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Der Orient · 1841-08-28 · Heft 35 (28.8.1841) · p. Seite 237

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 35 (28.8.1841)
Article
Berlin : Ministerialreskript üb. d. jüd. Vornamen in Posen [Nachricht]
Date
1841-08-28
Page
Seite 237 (sequence 2)
Language
German
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237 ein Vorname erlaubt, ist dort mithin nicht nach seiner sprach- oder religionsgeschichtlichen Abstammung, sondern lediglich nach dem Herkommen der jüdischen Einwohner eines jeden Ortes zu beurtheilen, so daß es dabei auf keine etymologischen oder gar konfessionellen, sondern nur auf faktische Gründe ankommt. Von dem in den beiliegenden Regierungs-Verfügungen ausgestellten Unterschied zwischen christlichen und jüdischen Vornamen hat die König!. Regierung mithin ganz zu abstrahicen, und lediglich die Bestimmungen der Allerhöchsten Ordre vom 22. Decbr. 1633 zur Anwendung zu bringen, in diesem Sinne auch die Verwaltungs- Beamten der jüdischen Korporation zu IV. auf die orig, beiliegende Jmmediat-Vorstellung zu bescheiden. Nachrichtlich wird der König!. Regierung bemerkt, daß durch die Allerhöchste Ordre vom 9. d. M. auch für die Juden der alten Provinzen das Verbot christlicher Vornamen dahin beschrankt worden, daß ihnen nur die Beilegung solcher Vornamen untersagt ist, welche mit der christiichen Religion in Beziehung stehen, wie z. B. Christoph, Christian, Peter,'Renatus, Baptist, Anastasius. Berlin, den 18. Marz 1841. Der Minister des Innern und der Polizei, v. Rochow. An die Königliche Regierung zu Posen und Abschrift zur Kenntnißnahme und Beachtung an .die Köiiigl. Negierung zu Brom bcrg." 15. Aug. In meiner vorigen Mittheilung berichtete ich, daß die hiesige Kaufm annschaft durch ihren Beschluß an den Empfangsfeierlichkeiten die jüdischen Kaufleute nicht Theil nehmen zu lassen, sich selbst, ohne Wissen und Wollen, eine bedeutende Krisis bereitet habe. Die in gedachtem Schreiben erwähnte Frage, ob die Breslauer Kaufmannschaft in ihrer gegenwärtigen Gestaltung als Corporation und als Repräsentantin der Gesammtheit der hiesigen Kaufleute gelten dürft, interessict nicht blos den jüdischen Theil der Letztern, sondern die Breslauer Kaufleute insgesammt, und dürfte leicht zu einem Ziele führen, daß die Regierung seit Jahrzehenden vergebens zu erreichen erstrebt hat. Folgendes sind die Details dieser auch für das Ausland nicht unwichtigen Angelegenheit. Sammtliche Breslauer Kaufleute werden als solche in 2 Klaffen getheilt: in (bei der Börse) „recipirte" und „nicht recipirte". Das von der Kaufmannschaft angefertigte Ramensverzeichniß der hiesigen Kaufleute für 1841 führt auf 16 Seiten die recipirten, und auf 26 Seiten als bloßen „Anhang" die nicht-recipirten Kaufleute auf, und die Namenzählung ergiebt das bedeutende Misverhältniß, daß gegenwärtig in Breslau 256 bei der Börse recipirte und 553 nicht-reciptirte Kaufleute sind. Von jenen 256 übrigens sind 35 „privalisirend" und 9 „in andern Handlungen beschäftigt", und müssen daher, gegenüber den nach der Gewerbesteuerrolle aufgesührten, also wirklich Handel treibenden und selbstständigen nicht-recipirten Kaufleuten, in Abzug gebracht werden: es bleiben also nur 212 Recipirte neben 553 Nichtrecipirten; und es verhält sich demnach die sogenannte Breslauer Kaufmannschaft, die eben nur von recipirten Kaufleuten gebildet wird, zur Gesammtheit der Breslauer Kausleute wie 212 zu 765 oder wie 1 zu 3?. Unter den erwähnten 553 Nichtrecipirten nun sind zwei Arten zu unterscheiden: solche nämlich, die nicht recipirt sein wollen: das sind christliche Kaufleute; und solche, die nach dem Grundsätze der Kaufmannschaft nicht recipirt werden können: dies sind sammtliche Kaufleute jüdischen Glaubens. Es gibt aber laut des Verzeichnisses gegenwärtig in Breslau 249 nicht-recipirte christliche und 304 nicht-recipirte jüdische Kaufleute, also jene allein schon 37, diese allein gar 92 mehr als alle recipirte Kaufleute zusammengenommen. Hiernach zeigt sich ein Zustand der Breslauer Kaufmannschaft, wie er in der merkantilischen Welt seines Gleichen nicht haben dürfte. Weniger als ein Dritttheil von der Gesammtheit der gewerblich ganz gleich berechtigten Kaufleute betrachtet sich allein als die Gesammtheit, und die übrigen starken zweiDrittheile als bloßen „Anhangs zur Kaufmannschaft, und schließt Zugleich einen Theil der Gesammtheit, der allein schon die bedeutende Majorität von 92 vor ihm voraus hat, willkürlich von der corporativen Gemeinschaft aus. Dieser ungewöhnliche und unerfreuliche Zustand der hiesigen Kaufmannschaft ist die Frucht jener, unglücklichen Maßregel, durch welche vor Jahren die Kaufmannsältesten dem von der Regierung vielfach und nachdrücklich unterstützten Gesuche der jüdischen Kaufleute um Recipicung an die Börse begegneten. Mit der Erklärung, das die Breslauer Börse keine Börse im gewöhnlichen Sinne des Wortes, sondern nur ein Ressourcenlocal sei, und daß dieses Local zu kaufmännischen Geschäften (z. B. zur Schreibung der Curszettel) „nur leihweise hergegeben werde", mitLiesec am mildesten bezeichnet demüthigen Erklärung Mt das Institut der Kaufmannschaft in seinen Grundfesten erschüttert, und der Verfall konnte nicht ausbleiben. Denn indem in der Kaufmannschaft die Ressourceninteressen in den Vordergrund traten und' die einzigen wesentlichen Gesammtinteressen der Recipirten wurden; indem statt der Pflege merkantilischer Angelegenheiten an der Börse Kränzchen und Bälle des Winters, und Gartenvergnügungen des Sommers als vorherlchende Aufgabe der Kaufmannschaft sich zeigten, wurde das Interesse auch der christlichen Kausleute an dem Institut immer schwächer und schwächer. Wahrend die Zahl der hiesigen Kaufleute überhaupt jährlich wuchs, nahm die Zahl der jährlich Recipirten ab (in dem erwähnten Verzeichnisse finden sich aus dem Jahr 1839 nicht mehr als fünf, aus dem Jahr 1840 nicht mehr als vier Recipirte); und so ist es gegenwärtig dahin gekommen, daß, wie oben angegeben, es selbst unter den christlichen Kaufleuten bedeutend mehr nicht-recipirte

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