Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 47 (20.11.1841)
- Article
- Dresden: Schilderung der Gemeindezustände
- Date
- 1841-11-20
- Page
- Seite 296 (sequence 1)
- Language
- German
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296 d en, 1. Nov, (Schluß.) Sollten wir nun ganz gegen den Wohlthätigkeitsst'nn unserer Borfahren, ganz gegen unser eigenes Beste, diese armen Kinder aus der Schule in die so überfüllten christlichen Armenschulen stoßen, die ihrer Bestimmung zwar vollkommen genügen, aber einer guten Bürgerschule, die noch dazu eine verhalwißmaßig geringe Anzahl Schüler zu übersehen hat, weit, weit nachstehen muffen? Für die christliche Bevölkerung, die an Ueberfüllung von Gelehrten und Künstlern aller Art leidet, so daß oft fähige Männer mit Mühe einen angemessenen Platz finden, mag gerade der geringere Grad von Bildung, der in den Armenschulen erreicht wird, ein günstiges Verhältniß der Stande bewirken, für unsere kleine israelitische Gemeinde aber, würden 30 arme dürftig unterrichtete Menschen, wobei für die Bildung der Bemittelten noch keine Garantie ist, ein höchst fühlbares Mißverhältniß geben, daß uns in unseren und in unserer wachsamen Beobachter Augen nicht sonderlich heben würde. Hierzu kommt, daß manche Eltern, die sich zwar mit Mühe ernähren und keineswegs Almosen zu nehmen sich entschließen würden, aber gleichwohl das Schulgeld für ihre Kinder nicht aufbringen können. Seitens des ehrenwerthen israelitischen Vorstandes, der ihre Lage kennt, mit demselben verschont werden, ohne sich zu einer beschämenden Kundmachung irgend genöthigt zu sehen, vielmehr auf die zarteste Schonung und Verschwiegenheit rechnen dürfen, so tzaß Kinder, die übrigens recht auflandig gekleidet sind, und manches Vergnügen genießen können, unentgeldlich unterrichtet werden, ohne das Jemand mit Bestimmtheit unterscheiden könnte, welches Kind bezahlt und welches nicht. Verdient eine solche Wohlthat nicht großen Gotteslohn? Und würden wir uns nicht schwer versündigen, wenn wir die Bettelarmen in die Armenschulen stießen, und Jene, deren Elend nicht offenbar genug ist, um anerkannt zu werden, ihrem Schicksale überließen? Man untersuche ferner, woher der Mangel an Einheit und unterschiedsloser Anschließung uns'rer Gememdegliedec herrühre? Die Antwort ist, weil der Jugend eine gemeinschaftliche Erziehung fehlte. Sie kannten sich einander nicht eher, als bis sie durch Lebensverhältnisse zusammengeführt wurden, nachdem sich schon die Vormtheile, wie Ahnen- und Geldstolz u. dergl. Thocheiten festgesetzt und eingenistet hatten. Dagegen sehen wir in unsrer Schulanstalt arme und bemittelte, fähige und minderfähige Schüler in harmlosem Frieden nebeneinander, unter Einer Leitung, denselben Unterricht genießen, gleich liebevoll behandelt, so daß diese Erinnerung ihrer gemeinschaftlichen Jugendbildung wohl immer ein Einigungspunkt für sie bleiben wird. — Das Auffallendste der die Schule betreffenden Klage ist, daß diejenigen, welche den Mittelstand in Schutz nehmen wollen, gerade übersehen haben, daß diesen unsre Schule begünstigt. — Gegenwärtig zahlt jedes Kind in der zweiten und dritten Klaffe 16 gr., in der ersten 1 Thaler monatlich; sollte sich die Schule aufläsen, so würden die Verlag von C. L. Fxitzsche. Eltern der Schüler, wollten sie dieselben Jin gleich gute Schulen unterbringen, für jedes Kind bedeutend mehr und außerdem noch wenigstens .12 Gr. monatlich an die Nebenreligionsschule zu entrichten haben, wofür sie alle die Nachtheile hätten, die mit dieser Maßregel in Verbindung stehen. — Um die Haltlosigkeit der in der Note daselbst gemachten Bemerkung, daß vier Lehrer und eine Lehrerin bei 50 (richtiger 50 — 60) Kindern angestellt sind, einzusehen, bedarf es nur einiger Erkundigung. Diese vier Lehrer werden nach Anzahl der zu gebenden Stunden bezahlt und zwar so, daß im Durchschnitt auf jede Stunde kaum 3 Gr. kommen (doch wohl nicht zu viel?). Es kann demnach in pecuniärer Hinsicht gleichgültig sein, ob von drei Lehrern für drei Claffen, jeder 6 Stunden, oder von vier, jeder 4— 5 Stunden täglich giebt; in wissenschaftlicher aber ist Letzteres viel vorteilhafter, weil dadurch jedem das Fach, wozu er sich besonders eignet, zugetheilt werden kann. Was die Lehrerin betrifft, so kann sich die israelitische Schute Glück wünschen, daß dieselbe, ausgezeichnet durch ihren ehrenwerthen Charakter, und als Lehrerin sowohl durch außerordentliche Geschicklichkeit in weiblichen Arbeiten, als durch die Gabe die Liebe und Hochachtung ihrer Schülerinnen in hohem Grade zu gewinnen, sich aus innerm Berufe und aus Liebe zu der wohlthätigen Anstalt, bewogen fühlte, für 4 Thlr. monatlichen Honorars, wöchentlich 13 Stunden Unterricht zu ertheilm. — Was die Worte in derselben Note: „wodurch (durch die Vertheilung der jüdischen Kinder in christliche Schulen) ihr sittlicher Werth gewiß nicht leiden würde" bedeuten sollen, begreifen wir nicht; denn wer hatte je daran gezweifelt? aber wir fordern jeden heraus, der die Behauptung wagt, daß unsre Schute an Sittlichkeit irgend einer christlichen nachstehe! — Ein sonderbarer Tadel wird gegen den Vorstand ausgesprochen, daß nämlich 5 Thlr ein unerhörtes Minimum sei. Aber in allen Gemeinden gilt der richtige Grundsatz, daß wer nicht jährlich 5 Thlr. beizutragen im Stande ist, mit direkten Steuern gar nicht belastet werden dürft, da er ohnehin genug indirekte Abgaben zu erschwingen hat. Vielmehr übersteigt anderswo das Maximum um das vier- und fünffache die Summe von 20 Thlr., wodurch der ganze Mittelstand befreit werden kann. Allein die Bestimmung des Maximum von 20 Thlr. (welches der Vorstand höher angesetzt hatte), so wie des Minimum von 5 Thlr., beruht nicht angeblich, sondern wirklich auf hohem Befehl, wie aus dem Ministerial-Nestnpt vom I. 1839 zu ersehen ist. Endlich wird ge- Hagt, daß „der sonst würdige, und um seine Gemeinde verdiente Oberrabbiner Vorsitz und Stimme bei weltlichlegislativen und administrativen Berathungen führt". Aber im benannten Ministerial-Reskripte heißt es ausdrücklich, daß, da die Israeliten keine politische sondern eine Religionsgemeinde bilden, der jezejtige Oberrabbwer Vorsitz und in zweifelhaften Fallen entscheidende Stimme m Berathungen jeder Art habe; doch steht es ihm frei, nach Umstanden, besonders in finanziellen Berathungen fein Recht einem Andern zu übertragen. Demnach kann dem Hrn. Obecrabbiner in keinem Falle eine ungesetzliche Anmaßung zur Last gelegt werden; daß er aber dennoch jede Einmischung in finanzielle Angelegenheiten sorgfältig vermied, bezeugen die Teilnehmer an den Berathungen selbst. - Druck von I. H. Nagel.