Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1841-10-23 · Heft 43 (23.10.1841) · p. Seite 273

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 43 (23.10.1841)
Article
Konstantinopel : Rundschreiben für die Rajah's und auch für die Juden ... [Nachricht]
Date
1841-10-23
Page
Seite 273 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2360092-2360147-2360191--2107-2366608
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Zweiter Jahrgang ♦ Berichte, Stuöien und Kritiken Das Abonnement für ein Jahr ist 5 Lhlr. Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. für jüdische Geschichte und Literatur HcrauSgegeben von Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich, das Literarurvlattmitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Samstag regelmäßig. ®F. ZuLims F ri r st. 4A. Leipzig, den 23. Oktober 1841. Orient. K on starrt in o p el (Rundschreiben für die Rajah's und auch für die Juden gegen Eingriffe auf ihren Handel.) — Gr oßbritannien (L ondon. Aufmerksamkeit d. Judensch. zu Damaskus gegen Churchill.) — Schweiz (Basel, Gerücht üb. Ermordung einiger Juden.) — Deutschland (Berlin, mittelalterliche Abnormitäten in d. preuß. Criminalrecht gegen die Jaden.) — Dänemark (Koyenhagen. Entwickelung d. Gemeinde.) — Ungarn (Papa..) — Licht- und Schattenbilder aus der jüd. Geschichte der Gegenwart. Gesetzentwurf über die jüd. Verhältnisse in Hildburghausen. — Personalchronik, u. Miscellen. — LB. d. Or. Orient. St o n ft an t i n vp c I. Die politischen Blatter theilen ein Befehlsschreiben des Großvesirs mit, das wie so manche andere Verordnung in der osmanischen Hauptstadt von der Enrancipation der Rajah's und daher auch der Juden durch die Gesetze ein schönes Zeugniß giebt. Dieses Schreiben lautet: „Wie es Ew. wohl bekannt ist, 'gehört es zu den Pflichten der Regierung und den von ihr zu befolgenden Grundsätzen, daß alle Klassen der Sr. Hoheit dem Groß Herrn als Pfand anvertrauten Völker und Unterthanen, überall von sämmtlichen Beamten der hohen Pforte auf jede Weise beschützt und unter: stützt, auf eine gerechte, gnädige und menschliche Art behandelt, und daß deren Angelegenheiten durch die stets bereitwillige Fürsorge dieser Beamten erleichtert und geschlichtet werden; — daß besonders die Negulirung und Schlichtung der Handels- Angelegenheiten der wohlhabenderen Klasse der Handelsleute und Wechsler, welche durch ihr Vermögen und ihren Kredit das Wohl des Landes und seiner Einwohner befördern, auf eine gerechte und billige Weise überwacht werden; endlich, daß, wie in den anderen Staaten der Gebrauch ist, mehr für die Beschützung, das WohL und den Gewinn der eigenen als der fremden Unterthanen Sorge zu tragen, auch im Osmanischen Räche dieses Princip, nämlich dm Unterthanen der hohen Psorce sowohl in ihrem Handelsverkehre als in ihren Streitsachen so sehr als nur möglich Schutz und Erleichterung angedeihen zu lassen, ausgestellt werde. Diesem Gegenstände wurde zwar bis jetzt nicht die gehörige Aufmerksamkeit gewidmet, da aber jetzt, Gott Lob, eine Zeit der Gerechtigkeit und Gnade eingetreten ist, und besonders da Se. Hoheit, unser allergnädigster Herr, in Folge der Ihm angebornm Barmherzigkeit, dm durch Gerechtigkeit sich auszeichnmden Wunsch hegt, daß das Wohl seiner Unterthanen auf jede Weise befördert werde, so geruhte'Se. Hoheit den gnädigen Befehl ergehen zu lassen, die nöthigen Weisungen an alle Beamte der hohen Pforte zu richten, damit dieseiben von nun an alle ihre Aufmerksamkeit diesem Gegenstände zuwenden. Wie nun an alle übrigen Großherrlichen Beamten in diesem Sinne geschrieben worden ist, so wird auch dies Schreiben an Ew. gerichtet, damit es Derselben beliebe, die Angelegenheiten sämmtlicher Unterthanen der hohen Pforte zu überwachen und zu erleichtern, ihnen, durch eine billige Gleichstellung, in ^ihren Handels-Angelegenheiten dieselben Prärogativen und Rechte angedeihen zu lassen, deren sich stets die fremden Unterthanen erfreuten, die nöthige Aufmerksamkeit zu deren Beschützung vor jedem Schaden und zur Erhaltung der Ordnung anzuwenden und dadurch das Glück und Wohlergehen derselben zu befördern." Großbritannien. London. Obrist Churchill ward von dem Haupte. der Judenschasc zu Damaskus mit einem prächtigen arabischen Pferde beschenkt, als Anerkennung der Theilnahme, welche der Obrist für das Wohl der dortigen jüdischen Bevölkerung bethätigte. Das Geschenk wird auf 100 Guineen geschätzt. (Argus.) Schweiz. Basel, 25. Septbr. In dem Solothurner Orte Oberdorf bestand seit 40 Jahren das Gerücht, daß einst einige Juden in ein dortiges Haus gegangen und nicht wieder zum Vorschein gekommen seien. Eine richterliche Untersuchung, w-elche seiner Zeit veranlaßt wurde, konnte nichts ermitteln, indeß das Gerücht erhielt sich und behauptete, die Juden seien in dem Backofen verbrannt worden. Vor Kurzem ist das Haus in andere Hände übergegangen und der neue Inhaber fand, bei einer Bauänderung, unter dem Stubenboden, tief in der Erde, menschliche Gerippe mit zerhauenen Schädeln. Das Gericht ist davon benachrichtigt worden. (L. A. Z.) 43

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.