Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 39 (25.9.1841)
- Article
- Berlin : Die bibl. Geographie v. Dr. Freystadt [Nachricht]
- Date
- 1841-09-25
- Page
- Seite 255 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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255 wieder, und erbaueten 1700 die noch jetzt stehende Synagoge. Ein Königl. Generalprwilegium von 1704 und 1713 bestimmt ihre Rechte und Pflichten und befinden sich die betreffenden Dokumente nebst namentliches Verzeichniß der damals privilegirten Juden in der Chronik. Zur Zeit des Verfassers lebten in Halle 50 Familien. Unter der Rubrik Bibliotheken wird Marx Assur als Besitzer einer kostbaren rabbinischen Bibliothek angeführt; ingleichen wird unter der Rubrik Universität erwähnt, daß mehrere jüdische Studenten gleich anfangs in der medicinkschen Facultät Aruclum 6oetorL8 erhielten, namentlich ein gewisser Hallenser Enoch. Als stucl. orivntal. wird Salomon Negri aus Damaskus genannt. Außer manchen Kindermordsgeschichten tc.ist als Curiosum ein jüdisches Condolenzschreiben des damaligen Vorstandes an den Verfasser der Chronik wegen des Todes seiner Frau zu erwähnen, welches auf rabbinische Weise mit Citaten rc. abgefaßt die Worte enthält: fcnn DN OM' iS'lH p'L ^3N HN DrW 'Ql ntn tannan. Berlin, d. 11. Sept. Die königliche Regierung von Potsdam hat eine Verordnung wegen Umherziehens der Handelsjuden unterm 4. September erneuert und geschärft. Eine frühere Bekanntmachung v. 15. Juni 1838 beschränkte das Umherziehen der Handelsjuden dahin, ,,daß die mit Waarenpäcken ohne Hausirschein umherwandernden Handelsjuden von ihren WohnortsLehörden, auf den allgemeinen Reisezweck der Iahrmarktsbesuche, nur Pässe von höchstens sechsmonatlicher Dauer erhalten dürfen, nach deren Ablause sie zu dem stehenden Gewecbsbetriebe nach ihrem Wohnorte zurückkehren müssen und mit neuen Pässen zu demselben Zwecke auf eine fernere mehrmonatliche Abwesenheit in einem Jahre nur nach besonderer Prüfung und bei völliger Unverdächtigkeit ihrer einheimischen und auswärtigen Handelsverhältnisse versehen werden können." Ferner heißt es nun: „Da der Verkehr der unbemittelten Handelsjuden, welche ohne Hausirschein mit ihren Waarenpäcken zum Besuche der Jahrmärkte in der Provinz umherreisen und nach der Natur der Verhältnisse, wie nach den gemachten Erfahrungen unbefugt jede zum Hausiren sich darbietende Gelegenheit benutzen, nicht allein zur Belästigung des Publikums gereicht, sondern auch die öffentliche Sicherheit gefährdet, so ist im polizeilichen Interesse eine weitere Beschränkung jenes, zu einem Uebelstande ausgearteten Verkehrs auf unfern Antrag mittels Erlasses des königlichen Ministeriums des Innern und der Polizei vom 10. Aug. d. I. im Einverständnisse mit dem königl. Finanzministerium dahin genehmigt worden, daß die in obiger Bekanntmachung auf sechs Monate festgesetzte Gültigkeitsdauer, für welche den mit Waarenpäcken zum Besuche der Jahrmärkte ohne Hausirschein umherwandernden Handelsjuden von ihren Heimathsbehörden Pässe zu ertheileu sind, künftig nicht über eine dreimonatliche Dauer hincmsgchen soll." Zum Schluffe wird noch gesagt, daß gegenwärtige Bekanntmachnng auch den Regierungen der benachbarten Departements zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens micgetheilt worden, um deren ortsangehörigen Handelsjuden, welche die diesseitigen Märkte bereifen wollen, nicht dem etwanigen Nachtheite der Zurückweisung ausse-; tzen zu lassen." Es muß noch bemerkt werden, daß das un-! richtige und nur misbräuchlicherweife in der erstgedachten Verfügung vom 15. Jun. 1838 verkommende Worte Packjude diesmal in Handelsjude verwandelt ist. HuILschitA 1. Aug. Am 8. Junid» I. wurde die neu; und freundlich erbaute jüdische Synagoge m der Stwdt Hultfchin, nahe der Österreich. Grenze feierlich eingeweiht. Juden und Christen beiderlei Confessiones aus allen Ständen nahmen daran Lheil« Wenige Tage darauf widerfuhr aber dem neuen Gottestempel ein. arger Schimpf. Die Grenzöeamten, unter Anführung eines Obercontroleurs besetzten die Eingänge und deuteten den zum Gebet in der Morgenstunde gehenden Juden an, daß sie beim Austritt aus der Synagoge am Körper würden visitirt werden, weil angezeigt sei, daß in der Synagoge eingeschwärzte Waaren verborgen waren. Das leere Gotteshaus selbst wurde darauf untersucht, die Bundeslade, die nach dem Ritus nur von dem Rabbiner bei gewissen feierlichen Gelegenheiten geöffnet werden darf, wurde von dem Obercontroleur geöffnet und die festgenagelten Tritte in der Kirche mußten aufgebrochen werden. Man fand nichts und eine nicht ungerechte Indignation trifft den Urheber dieser Entweihung eines Gotteshauses. Mannheim, 24. Juli. (Bittschrift der Mannheimer Juden an die 2. Kammer.) Nichts ist vollkommen unter der Sonne. -In dem freien Nordamerika durften mehrere Jahre lang im Congreffe nicht einmal Bittschriften für die Aufhebung der Sklaverei eingebracht werden, bis in feiner jetzigen Versammlung dieses Gesetz vor Kurzem zur Ehre der Menschheit wieder aufgehoben wurde. Ein ähnlicher Fleckeir haftet an dem bewahrten Ruhme der 2. Kammer bei uns Ln Baden. Seit zehn Jahren haben sich die Juden in unserm Großherzogthum an den Landtag und in's Besondere an die 2. Kammer mit der Bitte gewendet, man möge sie mit ihren christlichen Mitbürgern so weit, als es die Verfassung gestattet, im Genüsse der staatsbürgerlichen Rechte auf gleichen Fuß stellen; aber alle diese Bestrebungen waren erfolglos; selbst die 2. Kammer ließ sich von den Gründen, womit man diese Bitten unterstützt hatte, nicht überzeugen; ja sie ging sogar seit mehreren Jahren so weit, daß sie alle Verhandlungen darüber unterdrückte. Geduld ist dem Juden eigenthümlich geworden; — man will behaupten, es sei dies eine Erfahrung, die sich in jedem sklavenähnlichen Zustande wiederhole. Doch ist sie nicht immer blos eine leidende,, sondern oft eine beharrliche. In dieser beharrlichen Geduld nun haben sich die hiesigen Israeliten nicht abschrecken lassen, auch auf dem jetzigem Landtage die 2. Kammer mit erneuten Bitten, anzugehen. In deren Eingabe v. 30. Juni muß diese sich den Vorwurf machen lassen, es scheine, als habe sie in der letzten Zeit nur deshalb die Verhandlungen über diesen Gegenstand beseitigt, weil sie sich selbst das Unhaltbare ihrer entgegengesetzten Ansicht habe eingestehen müssen, und im Bewußtsein ihrer Schuld wenigstens nicht öffentlich en diesem besondern Falle gegen ihre eigenen allgemeinen Grundsätze über Rechtsgleichheit verstoßen wollen. Durch dieses Verfahren seien die badenschen Juden in dieselbe Lage versetzt, wie eben die Sklaven in Amerika. Man möge sich aber hüten, daß man in der 2. Kammer nicht durch solche Untreue an der eigenen Grundüberzeugung die Gegner der Rechtsgleichheit lehre, scheinbare Gründe für sich zu finden, wie es denn schon in manchen deutschen Landern geschehen sei, um sich der Erfüllung früherer Versprechungen zu entziehen. Man sage häufig, die Völker seien noch nicht reif genug für Preßfreiheit, Volksvertretung u. dgl. Rechte, eben so wie man Judm für die Gleichstellung mit den Christen für unreif erkläre. Das Beispiel Kurhessens — anderer außerdeutschen Länder nicht zu gedenken — wird von ihnen als Erfahrungsbeweis für deren Unschädlichkeit angeführt. Neu und für ihre Sache wirklich schlagend ist die von unfern israelitischen Mitbürgern gemachte Zusammenstellung der in verschiedenen deutschen Gebieten ihren Glaubensgenossen gestatteten oder verbotenen Rechte; man sieht daraus recht deutlich, wie verworren die Ansichten ihrer Gegner sind. Wollte irgend ein deutscher 39*