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Der Orient · 1841-11-27 · Heft 48 (27.11.1841) · p. Seite 297

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 48 (27.11.1841)
Article
Algerien : Die jüd. Bevölkerung ... [Nachricht]
Date
1841-11-27
Page
Seite 297 (sequence 1)
Language
German
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Zweiter ■gang fair Das Abonnement für ein Jahr ist 5 Lhlr. Man abonnirtbeiallen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhand-' langen auf ein Jahr. Herausgegeben m von ZMLLAs nt ft Won dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich^ dasLiter-.nurblattmikgcrechnet, zwnBogen, und zwar an jedem Samstag regelmäßig. M 48, Leipzig, den 27. November » Orient. Algerien (Die jüd. Vevölkerllng. Schulbesuch der jüd. Kinder). — Deutschland (Aus Schlesien. Caöinelsordre in Betreff jüd. NittergutkLesitzer. Dresden, Geschichte und Erfolg des Mendelssohns-Vereins. G l o g a u. Eine Oonffrmation. Arnheim. Polemik und Wunsche für die Zukunft.) — N e u h o l l a n d (Sydney. Die erste Synagoge daselbst) — Licht- und Schattenbilder aus der jüd. Gesch. der Gegenwart. Das neue Hamburger Gebetbuch :des israelitischen Tempels. — LB. d. Or. Orient. Algerien. In einem neuesten Werke über Algerien, aus welchem der Moniteur Algerien manches Statistische auszieht, kommt über die jüdische Bevölkerung Folgendes vor. Zur Zeit der Eroberung Algeriens durch die Franzosen zählte man 40,000 Seelen, nämlich 4000 Türken, '6060 Juden und 30,000 Mauren und Kuluglis. Am 1. Jan. 1840 .betrug nach einer neuen Zahlung die Zahl der Eingebornen nur 27,000 Individuen, worunter 10,256 Israeliten. In Bezug auf die Bewegung der Bevölkerung ist der Unterschied zwischen den Israeliten und der übrigen Bevölkerung unbedeutend. Die in der Regentschaft errichteten Schulen wurden in den verschiedenen Jahren folgendermaßen besucht:!. Die französischen Schulen hatten Schüler 1832: 173, 1833: 537, 1834: 563, 1835: 644, 1836: 796, 1837: 1202 (885 Europäer, 227 Israeliten, 90 Mauren), 1838: 1334 (nämlich 1006 Europäer, 233 Israeliten, 95 Mauren), 1839: 1490 (1160 Europäer, 238 Israeliten, 92 Mauren). II. Die für die Eingeborenen ausschließlich bestimmten Schulen besuchten 1837: 1085 Schüler (nämlich 640 Juden, 445 Mauren); 1838: 1100 Schüler (683 Juden, 417 Mauren); 1839: 1189 Schüler (789 Juden, 400 Mauren). Erst mit dem Jahr 1837 hat man die Zahl der eingeborenen Kinder gezahlt, welche die französischen Schulen und die jüdischen und maurischen Schulen besuchen. Die Zahl der maurischen Kinder, die in die französischen Schulen geschickt werden, verändert sich wenig, weil die Mauren einen großen Widerwillen haben, ihre Kinder mit denen der Juden in Berührung zu bringen. Wenn bei diesen Letzteren die Zahl größer ist, so kommt das auch daher, weil von ihnen Kinder jeider Geschlechter die^ Schulen besuchen, während die Mauren nur die Knaben schicken; die Mädchen bleiben in Bezug auf Unterricht in der vollständigsten Unwissenheit. Deutschland. Aus Schlesien:/ 4. Novbr. Einen wichtigen Beittcrg zur Geschichte der Jaden enthält nachstehende Verhandlung des schlesischen landschaftlichen engern Ausschusses vom April und Mai d. I., welche als Thatsache für sich allein spricht und deshalb in ihrer Vollständigkeit hier stehen mag: „Durch das allerhöchste Prop-ositionsdecret vom 17. Oct. 1838 war dem landschaftlichen General - Landtage neben andern auch eine Proposition des Inhalts vorgelegt worden, daß Gutsbesitzer, welche von der Teilnahme an den Kreisversammlungen ihrer Vescholtenheit wegen ausgeschlossen werden, auch auf den landschaftlichen Kreistagen nicht erscheinen und zu landschaftlichen Aemtern nicht sollten gewählt werden dürfen. Der Generallandtag beschloß eine Erweiterung dieser Bestimmung dahin, daß den landschaftlichen Kreisversammlungen dieselben Befugnisse hinsichtlich der Theilnahmsrechte und der Ausschließu,'.§ von Rittergutsbesitzern von den landschaftlichen Kreistagen in dem vollen Umfange zustehen sollte, in welchem dieselben durch §. 5—9 der Kreisordmmg vom 2. Iun. 1827 den Communal- Kreisversammlungen emgeraumt werden. Mit dieser Hinweisung war zugleich die Ausschließung der jüdischen Rittergutsbesitzer ausgesprochen. Die allerhöchste Bestätigung würbe demnächst in die Cabinetsordre vom 30 Oct. nicht der beschlossenen, sondern der proponirten Bestimmung ertheilt. Dabei kam indeß das Theilnahmrecht der jüdischen Rittergutsbesitzer in Anregung, und der jetzt regierende König fand sich veranlaßt (Cabinetsordre vom 7. Nov. 1840), hierüber em Gutachten des Staatsministetr'ums zu erfodern. Jetzt ist vorr dem Landesältesten der Grafschaft Glatz der Antrag gestellt worden, daß Se. Majestät durch den engern Ausschuß nochmals gebeten werde, den Stand der schlesischen Rittergutsbesitzer, Standesherren und Fürsten in Erhaltung seiner ständischen Rechte und gegen das Eindringen der Juden allergnädigst schützen zu wollen. Die Münster.-glatzer Fürstenthums- 48

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