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Der Orient · 1841-11-27 · Heft 48 (27.11.1841) · p. Seite 298

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 48 (27.11.1841)
Article
Aus Schlesien: Cabinets-ordre in Betreff jüd. Rittergutsbesitzer
Date
1841-11-27
Page
Seite 298 (sequence 2)
Language
German
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298 landschaft, nachdem dieselbe die schriftliche Zustimmung der j Creditverbundenen des dasigen Systems eil,geholt, hat den Antrag unterm 27. April 1841 anher emgereicht. Der Antrag ist außer auf allgemeine staatsrechtliche, dem Begriffe des christlich germanischen Staates entnommene Gründe insbesondere auch auf die Conclusion gegründet, daß die jüdischen Gutsbesitzer durch die bestehende Gesetzgebung von der Ausübung landschaftlicher Kreisversammlungen einen Antheil nicht genommen haben: daß ferner dieser factische auch als ein Rechtszustand in der Cabinetsordre vom 7. Nov. 1840 anerkannt, indem daselbst in Frage gestellt worden ist, ob den jüdischen Gutsbesitzern die Teilnahme zu verstärken sei, endlich, daß der letztversammelt gewesene General-Landtag seine gegen solche Theilnahme gerichtete Willensmeinung beharrlich festgehalten hat. Es wurde hierin Veranlassung gefunden, an Se. Maj die allerunterthänigste Bitte zu richten, daß dem in dieser Beziehung gestellten Anträge des Generallandtags die erbetene Folge gegeben werden möge." Die hierauf ergangene Cabinetsordre dd. Sanssouci, 12. Jul. 1841, lautet: Auf den Bericht des Staatsministeriums vom 25. v. M. will ich dem auf dem General-Landtage des schlesischen Credit-Instituts im Jahre 1834 gefaßten Beschluß: daß nur solche Besitzer schlesischer Rittergüter, welche einer der christlichen Kirchen angeboren, zur Theilnahme au den landschaftlichen Kreistags-Versammlungen befugt sein sollen, hiermit Meine Bestätigung ertheilen und dem Staatsministerium überlassen, hiernach den engern Ausschuß der schlesischen Landschaft auf das beifolgende Gesuch vom 8. Mai d. I. zu bescheiden." II Dresden, 7. Vov. Unter den wohlthätigsien, wirksamsten Instituten hier, steht unstreitig die am 10. Septbr. 1829 von mehreren Gemeindegliedern in's Leben getretene Stiftung des Mendelssohns-Vereins oben an; wie der Mana, dessen Namen dieser Verein trägt, breitet er mehr als alle andere Institute im Stillen die Elemente des Bürgerthums unter den Juden aus. Der erste Vorsitzende dieses Vereins war der mildkhatige Löw Meier, eia Mann, der für dieses Institut wie geschaffen schien, der aber 1837 der Anstalt durch den Tod entrissen wurde; aber auch die jetzigen Männer der Verwaltung dieses Vereins, Dr. B. Beer, Elias Collin, Philipp Elimeyer, Joseph Meyer, Moritz Aron Meyer (der Letzte ist erst im Jahre 1840 als Verwaltuagsmitglied eingetreren), geben der Liebe und der Umsicht des ersten nicht nach. Obgleich unter den Juden dieser Verein außerhalb der Gemeinde nur geringe Theilnahme gesunden , wenn man nicht Joseph Mendelssohn, L. Z u n z und noch Einige ausnimmt, so muß sich doch jeder Freund Israels freuen, daß als Ersatz dafür Se. Maj. der König, die Königin, die Prinzen und Prinzessinnen, sämmtliche Minister und Räthe, sich als Mitglieder des Vereins haben aufnehmen lassen. Unter allen hochgestellten und edeln Spendern unter den Christen ist bis jetzt noch die Schenkung des Pros. Krug in Leipzig die bedeutendste, was übrigens keiner der reichen und reichsten Juden bis jetzt für diesen Verein gethcm. Hr. Prof. Krug erklärte nämlich vor vielen Jahren in seinem Henotikon, daß, im Fall eine katholisch-theologische Facultät in Leipzig nicht zu Stande kommen sollte, er ein zu diesem Behufe bestimmtes Capital von 500 Thalern dem Mendclssobn-Vereine in Dresden überlassen wolle. Die karljolksche Facultät kam nicht zu Stande, und von der Summe von 500 Lhalern konnten durch Umstände nur 250 Lhcrler gegeben werden, und über diese wurde von Hrn. K. folgende Schenkungserklärung ausgestellt. Diese lautet: „Ich Endesunterzeichneter erkläre hierdurch, daß ich der milden Stiftung in Dresden, welche unter Mendelssohns Namen zur Unterstützung junger Israeliten bestimmt ist, die sich der Wissenschaft, der Kunst oder sonst einem nützlichen und anständigen Gewerbe widmen wollen, ohne über die dazu nöthigen Mittel gebieten zu können, ein Capital von 250 Thalern Pr. C. überlassen will, unter der Bedingung, daß die hochgeehrten Herren Vorsteher und Verwalter jener Stiftung dieses Capital mit möglichster Sicherheit zinsbar anlegen, und die davon,, zu erhebenden Zinsen zu jenem wohlthätigen Zweck nach den Statuten besagter Stiftung anwenden. Zugleich ersuche ich dieselben Herren, dieses Capital statt des von mir bisher gezahlten jährlichen Beitrages von zwei Thalern zum Fonds jener Stiftung annehmen und mir darüber einen Empfangschein ausstellen zu wollen. Leipzig, 22. Oct. 1837. Dr. W. T. Krug, Professor. „Daß der Verein einen Empfangschein gegeben und dankbar diese Schenkung angenommen habe, ist schon dadurch betätigt, daß ec diese Spende durch die besondere Bezeichnung Krng'sche Stiftung ausgezeichnet. Zu bedauern ist es jedoch , daß seit jener Zeit die Teilnahme nicht bedeutend gewachsen, und daß dieser Verein aus dem Charakter eines städtischen nicht herausgetreten, wie es die Uebersichten der Einnahmen und Ausgaben Nachweisen. Im Jahre 1837 betrug die Einnahme 919-5 Thaler, und nach allen Ausgaben blieb Bestand 389 Thaler Fonds und 140-5 Thaler; nach der Uebersicht der Rechnungsjahre 1838, 1839 u. 1840 betrug die Einnahme.836 Thla. 21 Gr. 3 Pf. und die Ausgabe 654 Thlr. 15 Gr. 11 Pf., so daß ein Bestand von 182 Thlr. 5 Gr. 4 Pf. ist, im Ganzen also nur eine geringe Veränderung. Eben so sind die Unterstützungen gleich geblieben. Die Unterstützung von Lehrlingen durch Auslage ihres Lehrgeldes oder der Lossprechungskoften bei der Innung, oder die Unterstützung von solchen, die sich der Kunst oder Wissenschaft widmen, sind noch immer Hauptsache, nur ist in den letzten Jahren die Unterstützung auch auf geborene Leipziger ausgedehnt werden, gewiß wird aber mit mir jeder Menschenfreund wünschen, daß diesem Vereine eine größere Theilnayme zu Theil werden möge, als es bis jetzt geschehen, namentlich aber, daß unter unseren Glaubensgenossen der Sinn für Bürgerthum gedeihe und wachse. Glogau, im October, 1841. Der 23ste dieses M., der Sabbats ^brachte uns einen wahrhaften Seelengenuß, einen echten rw Unser Arnheim segnete seinen Sohn als msjo -q ein, mit einer Feierlichkeit, die bei uns noch ohne Präcedenz ist. Nach dem Musaf-Gcbet vor nWDT DiJttN trat A. vor die heilige Lade und leitete die Feier mit einer Rede ein, die ec an den Anfang der Sidra aufs Glücklichste knüpfte. Die Worte, die aus vollem Vaterherzen strömten, das sinnige und prägnante Glaubensbekenntniß aus dem Munde des Knaben, der mit einer, sein Alter verläugnenden Klarheit und Innigkeit sprach, unterstützt von einem kräftigen und klangvollen Organ, — alles griff tief und unwiderstehlich in's Herz der Hörer. Nur wenige Augen blieben trocken; in Aller Blicken und Mienen leuchtete die vollste Befriedigung, an der Geist und Gemüth ihren gleichen Antheil hatten. Freilich (damit dem Gemälde auch nicht der Schatten fehle) wurde dem Einem u. dem Andern jener in M verwandelt. Zum Glücke aber ist das „Einem" und dem „Andern" fast buchstäblich zu nehmen. Denn mehr als zwei oder drei Zeloten, die in aller Ehrlichkeit gegen jene Neuheit (die sie mit der abgegriffenen Nota censoria LpM mpn zu brandmarken beliebtrn) heftig wütheten, dürften schwerlich aufzubringen sein. Bei dem anderen Dutzend Schreier, die Chorus machten, kam das Geschrei nur von der Lippe auswärts, ohne in dem Herzen den geringsten Anklang zu finden. Der Eine schrie einem

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