Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 48 (27.11.1841)
- Article
- Das neue Hamburger Gebetbuch des israelitischen Tempels
- Date
- 1841-11-27
- Page
- Seite 300 (sequence 2)
- Language
- German
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300 aus diesem den Geist und die Grundprlncipien des Judenthums nicht anerkennenden Buche sein Pflichtgebet zu verrichten." Ein unbefangener weniger fanatischer Jude würde an den namenlosen Schreiber jener Anonce sehr viele Fragen zu richten haben, wenn es sich überhaupt der Mübe lohnte, die Sprache der Lhiere zu studiren; er würde fragen: Ist denn dieses Gebetbuch nach dem Gebrauche des neuen israelitischen Tempels in Hamburg (so lautet der Titel)" wirklich so fremd und neu im Hause des Herrn, daß die Hunde es wie ein Kind der Fremde anbellen? Steht denn aus dem Titel nicht ausdrücklich „zweite Auflage", und ist es denn wirklich etwas Anderes, als eine zweite Auflage jenes Gebetbuches des Tempels, welches vor 22 Jahren (1819). in Hamburg erschienen ist? Haben denn 22 Jahre nicht hingereicht, den Tempel und sein Gebetbuch heimisch zu machen .und den Haß zu entfremden? Welche Gebete sind hier weggelassen, die Jahrtansende geheiligt, und hat denn überhaupt das Alter Beweiskraft für die Wahrheit? Ist nicht das Vorurtheil, die Sünde, der Haß, die Hartnäckigkeit unseres Volkes älter, und sind sie deswegen minder verwerftmgswerth? Wie konnte der Schreiber nur so frech sein, den Herausgebern willkührliche Abänderungen vorzuwerfen, da sie doch in dem Borworte ausdrücklich erklärt, was jeder unbefangene Leser auch beim ersten Einblicken findet, daß sie in Beziehung auf den Inhalt mit rücksichtsvoller Behutsamkeit zu verfahren gesucht? Wo ist denn in Hamburg eine israelitische-Religionsbehörde,' die nur eine Spur von Autorität und Gewalt hat, etwas zu verbieten, und wo giebt es nur ein solcher Narr in dem ganzen deutschen Katorlande, der nicht aus vollem Halse eine solche Anmaßung belacht? Wo sind unsere Consistorien, unsere Sanhedrin, unsere Religionsbehörden in Deutschland, die, wachend und rathend für den Glauben unserer Vater, uns vor unwissenden und faulen Rabbinern warnen könnten? Die Religionsbehörde hat eine Warnung in allen Haupt- und Nebensynagogen anschlagen lassen, sich dieses Gebetbuches nicht zu bedienen; stand denn wirklich die orthodoxe Gemeinde in Hainburg aus dem Punkte, zu dem Tempel überzugehen? Und ist denn überhaupt diese Warnung geeignet , die Heerde Gottes von dieser vermeintlichen Gefahr abzuhalten; oder meint gar die Religionsbchörde, durch diese Warnung die Mitglieder der Tempelaemcinde von diesem Gebetbuche fern zu halten? Welche Bornirtheit ist es, den auswärtigen Genwinden zuzumuthen, auf eine der albernsten Warnungen von der Welt zu hören? Weiß doch jedes Kind in Deutschland, daß in den gebildeten Gemeinden man mit Vergnügen jeden Fortschritt des gelauterten Gottesdienstes des Tempels beobachtet und man mit Freuden in ganz Deutschland aus dem Wege der Reform fortwandelt? Dergleichen Fragen könnte man Tausende an jenen Schreiber'richten, und er würde, selbst wenn er weniger dumm wäre als er ist, sie schwerlich zu beantworten wissen. Aber wozu überhaupt sich mit einem Nachzügler einlassen, wenn sich das Hauptheer zum schlagen darbietct! Wir fragen die Religionsbehörde selbst, als deren Getreuer sich der Schreiber jener Annonce ausgiebt, und bei dieser Gelegenheit werden wir so manches erfahren. Der nachstehende Bann wurde in drei Synagogen Hamburgs zur Warnung angeheftet und er ist unterzeichnet von Isaak B e r n a y s, dem Rabbiner der deutschen Gemeinde daselbst, und lautet in deutschen Lettern umschrieben wie folgt: „Als im Jahre (5)579 (1819) die sogenannte rfen hier erschienen war, und die damalige hiesige Religionsbehörde irhn darin die willkührlichste Verstümmelung unserer Hauptgebete, die absichtliche Abweichung von der jüdischen Betweise, und die unverantwortliche Zerstörung des Gebetgeistes durch Wegstreichung und Ummodelung der auf unsere religiöse Zukunft r^iim rfrlfrO bezüglichen Stellen in unfern Gebeten mit tiefer Bekümmerniß wahrgenommen, halte dieselbe Montag den 26. Tischri 5579 jenes Gebetbuch mit dem gesetzlichem Verbote in folgenden Worten öffentlich belegt: „das $"Q warnt und macht bekannt jedem Israeliten, daß man aus dieser Tesilla nicht beten darf, und wer daraus betet ist nicht PPDD nmn " Und diese ernstliche Warnung hatte ihre fromme - Wirkung G. L. nicht verfehlt; es ist bisher keinem Juden in den Sinn gekommen, seine rmn n^DH auö jenem Buche zu beten. Da gegenwärtig eine neue Auflage desselben Buches erschienen ist, die sich zwar: Gebete der Israeliten" nennt, ohne jedoch jenen Grundmängeln auch nur im Entferntesten abgeholfen zu haben, vielmehr, den in der Vorrede ausgesprochenen Satz, „daß die leitenden Gedanken, die das Gebetbuch vor 23 Jahren ins Dasein gerufen, dieselben geblieben sind", durchweg getreulich bewahrt hat, indem dieselbe willkührliche Verstümmelung, Auslassung, Abweichung und frivole Behandlung unserer religiös-verheißenen Zukunft der Grundcharakter dieses Gebetbuches wie des vorigen ausmacht, und das jetzige nur diese muthwillige Behandlung des Heiligen auf fast alle Tefillot und Berachot zerstückelnd und zerstörend in Anwendung bringt : so sieht man sich pflichtgedrungen ntyn -Qi Vn D'-nnn sp un’pnp \n -p-n Wod T'dh1? Vm&DD Dnnum hiermit öffentlich zu erklären, daß obiger im Jahre 5579 (1819) von hier ausgesprochener “^dW' aus dem £v; nDsy rfen nnD zl-l beten, auch auf die hier erschienene neue Allsgabe unter dem Namen: „Gebete der Israeliten" im ausgedehntesten Sinne haftet, IlDN) “ino '~!nn min jp-oi nibsn. Hamburg, 26. Tischri 5602. L. Isaak Ben Jakob Bernays. Chacham der deutschen Gemeinde in Hamburg." Welche traurige Gefühle weckt dieses obgleich nur kleine Aktenstück bei jedem wahrhaft frommen Israeliten! Wie tief muß der sich orthodox nennende Rabbinismus gesunken, zu welcher Stufe der Irreligiosität und der Unwissenheit muß er gelangt sein, wenn er krampfhaft nach der Lüge, nach der Gemeinheit greifen zu müssen glaubt, um vermeintlich sein Princip zu verteidigen l Hw Bernays beruft sich auf das'Verbot im Jahre 1819, das er nur für den gegenwärtigen Fall bestätigt; aber auch jenes Verbot vor 22 Jahren war ein Ausgeburt der absichtlichen Lügendes niedrigen Parteihasses und daher antireligiös. Auch jenes Verbot hat wie dieses nur verlaumdet; denn es ging nicht aus einem religiösen Bewußtsein hervor, und wie jenes wird auch dieses wie ein Schatten der Nacht dahin schwinden, und wie jenes wird auch dieses nur zum-Gespötte und Gelächter werden. Es wurde dem Gebetbuche vor 22 Jahren vorgeworfen: „willkührliche Verstümmelung," „Zerstörung des Gebetgeistes" und „Wegstreichung der auf die religiöse Zukunft bezüglichen Stetten, als da ist Erlösung, Messias und Auferstehung;" mit diesen leeren Phrasen hat ein sich nennendes p.rrü das Gebetbuch in den Bann gethan, ohne auch nur die kleinste dieser Phrasen zu erweisen; und Hr. Bernays hat nach 22 Jahren des eifrigsten Studiums dieses Gegenstandes nichts weiter zu produciren gewußt, als dieselbe aufgewarmte Beschuldigung und dieselbe Unwissenheit zur Schau zu tragen. (Fortsetzung folgt.) Verlag von <£♦ 4k Fritzfche« Druck von I. H. Ztagel.