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Der Orient · 1843-01-31 · Heft 5 (31.1.1843) · p. Seite 37

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 5 (31.1.1843)
Article
Prag
Date
1843-01-31
Page
Seite 37 (sequence 2)
Language
German
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37 tcn und der Subordination sich entziehen. Und solche Mitglieder besitzt unsere Gemeinde! Za, wer da nur die vier Wände des Bet-ha-Midrasch gesehen hat, und vielleicht auch einen Perek Mischnajot zu lesen im Stande ist> halt sich für ein mm plus ultra der Gelahrtheit , geschweige denn die erprobten Schwimmer im Ocean des Talmud, oder gar Jene, welche deutsch und französisch lesen können! — Die armen Leute! sie maßen sich ein Urtheil an über einen Mann, in dessen tiefe Schachten der Gelehrsamkeit sie, wegen geistiger Blindheit, nicht einmal geblickt haben, dessen staunenswerthes Wissen sie nicht einmal dem Namen nach kennen. Wahrlich, von diesen gilt, was ein bekannter Gelehrtem von einem unwissenden Bibliothekar einst gesagt: er gleiche einem Bucklichen, der nie die Last hinter seinem Rücken sah. P—g. Nikolsburg, 1. Jan. (Forts, u. Schluß.) Dielen, denen die Rechtsverhältnisse der Juden in Böhmen, Mähren und GaUizien einiger Maaßen bekannt sind, und die daher diese Darstellung in einigen Punkten nicht als Mähren ausschließlich.zukommend, beurtheilen, und in dem besondern Hecvorheben dieses Landes vielleicht einen Anstoß finden werden, muß ich noch die Bemerkung wachen, daß sie nach ihrem Gutdünken Mahren als Ausgangspunkt betrachten, und in Bezug auf Böhmen und Gallizien: Lat applicatio hinzudenken können; und um Ihnen ferner nn anschauliches Bild von den das politische Leben der mährischen Juden betreffenden Gesetzen zu geben', erlauben Sie mir gefälligst, Sie in das Haus eines hiesigen Familienvaters einzuführen. — Wir kommen zuerst in einen Theil Nikolsburgs, aus einer langen Straße nebst mehrern kleinen Seitengaßchen bestehend, und welcher Yulgo die Judenstadt heißt. „Judenstadt?" Warum befremdet Sie dieser Name so sehr? So wird ja in ganz Mahren derjenige Theil der Stadt genannt, welchen die Juden bewohnen dürfen. „Dürfen?" Allerdings; denn überall ist ihnen ein gewisser Platz angewiesen, über den hinaus ihre Wohnungen auszudehnen, oder gar in der Christen st ad t sich zu etabliren, ihnen gesetzlich verboten ist. „Also auch hier noch, im Jahre 1843, ein sogenanntes Ghetto?" Wie Sie sehen. Einige wollen behaupten, daß dies noch von weiland Pharao herrühre, welcher, wie bekanntlich, das erste Judenviectel zu Gosen eingerichtet hatte. Uebrigens soll Sie das nicht wundern; Sie werden noch manche Verordnungen, finden, die Sie an Egypten erinnern werden. „Was sollen aber die armen Juden thun, wenn ihre Anzahl sich vergrößert, und die Judenstadt zu enge wird?" Dafür hat schon ein anderes Gesetz Sorge getragen; und zwar jenes, nach welchem die Anzahl der Familien einer jeden Stadt festgesetzt ist. Die Sohne brauchen zwar nicht, wie in Egypten, ins Wasser gestürzt zu werden; aber wenn ein Vater so glücklich, oder besser so unglücklich ist, mehr als einen Sohn zu haben, so können die übrigen nach dem Erstgebornen folgenden Söhne, da sie nur mit großer Mühe und vielem Kostenaufwands eine Heurathskoncession erlangen, die Sekte der Essaer, deren Askese, wie gewöhnlich angenommen wird, auch das Cölibat gebot, wieder ins Dasein rufen. Sie sehen, wir stoßen hier überall auf Alterthümer und man könnte diese Gesetze als Vorstudium zur Archäologie benutzen. „Wie aber, wenn die Familienzahl in einer Gemeinde überzählig und in einer andern unvollständig ist"? In diesem Falle bedarf die Uebersiedelung von einer Gemeinde zu der andern einer besondern obrigkeitlichen Bewilligung und der Leistung eines zweijährigen Contributionals. -—Doch lassen Sie uns in jenes Haus hineintreten. — Sie scheinen schon wieder überrascht. Ist es etwa, weil dieser Jude so viel Geld dem Gerichtsdiener bezahlt? Er thut nur seine Schuldigkeit. Denn jeder mährische Jude muß gesetzmäßig 5 fl. EM. jährliche Familientaxeohne Unterschied des Vermögens und des Einkommens, ja selbst wenn er in Wien tolerlrt sein sollte, bezahlen; ferner ein Quotum des mährischen Contributionszu schlag es — der im Ganzen 27,400 fl. CM. betragt — und einen angemessenen Beitrag der Dominical- und Domesticalauslagen. Dazu kommt noch, daß dieser Mann gerade wegen seines kranken Vaters, der die Synagoge nicht besuchen kann, in seinem Hause das Gebet immer verrichten laßt, und daher 50 st. CM. dafür zu zahlen hat. Natürlich hatte er 26 fl. CM. ersparen können, wenn er die Tora hatte weglassen wollen. — Oder überrascht Sie etwa die gerunzelte Stirn, das sorgenvolle Aussehen dieses Mannes? Auch das soll . Sie nicht wundern. Denn sehen Sie, dieser Familienvater hat 5 Knaben,, die er gern einem andern Berufe, als dem Handel widmen möchte; allein welchem? Dem Gelehrtenstande? — Welche trüben Aussichten! Ein Sohn könnte ein Copernicus sein, es würde ihm dennoch nicht das Lehramt der Mathematik an der hiesigen deutschen Schule übertragen werden.. Ein zweiter konnte sich den Ruf eines Wolf erworben haben, er würde dennoch nicht als Professor der Philologie angestellt werden. Kurz seine Söhne könnten Prototype der Gelehrsamkeit sein, sie würden nicht eine elende Dorfschulmeisterstelle erlangen. — Dem Ackerbau? Ec hat keine Grundstücke, und darf keine kaufen. — Dem Bergbau? Seine Kinder sind, als Juden, von demselben und den dahin gehörigen Arbeiten des Waschens und Schmelzens ausgeschlossen. -- Soll er sie ein Handwerk erlernen lassen? Die Meister sind feindlich gesinnt, und die Zünfte wollen in einem christlichen Staate auch christliche Zünfte bilden. — Ein Knabe zeigt große Lust, Apotheker zu werden? Veto, ruft das Gesetz; Du bist ein Jude. — Wundert Sie noch das

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