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Der Orient · 1843-04-25 · Heft 17 (25.4.1843) · p. Seite 133

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 17 (25.4.1843)
Article
Berlin: Ausschließung jüd. Aerzte von der Praxis am jüd. Krankenhause
Date
1843-04-25
Page
Seite 133 (sequence 2)
Language
German
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133 iieinen zu können. Doch, um mich hierüber deutlich auszusprechen, muß ich etwas weit ausholen. Die städtische Verwaltung in Berlin zahlt zum Reffort der hiesigen Armen-Direktion auch die Armen-Kranken-Pflege. Die jährlich fast um 10,000 steigende Zahl der hiesigen Bevölkerung nothigte unsre Armen-Direktion, eine ziemlich erhebliche Anzahl von Armen-Aerzten nebst Stellvertretern in den verschiedenen Armen-Medicinal-Bezirken gegen bestimmtes Honorar zu beschäftigen. Da die Stelle eines Armenarztes als ein städtisches Amt betrachtet wird und nach der allg. preuß. Städte-Ordnung die städtischen Aemter ohne Unterschied der Religion besetzt werden können, so hätte man erwartet, daß auch jüdische Aerzte zu jenen armenärztlichen Aemtern zugelassen würden. Die Armen-Direktion hält aber den Grundsatz fest, jüdische Aerzte weder in den von ihr assortrrenden ärztlichen Funktionen anzustellen, noch überhaupt deren Notirung zur künftigen Anstellung anzunehrnen. Einige merkwürdige Ausnahmen, die hier in der Stadt vorgekommen und allgemein bekannt sind, muß man nicht der Humanität der Direktion, sondern dem merkwürdigen Umstande zuschreiben, daß die Namen der hier Angestellten zwei jüdischen Armenärzte sehr christlich lauten und die Direktion, die aus dem Namen des Kandidaten gewöhnlich seine Religion herausdiagnosticirt,' sich verleiten ließ durch den Klang des Namens (wie H. Schmidt oder Müller) zwei Aerzte einzustellen, von denen sie erst später zu ihrem Leidwesen erfuhr, daß sie trotz den christlich klingenden Namen doch Juden sind. Indessen, da ihre Nomination einmal geschehen war, konnte der Schritt nicht widerrufen werden. Doch sehen sich die Herren jetzt besser vor, und wenn ein praktischer Arzt sich bei ihnen meldet, erkundigen sie sich sofort bei der Polizei, er müßte denn Abraham, Isaak oder Jakob heißen, über die Religion des . Kandidaten und wenn dieser auch den allerchristlichsten Namen z. B. Braun oder Bürger führen sollte, um nicht wieder in jenes fatale Quid pro quo zu verfallen. Bei diesen geschärften Maaßregeln der Grenzsperre wird es in der Zukunft schwerlich noch einem jüdischen Arzt gelingen, in das Gebiet der ihm verschlossenen armenärztlichen Praxis der hiesigen Residenz einzudringen. Ob die jüdischen Aerzte aber kein Recht haben, bei der Armen-Direktion auf Abschaffung dieser gehässigen Maaßregel anzutragen und im Falle diese es abschlägt, die Petition an die hohe Regierung zu richten, steht noch dahin. Der Grund itluv gens, den die Armen-Direktion bei diesen ihren milden und humanen Grundsätzen leitet, ist, abgesehen von Antipathieen und Jdiosyncrasieen, denen selbst ein Gutzkow, freilich auch Berliner, nicht widerstehen kann, ein höchst origineller. Aus privates Anfragen haben einige Glider der Direktion als Grund ihres Verfahrens hierbei angegeben, daß der jüdische Arzt den christlichen Kranken bei seinen Leiden und in der Todesstunde nicht den religiösen Trost zu spenden vermag, wie der christliche Arzt. Nun wird zwar auf Universitäten, wo christliche und jüdische Medicmer zusammen studiren, über Euthanasie gewöhnlich sehr wenig, und über jenen homiletischen .Theil derselben gar nicht vorgetragen, denn man. setzt es bei jedem nicht blos studirten, sondern überhaupt nur irgendwie gebildeten Mann'voraus, daß -er so viel Mitgefühl mit den Leiden seines Nebenmenschen besitzen wird, um ihm, wenn er krank oder aus dem Todtenbette liegt, den nöthigen Trost ohne Bezug auf Religion und Dogma zu ertheilen. Indessen die Armen-Direktion Witt zu beweisen suchen, daß die Basis ihres Verfahrens auch das Pcincip des christlichen Staates bildet und damit müssen wir uns vorläufig zufrieden geben. Indem wir nach dieser Digression zu unserm heutigen Hauptthema vom jüd. Krankenhause zurückkommen, können wir es dem Vorstande der hiesigen Gemeinde durchaus nicht verargen, wenn auch er bei der Besetzung der Stelle als Arzt bei dieser Anstalt das religiöse Moment berücksichtigt wissen will und wäre es nur, um der Armen-Direktion gegenüber konsequent zu bleiben. Wenn man aber hierbei erwägt, daß für die hiesigen jüdischen Aerzte außer dieser kleiner^ Krankenanstalt weiter kein Amt existirt, so wird man doch dem Vorstande gewiß nicht zumuthen wollen, daß er auch dieses kleine Feld, auf dem sich ärztliche Kräfte bewegen können, durch Herübersetzung von christlichen oder neophytisirten Aerzten noch mehr beschränken soll. Man sollte vielmehr vom Vorstande erwarten, daß er bei der Armen- Direktion sich dafür verwenden sollte, um auch jüdische Aerzte zu den Funktionen der Armenärzte in den hiesigen Medicinal-Bezirken zuzulassen, da in den letztem sehr oft jüdische Familien wohnen, denen mit demselben Rechte ein jüdischer Arzt, um ihnen Trost beim Leiden zuzusprechen, zugeschickt werden sollte, mit welchem die Armen-Direktion ihr Verfahren, wie oben angedeutet, zu beschönigen sucht. Dr. B. Lahes, 15. April. Ich übersende Ihnen hier einen Artikel aus dem Stargarder Wochenbtatte, um dessen Aufnahme ich Sie bitte. Er lautet: Es ist immer ein erfreuliches Ereigniß für uns, auch die jüd. Bewohner Pommerns fortschreiten zu sehen. Wer vor 30 Jahren mit den Israeliten zusammen kam und mit ihnen in nähere Berührung trat, der erkennt sie nicht wieder, wenn er nicht auf die allmälige Entwickelung sein Augenmerk richtete. So bauten die jüdischen Bewohner unserer Stadt, nicht viel an Zahl und nicht reich an Geld, eine Synagoge, die wohl in unserer Provinz, wenn auch größer, doch nicht schöner zu finden ist. Am 30. Marz fand die Einweihung derselben statt, zu welcher der Dr. Fränkel, Rabbiner in M. Friedland, geholt, und der Magistrat und eine große Anzahl hiesiger Bürger und umliegender Gutsbesitzer, geladen waren. Der Doktor, selbst ein geborner Pommer, hielt eine.Abschiedsrede in

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