Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 10 (7.3.1843)
- Article
- Proßnitz : Collision zweier Verordnungen in Bezug auf den Bann [Nachricht]
- Date
- 1843-03-07
- Page
- Seite 77 (sequence 2)
- Language
- German
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- 77. — Würde zu klagen, da sie in einem Punkte eine pabst-' liche Macht ausüben können, ja müssen. —- Daß aber diese Verordnung mit einem Gubernialintim. vom 10. Juni 1808, A. 12,164, wo den Religionslehrecn aufs Strengste vrrboten wird, einen Bannfluch öffentlich zu verkündigen, in diametralem Widerspruche steht, kann bei uns nicht geltend gemacht werden. Der Bannfluch ist zwar verboten, wie sich dies von eineryaufgeklarten Regierung wohl erwarten läßt; aber wenn diese mittelalterliche verrostete Waffe ihren Zwecken nützen kann, so verschmäht sie es nicht, sich derselben zu bedienen. £) Weisheit aller Weisheit! 17. Febr. Ein Moment von außerordentlicher Bedeutung, erhaben und ernst, ist für die israelitischen Bewohner Ungarns im Anzuge; ein Moment der über das Loos von Tausenden, die in einer unverdienten Niedrigkeit schmachten, über Freiheit und knechtische Unterwürfigkeit, über Leben und Tod entscheiden soll. Es wird nicht nur von einem im nächsten Frühling neuen Landtage gesprochen; sondern es werden schon allgemeine Berathungen für das Wohl des Landes gehalten. Man sieht diesem Zeitpunkte mit Bangen entgegen, indem man sich der sehr schmeichelnden Hoffnung hingibt, dem Ueberreste veralteter Institutionen durch selben den Todesstoß geben zu können. Der Israelit wünscht ihn besonders herbei. Seit dem letzten Landtage, wo die Emancipation der Indem zum ersten Mal zur Sprache gekommen, manche Concessi'on auch ercheilt, aber noch glücklichere Aussichten für die Zukunft eröffnet würden, hat der Jude den süßen Hoffnungen Raum gegeben, die von den edlen Ständen zuerkannte Gleichheit der Rechte, auch von hoher Regierung santtionirt, alle politische Hemmnisse weggeraumt, sein irdisches Glück nicht mehr vom Glauben bedingt, und mit der großem Gesellschaft sich einvecleibt zu sehen; daß die Gesetze des Landes, das ec lieben, für das er Gut und Blut opfern soll, der Erlangung seiner Wünsche und dem ruhigen Genüsse des Lebens, ihm sich nicht mehr entgegen stellen werden; daß er als contrahirender Theil im Staate, eben diesen Vortheil genießen werde, deren die anderem theilhaftig sind. In der That, wenn der Jude alle die versprochenen Leistungen erfüllt; wenn er alle übernommenen Pflichten schuldigerweise sich vollkommen entlediget, so hat ja auch ec ein Recht die Vortheile zu fordern, um derentwillen ec sich dem bürgerlichen Leben angeschlossen hat? Werden ihm aber diese nicht gewährt, so kann er auch seine Leistungen verweigern; denn nur so lange kann ein Vertrag als verpflichtend angesehen werden, als beide Theile ihre Leistungen, erfüllen. Wie soll er aber alsdann auch noch zum Wohle des Staates beitragen, wenn er nicht nur keine Schadloshaltung hat, sondern auch durch Bedrückung und Ungerechtigkeit des Lebensglückes beraubt, und der Willkühr der Überlegenen und Stärkern preisgeben wird? Wie soll er für ein Land mit Bereitwilligkeit Opfer bringen, das ihm so unfreundlich behandelt, und die zukommenden Rechte ihm versagt? Wie soll er für ein Land sein Blut ungezwungen opfern, für das er keine Begeisterung haben kann? Die Gleichgiltigkeit gegen das Land, das ihm zum Aufenthalt dient, die ihm gewöhnlich zum Vorwurf gemacht wird, beruht nicht' auf der Consequenz seiner Handlungsweise gegen seine unfreundliche Umgebung, sondern lediglich in dem Gefühle mit gleichem Maße zu lohnen, das allen Menschen eigen zu sein scheint. Nicht aus Abscheu gegen Andersglaubende, oder aus einer gar überschwenglichen falschverstandenen Religiosität, sondern aus der eigentümlichen Beschaffenheit des Menschen, die uns beleidigen oder gar unterdrücken zu verachten, und wenn wir mit offner Gewalt nicht vergelten können, durch irgend andere geheime Mittel das Rachegefühl zu befriedigen. Will man nur nicht läugnen, daß der Jude auch Mensch ist, und die Menschennatur nicht verkennen, wird man es nicht mehr auffallend und nicht sträflich finden, wenn sich der Jude zuweilen herausnimmt-, auf irgend eine Weise gegen seine Unterdrücker unmenschlich zu handeln. -—Gleichheit, diese ist geeignet uns mit der Menschheit auszusöhnen; diese ist der Hebel, der uns der Veredelung und der Gesittung zuzusühren vermögend ist; ihr wird es möglich werden mit den Landesinteressen uns so innig zu verweben, daß keine selbstsüchtige Gefühle werden rege werden können, weil jedes andere Gefühl unfern eignen Schaden nach sich ziehen muß, während wir aber für das gemeinnützige Wohl arbeiten, auch unser eignes mit befördert wird. — Die alten Gesetzgeber, wenn sie menschlich dachten, haben mit der Vollziehung der Gesetze auch das Interesse der Bürger so innig verwebt, daß^ es für si§ nur wohlthätig hat sein müssen, den Gesetzen nach zu leben; daher die Begeisterung, die wir noch heute für jene Gesetzgebungen, und für die Wohlthäter des menschlichen Geschlechtes hegen, wir beneiden jene Generationen, die unter solchen Gesetzen gelebt haben. Wenn die Gesetze ober mit dem Leben im immerwährenden Conflikte ist; wenn sie uns hemmen, unser Interesse zu befördern, ist es auch sehr natürlich, das man Alles anwendet, die Gesetze zu umgehen. — Dem Vernehmen nach soll ein Theil der hohen Aristokratie sich geäußert haben, daß man gegenwärtig damit umgehe, einen Theil der Israeliten für großjährig zu erklären, wodurch man auch auf die anderen wirken zu können meint. — Uns erscheinen derlei ausschließliche Vorrechte als äußerst'gefährlich, auf die Gesammtheit nachtheilig wirkend, und vom beabsichtigenden Ziele ableitend. Solche Begünstigungen erscheinen als kränkende und unverdiente Beleidigungen, man sieht sich im Hintergründe zurückgesetzt, und wird entmuthiget. Die Geisteskräfte erschlaffen aus Mangel an Zutrauen zu sich selbst, ohne je bis zu dieser Stufe gelangen zu können,