Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 52 (25.12.1841)
- Article
- München: über die Bestimmung der Juden
- Date
- 1841-12-25
- Page
- Seite 330 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2360092-2360147-2360200-2367008--2271-2367034- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
330 in welchen sich Israel des Schuhes der Regierungen und gleicher Rechte mit , den übrigen Glaubensgenossen zu erfreuen hat. Ja selbst ein und dasselbe Land Spanien hatte sich gewiß eines größern Wohlstandes zu erfreuen, als unter andern Gelehrten auch die unseres Volkes; glanzten, und unsere Glaubensbrüder in ihren Religionsübungen nicht gehindert waren, als nachdem die Inquisition dort ihren Sitz aufgeschlagen hatte und sie zwang ihrem Glauben zu entsagen oder heimlich sich aus. einem Lande zu flüchten, in welchem es den Glauben stmer Vater abschwören mußte. H. W. in M. Strrttgavt, im Decbtt Neben der Amts.-Instruction,- welche die israelitische Ober-Kirchenbehörde in Württemberg für Rabbiner genehmigte und ertheilte, wurde auch eine Amts-Instruction für Vorsänger bekannt gemacht, * und ich stehe nicht an, düse Instruction, da sie noch kein jüdisches. Blatt miltheilte, ebenso wie die vorige hier vollständig zu geben. §. 1. Bedeutung des Amtes. Durch das Gesetz vom 25. April 1828, die Verhältnisse der Israeliten betrefsend, hat das Amt des Vorsängers, eine Bedeutung und einen Amfang erlangt, die es vordem nicht hatte. Früher nur auf den Vortrag der Gebete in der,Synagoge beschrankt, ist demselben nunmehr auch der Neligkons-Unterricht sowohl der Erwachsenen , als auch der Jugend, so wie die Leitung der kirchlichen Angelegenheiten feiner Gemeinde wenigstens zum Kheil anvectraut, und somit demselben die .Möglichkeit, gegeben, einen heilsamen Einfluß auf die religiösen und durch diese mittelbar auch auf die bürgerlichen Verhältnisse ihrer Glaubensgenossen, auszuübm. Alles kommt nun darauf an, daß die /Vorsänger die Wichtigkeit ihres Amtes erkennen, einfthen, daß die heiligsten und theuersten Interessen ihrer Glaubensbrüder ihren Händen anvrrtraut sind, und sich bemühen, demselben rn allen seinen Theilen nach bestem Wissen und Gewissen zu genügen.. ' - , §. ,2. Lr turg ie. Als Liturg hat sich der Vorsänger zunächst mit dem Inhalt der Gottesdienst-Ordnung , der Gebete und mit den auf den öffentlichen Cultus bezüglichen Ritual-Vorschriften genau bekannt zu machen, um den ganzen Gottesdienst gehöng leiten zu können. Dabei nun hat er sich aller wiUküMichm Abänderung der cingeführtm Liturgie zu enthatten und sich streng nach der eingeführten Synagogen- Ordsittng zu richten. Alle Gebete, welche der Vorsänger vorzutragen hat, sind mit Anstand, Würde und Andacht zu verrichten, um in den Anwesenden gleiche religiöse Empfindungen zu.wecken. Die Abschnitte der Thorah sind nach Vokalen und Accenten richtig voxzutragen, und darauf zu sehen, daß auch durch diesen Theil des öffentlichen Gottesdienstes die , Ruhe nicht gestört-und die Andacht und die Erbauung m der Gemeinde befördert werde. Nicht weniger ist es Pflicht des Vorsängers , die emgeführten Choral-Melodieen sich anzueignen, um Gebete und Lieder nach denselben vortragen zu können. Auch die willige Aufnahme und Vervollkommnung des deutschen Gesanges in der Synagoge soll der Vorsänger sich angelegen sein lassen, .zu" diesem Ende die Schuljugend im Singen der Lieder des Gesangbuches fleißig üben, dieselben' bei Gelegenheit erklären, ihren religiösen Nutzen zeigen, die erwachsene Jugend zur Theilnahme am Gesänge ermuntern, aus dieser ein Sänger-Chor bilden, welches »ihn bei dem Gottesdienst unterstützen, und diesen erhebend und erbaulich machen kann. Ueberhaupt ist cs Sache des Vorsängers, darauf zu sehen, daß Ruhe und Anstand bei dem öffentlichen Gottesdienste herrsche und derselbe immer mehr Würde erhalte. Diesen Zweck wird er erreichen, wenn er selbst den Gottesdienst nie, ohne die höchste Noth, versäumt, sondern jedesmal zur festgesetzten Stunde, im Gotteshause -erscheint, das Gebet beginnt, und dabei weder Gleichgültigkeit noch Geringschätzung, weder Langeweile noch Ueberdruß, weder Widerwille noch Unzufriedenheit merken laßt, sondern mit der dem heiligen Orte und der heiligen Sache gebührenden Achtung und Ehrfurcht den ganzen Gottesdienst leitet, und dabei alle seine Pflichten .mit Gefühl und Anstand , ohne Uebertreibung und Affectation erfüllt. ( , §. 3. Rel i gi ö se V o rträge. In Abwesenheit des Rabbinen hat der Vorsänger Auch darin .seine Stelle zu vertreten, daß er an jedem Sabbathe und Festtag einen religiösen Vortrag in deutscher Sprache halt. Der Zweck dieser Vorträge kann kein anderer sein, als Belehrung und Erbauung, und es muß die Absicht des Lehrers der Religion sein, durch dieselben das ganze Leben in allen seinen Beziehungen durch das Licht des Glaubens zu erleuchten und zu erheitern, alles Wollen und Thun des Menschen nach dem göttlichen Worte zu regeln, und für Alles, was ihm im Leben begegnet, ihn durch die göttlichen Verheißungen stärken und ttrösten. Gründliche Kenntnis; der väterlichen Religion noch allen ihren Theilen, ungcheuchelte Gottesfurcht und wahrhafte Gottes-Verehrung, Vertrauen und Gehorsam,- Gerechtigkeit und Meuschenliede, Treue und Redlichkeit soll durch 'diese Vorträge befördert, dagegen. Unglaube und Aberglaube, Kleinmuth und Verzweiflung, Un sittlich keit nnd Lasterhaftigkeit durch sie bekämpft und verhindert werden. Auf den Grund der heiligen Schrift bat daher der Relrgionslchrer seine Zuhörer über Gott und seine Führungen des Menschengeschlechts, über die Bestimmung des Menschen, - seine Pflichten .und. seine Hoffnungen zu belehren, und die religiösen Wahrheiten und Lehren so darzustellen, daß dadurch heilige Gesinnungen und Vorsatze entstehen, die w's Leben übergehen, es' vergöttlichen und sittlichen. Zum Gegenstand dieser Vortrage hat der Vorsänger hauptsächlich die Wahrheiten der Religion und die Lehren des Sittm-Gesetzes zu machen; die Behandlung der religiösen. Gebrauche und Ccremonien aber, .welche nicht nur umfassende Kenntm'ß der jüdischen Theologie., sondern auch große Vorsicht erfordert, dem Rabbinen zu überlassen. Was die Form .dieser Vorträge betrifft, so hat der Vorsänger sich lediglich auf die homiletische zu beschranken. Zu diesem Ende wird er, wenn ihm nicht von dem Rabbinen ein Text bezeichnet worden ist, selbst aus dm jedesmaligen pentateuchischen oder prophetischen Lectionen (HTiD ober JTlDDn) eine größere fruchtbare Stelle wählen, deren ganzen Inhalt er zu seinem Thema macht, und. den er, nachdem dieselbe in reiner deutscher Uebersetzung vorgetragen ist, Vers für Vers, Satz für Satz auslegt, praktisch verarbeitet, auf die Verhältnisse der Gegenwart anwendet, und am Schluffe, zusammenfaßt. Zu solchen Vortragen liefern die alten, jüdischen Ausleger Abarbcnel, Aben-Esra, Kimchi, Nachrnanid.es, Raschi, Oesftly und.Mendelsohn, von welchen mehrere in Jedermanns. Händen sich befinden,, reichlichen Sroff und der Vorsänger darf nur diese mit Fleiß und Aufmerksamkeit lesen, und das Beste daraus sich merken, um m seinen Vorträgen. belehrend und erbaulich zu sein. - Vernachlässigt er dabei auch die. neueren jüdischen Muster-Predigten eines Kley, Mannheimer, Salomon, Wolf u. nicht, und studirt er auch diese mit Fleiß und Aufmerksamkeit, um sich das Schöne, Richtige und Kräftige aus denselben zu merken, so wird er sich auf diese Weift einen reichen Vorrath verschaffen, cms wel-