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Der Orient · 1843-01-31 · Heft 5 (31.1.1843) · p. Seite 38

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 5 (31.1.1843)
Article
Nikolsburg: Die rechtlichen Verhältnisse der Juden
Date
1843-01-31
Page
Seite 38 (sequence 2)
Language
German
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38 düstere und besorgte Gesicht des Mannes? —- „Was bedeutet der Lärm auf der Straße?" Ah, dieser Mann da, der gerade hereinkommt, soll uns Bescheid darüber geben. Sie begreifen nicht, was er so gerade heraus , sagt? Nun ich will Ihnen die Sache deutlicher erzählen. Ein armer Mann, der „im Schweiße seines Angesichts" sein Brod in den Dörfern zu verdienen sucht, hat von einem mitleidigen Bauer 3 Pfund Fische zum Geschenke bekommen, von welchen er 6 Tr. CM. Verzehrungsaufschlag verzollen sollte; denn wir-mährischen Juden muffen von den Nahrungsbedürfnissen noch eine besondere Steuer entrichten. Wahrscheinlich wird er nicht im Besitze dieser Summe gewesen sein, und er hatte daher nicht das Gebührliche verzollt. Nun aber wurde er denunzirt, die Fische wurden ihm weggenommen, und oben drein soll er noch 6 fl. CM. Strafe erlegen. Der arme Mann! Er wird vielleicht schon seit mehrern Jahren 6 fl. CM. nicht, zü Gesichte bekommen haben. In dieser Beziehung scheint der egyptische König ganz andere Maximen befolgt zu haben; denn unsre Vorfahren hätten wahrscheinlich in der Wüste keine so heftige Sehnsucht nach den „Fleischtöpfen" und „den Fischen", die sie in Egypten unentgeltich (vielleicht unverzollt) erhalten hatten, gefühlt, wenn sie genöthigt gewesen waren, einen Ve czehrungsaufschlag zu entrichten. — Sie staunen über meine gute Laune, Sie wollten mich vielleicht fragen, wie man zu einem so ernsten-Spiele eine fröhliche Miene machen könne? Auch das hat seinen Grund. Es ist nur das Vorgefühl einer zukünftigen Freude, die-Ahnung einer herannahenden Morgenröthe. Denn die mähr. Gemeinden haben, auf Veranlassung des Proßmtzer Rabbiner, Herrn Hirsch Fasset, eine Petition um Verbesserung ihrer Zustände eingereicht, und somit können wir hoffen, daß auch uns bald die Gnadensonne unserer Regierung leuchten, und das Dunkele und Finstere aus den Rechtszuständen der mährischen Juden verscheuchen werde. Wir hegen das feste Vertrauen, daß bei, den mannigfachen Verbesserungen, welche in unserem Kaiferstaate getroffen werden, auch die Verhältnisse der Juden nicht unberücksichtigt bleiben werden, und daß bald die Zeit da sein wird, wo die Posaune der Freiheit und der Emancipation für Israel ertönen wird. — Schließlich Herr Redakteur, meinen herzlichsten Dank für Ihre Begleitung und das Versprechen, Ihnen bald von den intellektuellen Zuständen der Juden in Mähren zu berichten. * Licht- und Schattenbilder? aus der jüdischen Vergangenheit und Gegenwart. Urkunden zur Geschichte der Juden im Mittelalter. Serie I. Neunte Urkunde. Heinrich, Markgraf von Meißen und der Ostmark, erläßt eine Judenocdnung. Meißen. 1265. Klo» Henricus dei gratia Misnensis et orientaUs Marchio. > Universis praesentem literam inspecturis, propter diversos quaestionum articulus, qui super jure Jtidaeorum saepius proponuutur, nos Jura jpsorum quibus eos in terra nostra uti volumus, pariter et gaudere, praesenti iitera duximus exprimenda. 81 Judaeus contestari voluerit super Christiano, de debito > vel de alia causa, contestari debet cum duobus Christianis, et ano Judaeo, veracibus et bonae Wir Heinrich, von Gottes Gnaden, Markgraf von Meißen und der Ostmark. Für Me die gegenwärtigen Brief einsehen werden. Der verschiedenen Anfragen halber, die über das Judenrecht öfters vorgelegt werden, hielten wir es für billig, ihre Gerechtsame, deren wir sie in unserm Lande genießen lassen wollen, in dieser Urkunde auseinander zu setzen. Wenn ein Jude eine Schuld oder eine andere Sache gegen einen Christen erweisen will, so muß er es mit zwei Christen und einem Juden thun, die wahrheitsliebend und

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