Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 24 (13.6.1843)
- Article
- Wiesbaden : Instruktion für die Bestände der isr. Kultusgemeinden des Herzogthums [Nachricht]
- Date
- 1843-06-13
- Page
- Seite 189 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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189 zu einem religiösen Zwecke ohne Genehmigung der herzogl. Landesregierung bilden sollen, dem Herzogs. Amte davon die Anzeige zu machen. §. 15. Hinsichtlich der äußern Einrichtungen des Religionsunterrichtes und Gottesdienstes findet stets eine wechselseitige Benehmung zwischen dem Vorstande und dem israelitischen Geistlichen, resp. dessen Vertreter, (dem Religionslehrec und Vorsänger) Statt. Uebrigens hat der Vorstand, auch was das Innere des israelitischen Lehr- und Seelsorger-Amtes betrifft, den Geistlichen und Religionslehrer durch Wort und That zu unterstützen, und auf Beförderung und Erhaltung des religiösen Sinnes und Wandels in der Gemeinde hinzuwirken. §. 16. Der Vorsteher hat seine Gehilfen monatlich wenigstens Einmal zu einer ordentlichen Sitzung zusammen zu berufen. Außerdem können außerordentliche Sitzungen auf Ansage des Vorstehers oder nach Verlangen der Vorstehergehilfen Statt finden. Weitläufige Protokolle sollen in den Sitzungen nicht geführt werden, sondern es genügt, wenn die Gegenstände der jedesmaligen Berathung kurz und bündig in ein dazu bestimmtes Buch verzeichnet werden. Sollten deren keine Vorgelegen haben, so wird solches gleichfalls mit Beisetzung des Tages der Versammlung in das Buch bemerkt. Außer diesem Buche soll der Vorsteher ein Geschaftsprotokoll führen, worin er die an ihn gelangenden Geschäftsgegenstände eintragt. Alle Dienstpapiere hat der Vorsteher gehörig materienweise und chronologisch geordnet in einem besonders dazu bestimmten Registraturschranke aufzubewahren. §. 17. Bei längerer Abwesenheit oder etwaiger Krankheit des Vorstehers hat derselbe dem herzogl. Amte die Anzeige zu machen, damit dieses einen der Gehilfen mit der Geschäftsführung vollständig beauftrage. In diesem Falle hat sich der Vorstehergehilfe an die vorstehende Instruktion für den Vorsteher zu halten. Hamburg, 1. Juni. (Wochenbericht v. 22—31. Mai.) Die Deutsche Allg. Zeit, vom 19. Mai enthalt in ihrem Hauptblatte einen Artikel aus Posen, in welchem der Vorwurf, den man dem Posen'schen Landtage wegen der Verschiebung seines Beschlusses über die Emancipations-Petition mache, dadurch zu entkräften versucht wird, daß eine reifliche Ueberlegung der Folgen der bürgerlichen Gleichstellung der Juden überhaupt und zumal bei der großen Anzahl (8000 Juden unter 40,000 Seelen in der Hauptstadt) und der Geldmacht der jüd. Einwohner nochwendig sei; darum dürfe auch wohl nur an eine allmälige Emancipation gedacht werden. — Immer wieder das alte Lied von den Vorbereitungsjahren und von dem Reichthume, vom Handelsgeiste und der unverhältnißmäßigen Größe der Seelenzahl. — Uebrigens hat man nirgends eine Klage über die Aussetzung des Beschlusses der Provinzialstände vernommen; denn einmal sind die Juden daran gewöhnt, nicht blos 2, sondern oft zwanzig und mehr Jahre zu warten; dann aber sind sie zufrieden, wenn nur das Princip der Gleich-, stellung nicht geradezu angefochten wird. Insofern dies nun von Seiten der Posenschen Provinzialstände nicht geschehen ist, vielmehr ein günstiger Erfolg gehofft werden darf, findet man das Verfahren des Landtags gerechtfertigt und tröstet sich rheils mit dem Sprüchwort: aufgeschoben ist nicht aufgehoben, theils meint man, daß es wohl nach zwei Jahren schwerer werden dürfte „nein" zu sagen, als gegenwärtig. — Jedenfalls gehört nach der Natur der Dinge mehr Ueberlegen zum Jasagen, als zum Gegentheile, zu dem man allezeit vorbereitet und gerüstet ist. — Unter den in derselben Nummer (vom 19. Mai) der D. A. Z. enthaltenen Privat-Inflationen findet sich auch eine, welche den Abgang des Herrn Rabbiners Dr. Samuel Hirsch nach seinem künftigen Bestimmungsorte, der k. holländischen Stadt und deutschen Bundesfestung Luxemburg, betrifft. Herr Hirsch habe sich 4 Jahre in Dessau aufgehalten, und seitdem er seine provisorische Funktion daselbst aufgegeben, sehr achtungswerthe und mit Recht anerkannte Werke (jüd. Religionsphilosophie, Messiaslehre in Predigten, Briese gegen B. Bauer) geschrieben; Luxemburg könne sich zu seiner Acquisition Glück wünschen. — Bei Gelegenheit der Nachrichten über die neuerdings bewiesene Freigebigkeit des Hauses Rothschild erfährt man, daß Hr. v. Rothschild in Frankfurt bereits vor 15 Jahren ein jüdisches Hospital in seiner Vaterstadt auf seine Kosten habe erbauen lassen. Die zu gründende Synagoge soll, wenn der von Paris mitgebrachte Plan zur Ausführung käme und vom Senate sanktionirt werde, alle zu ähnlichem Zwecke errichtete Bauwerke an Pracht übertreffen. — Die Petition der Kölner Bürger zu Gunsten der völligen Emancipation der Juden *) soll vom Advokat (und vormaligen Landtagsabgeordneten) Kamp abgefaßt werden, während Hr. D. Oppenheim, der sich durch seine Jmmediat-Vorstellung im vorigen Jahre, sowie durch seine lebhafte Tbeilnahme für die Rhein. Zeitung um den politischen Fortschritt verdient gemacht hat, die Petition für Preßfreiheit auszuarbeiten beauftragt werden soll. Im Allgemeinen verspricht man sich von dem am 14. Mai in Düsseldorf zusammengetretenen rheinpreußischen Landtage wenigstenseben so viel für die Förderung der höheren Interessen des Volkes, wie der ostpreußische und der posen'sche geleistet haben. — Ein unverwüstlicher Raisonneur, der Oberlandesgerichtssekretair F. St ein mann zu Münster, der in die Politik, die Kritik, das Kriminalrecht, die Publicistik, das Drama und der Himmel weiß wohinein noch pfuscht und auf alle Welt wie eine „Dame *) Vergl. Köln. Zeit, vom 22. Mar, wo hauptsächlich an die Rechte der rheinischen Juden zur franz. Kaiserzeit erinnert wird.