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Der Orient · 1841-09-18 · 38 (18.9.1841) · p. Spalte 591-592

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Journal
Der Orient
Volume
1841
Issue
38 (18.9.1841)
Article
Kol Nidre
Date
1841-09-18
Page
Spalte 591-592 (sequence 1)
Language
German
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591 592 Lit. Ankündigungen. Kol Nidre. Literarische Ankündigungen. In diesen Ankündigungen werden literarische Anzeigen aller Art, so weit sie jüdische und orientalische Geschichte und Literatur betreffen, gegen Einen Groschen für die gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum ausgenommen. P3.] Kol NiSre. Der Unterzeichnete erlaubt sich bei Veranlassung des im nächsten Monat fallenden Versöhnungsfestes die geehrten Leser dies. Bl. auf die Heiligkeit und den wahren Sinn dieses Gebets hierdurch geneigtest aufmerksam zu machen. Kol Nidre ist bekanntlich dasjenige Gebet, welches an Zom Kippur (großem Versöhnungsfeste) beim Beginn des Festes in der Synagoge zuerst abgesungen wird, und durch welches alle falschen Gelübde und Schwüre der Juden erlassen und gänzlich ausgehoben werden. Viele unwissende Glaubensbrüdec und selbst die christliche Religionsparthei, denen dieses Gebet nur oberflächlich bekannt war, machten in srühern Jahrhunderten uns Juden den ungerechten Vorwurf, daß sie in Vertrauen auf , dessen lösende Kraft sich wegen ihrer Eide kein Bedenken machten, auch die feierlichsten, die man verlangte, abznschwören. Jedoch alle diese irrigen böswilligen Begriffe.und Trugschlüsse zerfallen durchaus in nichts. Denn wenn es auch seine volle Richtigkeit hat, daß der Jude am Versöhnungsfeste oder auch sonst von Gelübden und allen Arten von Schwüren, durch welche er blos sich selbst zu irgend etwas, unbeschadet eines andern, verbundenhat, z° B. durch «inen Rabbinen oder drei redliche Männer untergewissen Umständen und bei bezeugter Reue entbunden werden kann, so ist hierbei aber durchaus nicht von denen die Rede, welche ihn gegen irgend einen Dritten verpflichten, auch 'nicht von Eiden, bei denen fremde Rechte und Vortheile concurrireri, diese mögen nun vor Gericht.oder außer demselben abgelegt sein. Denn Nuw. 30, 3. heißt es: Wenn jemand d e m H e r r n e i n G e l ü b d e t h u t, j o d er e i n e n E i d schwöret, d a ß e r s e i n e Seeles verbindet, der soll sein Wort nicht schwä-! chen, sondern alles thun, wie es aus seinem' Munde ist gegangen. Dieses heilige Gebot widerlegt in seinen Begriffen vollkommen alle diejenigen dagegen zu machenden falschen Auslegungen. Moses hat die Gelübde keinesweges emgeführr, sondern nur weil er sie bei seinem Volke als Herkommen vorfand, geduldet, und sorgce dafür, daß unvorsichtig eingegangenen den Gelobenden unmöglich, wenigstens im hohen Grade beschwerliche*) oder gar ihm und.Andern nachteilige Gelübde wieder aufgehoben und der, welcher dadurch gefehlt hat, gegen Gewiffensunruhen gesichert würde. Die später» jüdischen Lehrer sind *) Viele Gelehrte sind der Meinung, daß die Entbindung nur allemal dann statt finde, wenn ein Gelübde nicht erfüllt werden könne. auf diesem Wege sortgegangen, und haben nun bestimmt, daß statt der Priester, welche ehemals von Gelübden befreien konnten, dieses jetzt, da sie nicht mehr so existiren, durch Rabbinen oder auch durch drei rechtschaffene Männer geschehen möge, oder daß an dem allgemeinen Versöhnungstage die durch übereilte Gelübde, durch leichtsinnige Erwähnungen des göttlichen Namens im gemeinen Leben geschehenen Betheuerungen begangenen Sünden vergeben werden könnten. Diese Fürsorge war nun bei einem Volke, das einmal an dergleichen Gelübde gewöhnt war, eine sehr nothrvendige sittliche und politische Maaßregel: damit unter diesen .Umständen eine lösende Macht vorhanden sei. Die' natürliche und protestantische Religion kennt aber solche Macht nicht *), deshalb überall keine Verbindlichkeit statt findet, weil ohne Bedingung der Mißbrauch und Nachtheil zu groß und unvermeidlich sein würde. Im Uebrigen um vor und außer dem Gerichte zum Vortheil oder Schaden anderer abgelegte Eide jährlich an einem Tage, oder auch außerdem nach dem Gutbesinven einzelner Menschen unverbindlich erklären, — dies wäre wohl eine Ung ereimtheit, bei der keine menschliche Gesellschaft bestehen könnte, und die man ohne die unumstößlichsten Beweise denen nicht zutrauen kann und darf, von deren Menschenverstand und Gefühl für Recht, Billigkeit und Nächstenliebe man in allen Ländern, wo-Judm wohnen,-täglich ja genügende Beweise hat. Die großen Rabbinen und Schriftgelehrten, als beispielsweise der Rabbi Salomon Zwi in seinem Buche Theriak, und der Rabbi Mordechei Japhe haben sich auch überall mit diesen Grundsätzen dahin übereinstimmend ausgesprochen, das Kol-Nidre-Gebet sei nicht anwendbar auf einen Eid, welchen ein Jude gegen einen andern Juden, oder ein Jude gegen einen andern Glaubensgenossen thut. — Dagegen aber auf dir Fälle anwendbar sein, wenn jemand aus freiem Willen seine Seligkeit durch einen Eid oder durch ein Gelübde gegen Gott oder seinen Nebenmenschen verbindet, und mit diesen Ansichten stimmt auch das Buch Arba Lurim vollkommen überein. Diese natürliche Erklärung nun ist der gesunden Vernunft und dem Gefühl für Recht und Billigkeit gemäß, der Beachtung gewiß werth. Halberstadt, Monat Elul 5601. Freund der Wahrheit. *) In der römisch-katholischen Kirche hat diese erlassende Macht unstreitig einen weit größer» Umfang und mehrere Freiheit, als ihr nach dem jüdischen System je zugsstanden worden. s85.^ Bon Michaeli d. I. ab kann ich einige Knaben m Pension nehmen. Posen, im Septbr. 1841. A. Wiewer, eand. fcheol. ju<L Vorsteher eener Privat - Schule hier. Verlag von C. L. Fritz sch«. Druck von 3, H. Nagel.

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