Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 18 (2.5.1843)
- Article
- Dresden: Verhandlungen der ersten Kammer in der Judensache
- Date
- 1843-05-02
- Page
- Seite 141 (sequence 2)
- Language
- German
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141 rende polizeiliche Controle bedingt werden. Die frühern sächsischen Stände hätten m einer ständischen Schrift vom 19. Jul. 1831 die Verhältnisse der Juden zur Sprache gebracht, in Folge deren §. 33 der Verfassüngsurkunde zu Gunsten der Juden die jetzige Fassung erhalten habe, sodaß derselbe nicht,; wie von einigen Mitgliedern der 11. Kammer geschehen, zum Nachtheile der Emancrpation angeführt werden könne; daß das Gesetz vom 16. Aug. 1838 so außerordentlich viele Beschränkungen enthalte, sei um so mehr zu verwundern, als die erste SLändeversammlung vom Jahr 1833 sehr freisinnige Beschlüsse in dieser Angelegenheit gefaßt. Der Deputationsbericht erkennt ferner an, daß das Gesetz vom Jahr 1838 den mosaischen Glaubensgenossen beiweitem noch nicht so viel gewähre, als sie nach ihrer staatsbürgerlichen Stellung im Allgemeinen und nach den frühern ständischen Anträgen insbesondere zu erwarten berechtigt seien. Bei der Berathung kam zuerst die Frage zur Besprechung: sollen die Juden in den Genuß der bürgerlichen Ehrenrechte, welche in §. 65 der Städteordnung näher bezeichnet sind, gesetzt werden? Die il. Kammer hatte dieselbe mit 40 gegen 28 Stimmen bejaht - die Deputation der 1. Kammer trat bei; Bürgermeister Wehner erklärte sich dagegen. Er halte sich' an die Thatsachen und lasse die Lheorie bei Seite liegen. Die Erfahrung spreche gegen die Juden. Er fühle keinen Beruf in sich., seine Stimme für Beschlüsse zu erheben, welche seinen Mitbürgern nachtheilig werden könnten, und werde sich geradezu gegen die .Petition erklären. Warum sich denn die Regieruug dagegen erklärt habe? Man müsse doch auch vorher die Stadtgemeinden und Stadtbehörden befragen, ehe man darüber einen Beschluß fassen könne. Die Stände gehe das städtische Ehrenbürgerrecht nicht viel an. Secretair v. Biedermann: Die Ertheilung der bürgerlichen Ehrenrechte nütze den Israeliten und schade den Christen nicht, man könrie sie gewähren. Bürgermeister Starke fragt, ob das Gesetz svon 1838 den Juden genützt oder geschadet? und erklärt sich gegen eine sofortige Abänderung desselben. Bürgermeister Ritterstädt gehört der Minderheit der Deputation an, welche der Ansicht ist, daß die Emancipationsfrage diesmal lieber gar nicht zur Sprache hätte gebracht werden sollen. Dr. Großmann: Zwei Völker auf ein und demselben Raume müssen mit einander verschmelzen, wie die Deutschen und Wenden, die Sachsen und Flamänder, wie Franzosen und Deutsche in Berlin. Das wollen aber die Juden nicht. Sie essen nicht mit uns, sie trinken nicht mit uns, sie verheirathen sich nicht mit uns. Eine bürgerliche Gleichstellung ist also unmöglich. Der Israelit wird durch seine -Satzungen auf Handel, Wissenschaft und Kunst beschränkt, und vom Ackerbau 'ausgeschlossen. Eine völlige Judenemancipation würde der Sicherheit der Juden selbst große Gefahr bringen. Auch dürfe man nicht in die Rechte der beiden Städte Dresden und Leipzig eingreifen, während diese sich dagegen erklärten. Gestände man ihnen das Größere, die bürgerlichen Ehrenrechte, zu, so würde man ihnen auch, was noch übrig, zugestehen müssen. Bürgermeister Hübler unterstützt den Antrag der Deputation, der mehr als die übrigen darauf berechnet fei, das Ehrgefühl namentlich der jüngern Generation der jüdischen Glaubensgenossen zu wecken und dadurch auf die sittliche Verbesserung derselben mrzuwirken, dagegen die christliche Bevölkerung auf keine Weise beeinträchtige. Bürgermeister- Gross: Wenn die Juden auf bürgerliche Ehrenrechte Anspruch machen wollen, so mögen sie sich zuvor selbst von den Fesseln eines Ceremonialdienstes emcmcipiren, worin nicht das Wesen der Religion besteht, und welches, wenn man sie zu Ehrenrechten zuließe, gewiß nur Störungen und Misgriffe Hervorrufen würde. Domherr Günther: Die öffentliche Meinung ist gegen Emaneipation, doch haben die Juden selbst so viel errungen , daß sie ihnen günstiger ist als früher. Auch muß die Emaneipation eine Gesammtmaßregel von ganz Deutschland sein. v. Schönberg (Kommerau) stimmt für den Antrag der Deputation. Prinz Johann: Das Gesetz von 1838würde als Ultimatum zu wenig sein. Die bürgerlichen Ehrenrechte hätten aus die Eingriffe in die Gewerbfreiheit, welche man von den Juden besorge, keinen Einfluß; er wünsche, daß die Staatsregierung ersucht werde, in Erwägung zu ziehen, ob und inwieweit den Juden bürgerliche Ehrenrechte einzuräumen seien, weil, wenn der Antrag der Deputation durchgehe, den Juden der Eintritt in den Stadtrath und ins Stadtgericht offen stehe rc. Staatsminister v. Könneritz macht noch darauf aufmerksam, daß, im Fall in Dresden oder Leipzig Juden bis zur Dürgermeisterstelle gelangten, sie dann auch in der 1. Kammer'würden sitzen müssen. Bürgermeister Wehner wünschte die weitere Berathung über diesen Gegenstand abzuschneiden, indem er den Antrag des Prinzen Johann auf den ganzen Antrag der Israeliten ausdehnte und vorschlug, die Regierung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, inwieweit die in der Vorstellung der israelitischen Gemeinde zu Dresden ausgesprochenen Bitten und Wünsche zu berücksichtigen sein dürsten, um nach Befinden darüber der nächsten Ständeversammlung einen Gesetzentwurf vorzulegen. Der Referent ergriff nochmals das Wort, um dm Ausdruck des Berichts: die sächsische Gesetzgebung habe den Juden als einen Paria betrachtet, zu rechtfertigen. Er selbst habe auf den sächsischen Gleitstaseln bei den Tarifsätzen die Juden noch zwischen Ochsen, Eseln und Schweinen aufgeführt gefunden, und bis 1812 hätten die Juden, um. die frische Lust im großen Garten und sonst zu genießen, einen Leibzoll erlegen muffen. Den Tadlern der Juden ließen sich sehr ehrenwerthe Stimmen zu ihrem Lob entgegensetzen: der bekannte Brief des Barons Chassd über die Juden, die unter seinem. Befehle gedient; Erzherzog Johann von Oesterreich, der einen Israeliten-an die Spitze des neugebildeten Nationalvereins für Industrie gestellt; die französische Nation, welche zwei Juden in die Kammer gewählt; der Kriegsminister Soult, dessen Adjutant ein Jude sei. Die Landesverhältniffe ständen einer Rechtserweiterung der Juden nicht entgegen, denn Sachsen theile mit Hannover den traurigen Ruhm, unter allen deutschen Ländern die Israeliten noch am meisten im Genüsse von Rechten zu beschränken. Der königt. Commiffar Dr. Günther erklärte, die Vorstellungen der Israeliten hätten der Regierung bereits früher Vorgelegen, dieselbe habe aber nach reifllicher Ueberlegung nicht darauf eingehen können, und eine wiederholte Erwägung werde daher wahrscheinlich keinen andern Erfolg haben, jedenfalls werde die Regierung, ohne sich dadurch gebunden zu achten, die zunächst dabei beteiligten Städte Dresden und Leipzig hören. Die Bemühungen des.Referenten, durch Beseitigung des Wehner'schen Antrags die Kammer zu einer Berathung über die noch übrigen einzelnen Punkte zu vermögen, waren vergeblich. Die Kammer nahm durch einstimmigen Beschluß den Wehner'schen Antrag an, wodurch nicht nur die sämmtlichen Punkte der israelitischen Petenten, sondern auch die in der 11. Kammer darüber gefaßten Beschlüsse unter einer mildern Form abgewiesen wurden. Stettin, 31. März. Heute hielt der Rabbiner, Dr. Meisel einen Trauergottesdienst (Hesped), dem zu Breslau verstorbenen Rabbiner Tiktin. — Sehr eindringlich sprach der Redner über die Gegensätze im Zudenthum, und ermahnte die Stabilen sowohl wie die dem Fortschritte Huldigenden, nicht zu weit zu gehen,