Mannheim
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Der Orient · 1843-05-30 · Heft 22 (30.5.1843) · p. Seite 172

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 22 (30.5.1843)
Article
Mannheim : Ein jüd. Docent an der Heidelb. Universität [Nachricht]
Date
1843-05-30
Page
Seite 172 (sequence 1)
Language
German
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172 April» Unser Ministerium des Innern hat, wie wir aus einem Anschläge am schwarzen Brete ersehen, abermals einem Israeliten, dem Dr. juris Aüx. Friedländer aus Westphalen, die venia docendi ertheilt. Derselbe hat vor einigen Jahren die schwierige juristische Preisfrage „über die unvordenkliche Zeit" zu lösen versucht. Unter.den von ihm"angezeigten Vorlesungen befindet sich auch eine über „Geschichte der Rechtsphilosophie". Zur Ergänzung und Berichtigung des Voranstehenden dient folgende in der Mannh. Abendz. Nr. 107 vom 9. Mai sich findende Notiz: „Heidelberg. (Eingesendet). Der Verfasser des Artikels in Nr. 103 befindet sich im Jrcthumwenn ec behauptet, der Privatdocent Dr. Friedlandec habe die juristische Preisfrage nur zu lösen versucht. Das Gegentheil erweist sich aus der Großherzogl. Ministerralverfügung im Regierungsblatt, worin demselben die goldene Medaille zuerkannt wird und daraus, daß der erste Theil der Preisschrift mit dem auf die Krönung bezüglichen Titel bereits erschienen und in den Heidelberger Jahrbüchern angezeigt ist. (D Verleger hat seitdem das baldige Erscheinen des zweiten und letzten Theiles jener Schrift angekündigt). Aus Würtemberg, 16. April. (Verspätet.) Den Vorwurf der Kleinigkeitskrämerei fürchtend, zögerte ich mit meinen Berichten bis Einiges von Bedeutung sich häufte. Ich erlaube mir, Ihnen einige kleinige interessante literarische Piecen zu übermachen. Die eine Broschüre „die Einweihung des israelischen Waisenhauses, Wilhelmspfegezu Eß lingen" mit-dem Rechenschaftsberichte, möchte Manches enthalten, was zur allgemeinen Kennmiß gelangen dürfte. — Die andere „über den Zeraath des Moses" oder den weißen Aussatz — eine Jnaugucal-Abhandlung zur Erlangung der Doktorwürde von Dr. meä. David Essin g er aus Oberdorf, hat insofern sie ein alttestamentliches Thema behandelt, auch für jüdische Zeitschriften Jnteresie. Mannheim,' 17. Mai. In der Mannh. Abendzeit. vom 7. Mai (Nr. 106) findet sich mit Bezug auf einen früheren (auch dem Orient zugesandten) Arcikel über das Verhaltniß der öffentlichen Meinung zur Judenemancipacion und über die unsaubern Machinationen des Allg. Anzeigers der Deutschen nebst Konsorten, folgende Bemerkung: Mannheim. (Die Juden und die öffentliche Meinung.) In einer der letzten Nummern dieser Zeitung wurde einer Beurtheilung des Verlangens der Juden nach Gleichstellung die vermeinte Erledigung^) der Frage durch die öffentliche Meinung entgegengehatten. So viel Achtung aber die öffentliche Meinung verdient,., so wird Niemand sie für unfehlbar ') In günstigem Sinne! Anm. b. Red. z. fraglichen Korresp. halten. Sie kann irren, sie kann an Vorurteilen Hängen. Leidenschaft kann ihr sonst gesundes Urtheil fälschen, sie kann sogar durch einzelne hervorragende Geister auf Abwege geleitet werden. Betrachten wir z. B. die südlichen Staaten der nordamerikanischen Republik. Dort wird die Sklaverei nicht allein für erlaubt gehalten, daS Volkvecfolgt sogar diejenigen, welche gegen die Sklaverei zu sprechen wagen.. Können wir diese öffentliche Meinung billigen? Können wir siegerecht finden oder müssen wir sie als ungerecht verdammen? Im vorigen Jahrhundert war die öffentliche Meinung in England der Kacholiken-Emancipation durchaus abhold. Im zwölften und dreizehnten Jahrhundert hat der Volksglaube alle Ketzer mit dem Tode bedroht. Die Griechen haben ihren größten Helden, Themistokles, verbannt, und dem tugendhaftesten Mann, Sokrates, den Giftbecher gereicht. In Süddeutschland hat sich die öffentliche Meinung lange Zeit gegen den Zollanschluß erklärt, und noch heute soll nach einigen Zeitungsnachrichten in Hannover dieselbe Ansicht vorherrschen. Ist darum diese weife Maaßregel weniger segenbringend für das Gesammlvaterland? So groß daher das Gewicht der öffentlichen Meinung fein mag, so giebt sie darum noch keinen unbedingten Maaßstab für die Gerechtigkeit oder Räthlichkeit einer Maaßregel, und es dürste die vorliegende Frage über Gleichstellung der Juden nicht damit, daß man sich auf die Volksstimme beruft, beseitigt werden können, vielmehr sind alle aufgeklärte und denkende Männer berufen, das Volk eines Bessern zu belehren und ihm darzuthun, wie Zurücksetzung der Juden sich nicht mit dem Principe der Gerechtigkeit und Freiheit vertragt. Aus dem Würtembergschen, l. Mai. Das jüdische Schulwesen in Baden mag wohl in der-Entfernung recht viel Verwunderung erregt haben, bei uns aber weniger; da in Würtemberg in rechtlicher Beziehung kein Unterschied zwischen jüdischen und christlichen Schulen besteht. Die Schule, deren Gemeinde 60 Familien zählt, ist Volksschule — seien sie jüdische oder christliche Gemeinden —- weniger als 60 Familien können keine Volkssondern nur Konfessionsschule bilden und tragen ihre Kosten auch selbst. Die Volksschulen aber werden von der bürgerlichen Gemeinde gemeinschaftlich bestritten, so daß die Juden die christlichen und die Christen die jüdischen Schulen miteinander bestreiten. — Die dabei angestellten Lehrer sind Volksschullehrer und genießen gleiche Rechte. So zahlen jetzt auch durch ein vom königl. Konsistorio erlassenes Dekret die jüdischen Volksschullehrer ihre Beiträge zur Staatspensions- und Witwenkasse für Volksschullehrer und. ziehen daraus auch gleichen Nutzen. Mit einem Worte,, unsere Schulen und Lehrer sind völlig emancipirt. Berthold Auerbachs Schriftchen „der gebildete

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