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Der Orient · 1843-02-21 · 8 (21.2.1843) · p. Spalte 125-126

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Journal
Der Orient
Volume
1843
Issue
8 (21.2.1843)
Article
Politische Literatur [Rezension]
Date
1843-02-21
Page
Spalte 125-126 (sequence 2)
Language
German
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126 125 Politische Literatur. Die Juden in Oesterreich rc. v. Schirnding. Er sagt ferner „Erfreuet über die kaiserliche Gnade, erboten sich die Juden damals zu dem freiwilligen Beitrage einer jährlichen Contribution". Eine Verdrehung! denn die Worte sind hier so angebracht, als ob die Kaiserin nicht in Folge dieses Anerbietens die Juden im Lande gelassen, sondern das Anerbieten erst dem Gnadenaßte gefolgt sei. Dich aber ist eine Luge, wie aus dem dort selbst angeführten Aktenstücke hervorgeht. Das Dokument der Judenordnung von 1797, wäre der Seltenheit halber eben nicht mitzutheilen nothwe'ndig gewesen, da es nicht so selten, vielmehr außer den Separatabdrücken auch noch in jeder böhmischen Gesetzsammlung befindlich ist; wohl aber war die Mittheilung notwendig, damit es der dünnleibigen Brochüre mehr Embonpomt gebe. Die empörende Art der Judensteuereintreibung vor ihrer Verpachtung, entschuldigt der menschenfreundliche Graf mit der Phrase „die Steuer hatte mit einem solchen sichtbaren Widerstreben des Judenthums zu kämpfen, daß eben dadurch die Unbill erklärt werde, mit welcher die jüd. Contribuenten von Seiten der Steuerbehörde verfolgt wurden". Man könnte eben so gut sagen: die Ohrfeige, die der Hr. Graf voriges Jahr von dem unbezahlten und beleidigten Buchbinder erhalten, (die, beiläufig gesagt, bei weitem nicht so viel Aufsehen als die Heinische Ohrfeige gemacht) sei mit solchem Widerstreben ausgenommen worden, daß eben dadurch die fermere Unbill erklärlich werde.—„Ob und inwiefern die Klagen Ms Artikels in der L. A. Z. No. 117. 118. über die böhmische Judensteuer 'gerechtfertigt sind, kann sich jeder von selbst beantworten, der das worausgegangene Judenpatent v. 1808 e.ines: flüchtigen Durchblickes gewürdigt hat." So spricht der edle'Gra'f, und hat sich damit ein Verdienst um die Literatur erworben; er hat einem dringenden Bedürfnisse .abgeholfen. Die für Autoren feines Ranges sich aufwerfende Frage, wie man eine offenkundige Lüge, die man nicht geradezu vorzubringen wagt, auf künstliche Weise dennoch einschwärze, hat G. Sch. durch seine schielende, sich schlangenartig windende Manier vollkommen gelöst. Was soll das O.bund das,in wie fern? er willin seiner Wahrheitsliebe doch Zweifels ohne sagen, daß aus dem Patente dre Grundlosigkeit der Klagen hervorgehn. Doch die angeführten und in der Klage ausgesprochenen Fakten hat der H. G. die Dreistigkeit Lügen zu strafen? Kann er Thatsachen läugnen, die aller Welt vorliegen und so klar wie das Tageslicht sind? Nein, dieß wagt er nicht, aber doch, sie zu verdächtigen. Denn sollte der Hr. Graf nicht wissen von den Modifikationen dieses Patentes, nicht die Phasen kennen, die es von seinem Entstehen bis zur Jetztzeit durchlaufen, und wie die darin verordnet Steuerbemessung während dessen lawinenartig angeschwollen und den redlichen Juden nun zu erdrücken droht? Wir können ihn versichern, jede einzelne Beschwerde dort ist der Wahrheit getreu, jedes Wort der Wirklichkeit gemäß angegeben. Unserer Versicherung glaubt er nun freilich nicht; was wird der H. G. aber erwiedern, wenn ich ihm, dem Allwissenden, der eine böhmisch-jüdische Emanzipationsgesellschaft mit allen ihren Details zu kennen vorgibt, wenn ich ihm nun sage, daß diese von ihm ^verdächtigten Klagen, dieselben Beschwerden der Regierung selbst unterlegt wurden, die doch gewiß weiß, was Wahres oder Falsches an der Sache sei. Aber der H. G.'fährt fort, auch besondere Theile unter sein Beargwöhnungsteleskop zu bringen, und sagt „ohne die Unwahrheit der Angabe, daß der Jude von je 100 fl. seines Vermögens, 25 fl. entrichten, und auch noch andere Steuer bezahlen müsse, einer weitläufigen Erörtexurg zu würdigen." Eine öffentliche Aussage der Unwahrheit zeihen bedürfe keines nähern Nachweises, und wäre keiner weitern Erörterung würdiguns armen-- Juden überhaupt aber werde ja die hohe Gnade zu Theil, unsere Stellung, Rechte rc. auf dem Titelbldtte, und die Klage über böhm. Judensteuer, in d. Brochüre, von euerer gräflichen Gnaden, wenn auch nur eiues scheelen Blickes, gewürdigt zu sehen- Welche Herablassung! Welcher Edelmuth k Ein mit seinem Stammbaum, vielleicht gar mit einem Stammwald gehörig versehener Graf würdigt uns Abrahamskmder seiner liebevollen Bemerkungen und philantropischen Aeußerungm. Wir wissen ihm nicht besser zu danken, als wenn wir ihn der Antwort würdigen, daß ein jeder jüd. Ehekandidat von einem Vermögen von 500 fl. Wiener Währung, das er in Prag gesetzlich haben muß, sowie auf dem Lande, wieder ein Vermögen von 300 fl. W. W. ausgewiesen werden muß, bevor die Heirath bewilligt wird, daß ein solcher nun mit einer jährlichen Steuer von resp. 50 fl. C. M. und 30 fl. C. M. bemessen wird. , Da 50 fl. E. -DA aber in W. W. 125 ft. betragen, so wird selbst der H. Graf, so er nur mit der Regel de Tri bekannt ist, eingestehen müssen, daß die 25% auf ein Haar richtig sind und daher der Vorwurf der Unwahrheit auf sein Haupt zurückfällt. Die dumme Einwendung, daß die 22,000 fl. auf 8000 jüd. Familien vertheilt, eine Familie nur mit 27 f. 30 belasten, kann nur einem so gescheuten Manne wie Schirnding emsallen.. Em solcher vergißt ganz, daß es auch Arme giebt, und zwar wie die allgemeine Sage lautet, bedeutend mehr als Reiche, daß bei Jenen, die nichts haben, der Kaiser sein Recht verloren hat, da das Quantum der Judensteuer aber ohne Rücksicht auf die Zahl der Kontribuenten immer dasselbe bleibt, die Paar bemittelten und Reichen die ganze Summe zahlen müssen. Von der kleinen, charakterschönen List, die sich der H. G. erlaubt, blos von der Vermögenssteuer zu sprechen, und die Familiensteuer 43,000, so wie die Verzehrungssteuer in augenblicklicher Zerstreuung zu vergessen, davon wollen wir nicht einmal reden. Vorzüglich ist bei unserem Verfasser die Einheit und organische Entwicklung seiner Ansichten zu bewundern. Es fällt ihm nun ein „daß die Humanität die einerseits gerechten Wünsche der Juden in vieler Beziehung unterstützen müsse, man darf aber auch nicht außer Acht lassen, daß Österreichs einen christlichen Staatenverband bilde, und daß die Regierung, selbst wenn sie in administrativer Hinsicht jenen Theil des Volkes begünstigen will, der bei einem bedeutenden Verkehr, und einem noch bedmtendern Vermögen auch die materielle Wohlfahrt der finanziellen Staatsverwaltung in seinen Händen hält, sie doch andrerseits auch an jene Gesetze gebunden erscheint, die ihr der übrige wesentlichere Theil der christlichen Bevölkerung aufertegt." Was ist dieser langen Rede kurzer Sinn? Welchen Hexenbräu tischt der Verfasser hier uns auf? Welch ein unsinniges Gewäsche voll von Widersprüchen! Hat der Hr. Graf nicht selbst indem Vorworte sein angebliches Credo in den Worten zusammmgefaßt „Es giebt einen Schöpfer, der alle Nationen seine Kinder nmm, der alle mit gleicher Liebe umfaßt, der aber nicht zugeben kann, daß ein Volk sich auf Kosten des Andern bereichere, ohne an allen seinen Pflichten (der Volksarbeit) in gleichem Maße Theil zu nehmen." Hier oder nirgend muß doch wohl der Autor das Resultat seines Buches medergelegt haben, also nicht die Idee des christlichen Staats wäre das Hinderniß der jüd. Emancipation, sondern ihre nicht proportionirte Theilnahme an der Volksacbeit: Was bringt der Hr. Gr. nun für einen neuen Einwand hier vor? Geht nicht klar daraus hervor, daß der Vers, nur dahin gestrebt, alle je gegen die Gleichstellung geltend gemachten Einwürse zusammenzuraffen, und bald den einen bald den andern vorzubringen, je nachdem er seinem Zwecke zu entsprechen schien? (F. fl)

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