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Der Orient · 1841-10-23 · Heft 43 (23.10.1841) · p. Seite 275

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 43 (23.10.1841)
Article
Kopenhagen : Entwickelung d. Gemeinde [Nachricht]
Date
1841-10-23
Page
Seite 275 (sequence 1)
Language
German
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- 275 - Da n e m a r f. Kopenhagen, 5. Sept. Ueber das religiöse Leben hier ist augenblicklich nichts von Bedeutung zu berichten, nicht daß etwa Stillstand oder-gar Rückschritt in dasselbe eingetreten wäre, bei weitem nicht; es entwickelt sich vielmehr herrlich, vielversprechend für die Zukunft, wenn erst das -cruDH ")N ausgestorben seyn wird; denn wer einmal geknechtet ist unter Egyptens Joch, den befreit weder die göttliche Offenbarung davon, noch mundet ihr das göttliche Manna, nur der Tod ist der Läuterungsprozeß, und zwar im Schmelzofen des Grabes, das sie sich selbst graben. — Aber im Stillen, geräuschlos, nicht mehr in die Augen fallend, so wie die Natur in ihrer geheimen Werkstätte rastlos thatig ist und nachgespürt worden, um die Urkräfte in ihr aufzudecken, die unsichtbar das Herrliche schafft, oder wie überhaupt alles Leben am meisten recht bemerkbar wird, entweder beim Hervortreten oder gänzlichem Auflösen desselben, in der Zwischenzeit yingezogen aus Lhaten außer sich erkannt, seyn will. Dies Gleichniß angewendet auf unfern religiösen Standpunkt allhier, so ist schwerlich darin der kräftige Impuls zu verkennen, den er von dem Schöpfer desselben, von. dem gelehrten Herrn Dr. Wolff, vor anderthalb Decennien bereits erhalten hat, und der in gleicher Schwingung zwar, dennoch zum Höhern diesen hinauf treibt, durch die unermüdete thätige Kraft, aber dem gewöhnlichen 2Cuge doch unsichtbar, weil eben jede heftige Erschütterung ausbleibt und er sich durch die regelmäßige Schwingung, wie auf einem Schiffe nicht gewahrt, wie er immermehr dem Lande entrückt wird, bis er sich auf dem entgegengesetzten Ufer befindet. — Was das politische Leben, betrifft, so ist ein Jude Namens Heiman Friedrich zur Supplement der Bürger-Repräsentanten bei der Comnmn gewählt. — In Norwegen erheben sich Stimmen für tie Emcmcipation. Doch hierüber umgehendes, dem eine Rezension über die Novelle, „der Fluch des Rabbi" von Breier, folgen soll. Ungarn. Papa, imSept. Bei den vielseitigen Bemühungen sarnmtlichec Israeliten Ungarns, die ungarische Sprache sich so viel als möglich eigen zu machen, bleibt auch die hiesige israelitische Gemeinde nicht zurück. Mit außerordentlichem Eifer bestrebt sich Jung und Alt, die Nationalsprache zu erlernen. Ja, wahrend die orthodoxen Rabbiner bisher gegen alles Erlernen fremder Sprachen, selbst gegen ein geregeltes Deutsch, mit Bannflüchen eiferten, sehen wir unsere jetzigen Rabbiner, als besondere Kenner und Verehrer der ungarischen Sprache, im eifrigsten Bestreben, sie zu verbreiten, obenan stehen. Daß man übrigens auch allseitig ebenso eifrig an Verbesserungen des Schulsynagogalwesens und zeitwidrigen Rituals arbeitet, so viel es das Wesen der jüdischen 'Religion zuläßt, um den Sitten des Landes näher zu rücken, davon liefern viele israelitische Gemeinden Ungarns genügende Beweise. Licht- «nd Schattenbilder aus der jüdischen Geschichte der Gegenwart. Gesetzentwurf über die jüöichen Verhüttuisse tu Hilbburgha »rse n. (Fortsetzung) ZU Art. 8. Nach dem Hildburghausischen Edict geht das Staatsbürgerrecht außer in den hier angeführten Fällen auch noch verloren: durch vorschriftswidrige Erziehung der Kinder und durch Defraudation in Abgaben und Steuern re. (Tit. Hl. XXI11.). Die erste Vorschrift ist offenbar überflüssig, weil es nach den allgemeinen Anordnungen über das Schulwesen nicht mehr von dem Willen der jüdischen Familienväter abhängt, ob und wie sie ihre Kinder erziehen wollen. Die zweite konnte aus dem Grunde nicht beibehalten werden, weil sie mit dem Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetze unvereinbarlich ist, und den Juden in Steuerdefraudationsfällen einer härteren Strafe unterwirft, als den Christen; weil ferner bei Bestrafung von Contraventionen dieser Art nicht immer auf den bösen Vorsatz Rücksicht genommen wird und daher der Jude Gefahr liefe, jenes Ehrenrecht durch eine Handlung zu verlieren, die an sich vielleicht nichts weniger als ehrlos ist. Hiernächst fehlt auch noch die, in dem Hildburghausischen Gesetz enthaltene Vorschrift l'I'it. Hl. XXIV.), nach welcher die Entziehung des Staatsbürgerrechts den Verlust des Ortsbürgerrechts zur Folge hat und zwar besonders deßhalb, weil die persönlichen Befugnisse, welche das Gemeinderecht in sich begreift, namentlich das Recht, bei Gemeindeversammlungen zu erscheinen und Gemeindeämter zu bekleiden, so enge mit dem Staatsbürgerrecht verbunden ist, daß es mit diesem steht und fälle, die mit gewissen Realitäten verbundenen Gemeinnutzungen aber füglich Niemanden entzogen werden können, so lange er sich im Besitz dieser Gegenstände befindet. Zu Art. 10. Die Abgaben an Schutz- und Schirmgeld können nicht füglich, aufgehoben werden, weil das Bezugsrecht der Gerichtsherrn durch den §. 16 des Meiningischen Patents vom 5. Januar 1811 ausdrücklich anerkannt wurde. Da aber diese Angabe nach der Aufnahme der Juden in den allgemeinen Unrerthanen-Verband, ihren früheren Charakter verloren hat, so forderte die Billigkeit, wenigstens die jüdischen Staatsbürger hiervon zu befreien, die mit Erlangung dieser Eigenschaft sowohl formell als materiell aus dem früheren Schutzverhaltniß heraustreten und gar nicht mehr als Juden in dein Sinne des älteren Gesetzes anzusehen sind, folglich auch verlangen können, daß sie mit dem schmachvollen Tribut verschont bleiben, der an ihrem früheren Zustand klebt. Juden, welche sich nicht im Genüsse des Staatsbürger-' rechts befinden, werden in der Fortentrichtung jener Abgabe

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