Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 14 (4.4.1843)
- Article
- Nikolsburg : Neue Verordnungen in Mähren und Schlesien [Nachricht]
- Date
- 1843-04-04
- Page
- Seite 110 (sequence 2)
- Language
- German
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110 ausweisen können, d) Ueberdie Maßregel, wie der Oberlandesrabbiner bei der Prüfung der Rabbinarskandidaten zu controliren wäre, hat das Gudernium ein neuerliches Gutachten zu erstatten, e) Die neuangesteltt werdenden Rabbiner sind auf sechs Jahre, als stabil zu erklären, und diese ihre Anstellung har in der Art zu geschehen, daß die Gemeinde drei Kandidaten vorschlagt, wovon das Kreisamt Einen zu ernennen hat. II. In Ansehung des Unterhalts der Rabbiner hat es bei der mit dem Hoskanzleidekrete vom 2?. Marz 1840 erlassej nen Weisung zu verbleiben, vermöge welcher das Gubernium ermächtigt wurde, wenn in einer Gemeinde um den Betrag, den sie bisher dem Rabbiner als Besoldung verabfolgte, kein geeignetes Individuum aufgefunden werden könnte, und wenn die Gemeinde eine Erhöhung dieses Bezugs aus eigenen Kräften zu bestreiten nicht vermögen sollte, für solche Gemeinde bei einer vereinigten Hoskanzlei um eine Unterstützung-aus den jüdischen Landesmassefonds einzuschreiten. III. In Betreff der in der deutschen oder Landessprache abzuhaltenden Gebete, Religionsübungen und Belehrungen in der Synagoge, dann der Uebersetzung her Gebetbücher bestimmt: a) Daß alle jene Gebete, welche Haß gegen andere Nationen einflößen, wie jenes, alemi ^68oüad6aoü (?) anfangend, untersagt werden; die Gelehrten sollen neue Ausgaben der gottesdienstlichen Bücher besorgen, welche, die Bibel ausgenommen, mit dem Texte gegenüberstehender deutscher (oder in der Landessprache) Uebersetzung versehen und von der Censur gutgeheißen sein muffen. Auch soll durchaus kein neues jüdisches Gebet- oder Religionsbuch, auch nicht die Wiederauflage eines bereits vorhandenen, ohne Beifügung der treuen Uebersetzung zugelaffen (in! Beziehung auf diesen Gegenstand ist nächstens noch eine j besondere Verfügung zu erwarten) und bei der Censur J auf die Beseitigung etwa auffallend anstößiger Stellen:i Bedacht genommen werden, b) Daß nach Vollendung des alten Gottesdienstes der Rabbiner dogmatisch-moralische Bortrage Ln der deutschen oder Landessprache halten soll und alle jene Gebete, welche mit dem alten Gottesdienste keine Verbindung haben, wie das für Se. K. K. Maj. zc. t’n der deutschen oder Landessprache verrichtet werden sollen, c) Daß den Privaten öffentliche Vorträge zu halten ganz untersagt ist, und sind diese groß- < tentheils ungebildete, gesundere Begriffe verwirrende, Nie-' mandem verantwortliche Improvisatoren aus der Synagoge zu entfernen, d) Ist in Ueberlegung zu nehmen, ob und in welcher Weise bei den verschiedenen Tenden-, zen des neuen Judenthums und seiner jungem Religionslehrer, die Religionsvorträge bei gottesdienstlichen'Versammluugen zu überwachen sein werden". Da die vierte Rubrik des Gesetzes die Schulbücher und den Religionsunterricht betrifft, diese aber den schon bestehenden Gesetzen über diesen Punkt sich fast im Ganzen anschließt, und ich noch einmal, bei der Schilderung der intellektuellen Zustände der Juden in Mähren, daraus zurückkomme: so habe ich diese Rubrik für jetzt weggelaffen., — Was nun bei diesem Gesetze zu bemerken wäre, ist, daß die österreichische Regierung in Betreff der Juden eine Ausnahme von ihrem gewöhnlichen Principe, erst für das materielle, dann für das geistige Wohl ihrer Unterthanen zu sorgen, macht. Wir wollen aber der Hoffnung Raum geben, daß die von den mährischen Gemeinden eingereichte Petition auch bald eine günstige Erledigung finden werde, und so der Druck, der so schwer auf uns lastet, erleichtert werden wird. . Prag, 15. Marz. Welcher Fehler uns auch, als vom jüdischen Charakter und von der jüdischen Lehre unzertrennbar, die Bekämpfet des Judenthums und der Judenvon Eisenmenger bis auf Bruno Bauer, beschuldigt haben und noch jetzt beschuldigen, so waren sie doch alle genöthigt zwei Tugenden: Wohlthätigkeit und Mäßigkeit, einstimmig anzuerkennen, wenn auch nicht, sie gehörig zu würdigen. ' Ich erwähne dieser Anerkennung als Einleitung zu meinem Berichte darum, weil unsere Gemeinde bei den veranstalteten Sammlungen für die nothleidenden Erzgebirger nicht hinter der christlichen Bevölkerung zurückblieb, vielmehr die schönsten Beweise der Milde und Wohlthätigkeit gab, und weil einer unserer Apellanten, Hr. Teweles, im Begriffe ist, die gepriesene Mäßigkeittugend unserer Brüder auf eine rigorose Weise zu bethatigen. — Die .Beweise der Wohlthatigkeit, welche unsere Gemeinde bei der erwähnten Gelegenheit geliefert hat, fanden auch höhern Orts die ihnen gebührende Anerkennung, und Hr. Löwenfeld, der sich vorzüglich durch Eifer und Thatigkeit im Sammeln auszeichnete, und der auch in diesem Betrachte von unserer Behörde des seltenen Vertrauens gewürdigt wurde, das gesammelte Geld selber zu vertheilen, verdient auch in Ihrem Blatte eine ehrenhafte Erwähnung. Die Thätigkeit eines solchen Mannes fruchtet uns gewiß mehr — vorzüglich bei der niedern christlichen Wolksklaffe-" die den Juden meistens nur von der Handels¬ und Schacherseite kennt —. als die stolze Bescheidenheit Mancher, die blos müffige Zuschauer sind. Auch die Antwort Sr. Excellenz des hiesigen Erzbischofs auf die Bitte, einen Ball zum Besten der hungrigen Bewohner des Erzgebirgs, der am Purimfeste gegeben werben sollte, zu erlauben-, zeigt, daß. die Wohlthätigkeit unserer Brüder allgemein bekannt ist. Er schlug nämlich diese Bitte ab, mit len Worten: Ich weiß, es bedarf bei ihren Glaubensgenoffen gar nicht eines solchen Behelfs zur Wohlthätigkeit, und iff dies der Fall, so warte man bis' nach den Fasten". — Dieses Ansuchen um die Erlaudniß, einen Ball am Purimfeste geben zu dürfen, wird Sie vielleicht befremden; allein die Verbote der Balle und Musikunterhaltungen an diesem Feste, wenn es gerade mit den christlichen Fasten zusammentrifft, , sind nicht selten bei uns. Ich will keineswegs die oft bacchantischen Ausbrüche der Freude, noch das bunte, lärmende Maskenheer in Schutz nehmen; ich kann aber dennoch nicht umhin hier hervorzuheben, wie man in Oesterreich eine besondere jüdische Nationalität, die mit der Emancipation unverträglich.sein soll, nur da anerkennt, wo es gilt, uns gleiche Rechte mit den übrigen Unterthanen einzuraumen, wo es sich aber um christ-