeten, christlichen Honoratiores bestehenden zahlreichen Publikum vollzogene Konsirmacionsakt eines Knaben und eines Mädchens, dem die öffentliche Rellgionsprüfung darausging, gab von der Wirksamkeit des gedachten Lehrers im Fache des Religionsunterrichts ein. sehr lobenswertes. Zeugnis. Nächst dieser verdient die Gemeinde zu Grabow erwähnt zu werden, welche in der Person des Herrn Bentheim, gleichfalls eines Inländers, einen gut qualisicirten Religionslehrer besitzt, dessen Leistung in diesem Fache bei der Prüfung ein günstiges Resultat lieferte. " In Wittenbur g, einer zwar aus sehr wenigen, doch mitunter recht wohlhabenden Mitgliedern bestehenden Gemeinde, fand ich die Stelle eines Synagogendieners ganz unbesetzt und das Schächter- und Vorbeteramt von einem Privatmitgliede, einem, nicht unbeschäftigten Kaufmanne versehen, wobei die Jugend an aller religiösen Unterweisung ganz leer ausging. .Auf meine eindringliche Vorstellung ist diese Stelle seit Michaelis dieses Jahrs zwar nicht genügend aber doch besser als zuvor besetzt worden. (Forts, folgt.)

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