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Der Orient · 1841-08-07 · Heft 32 (7.8.1841) · p. Seite 220

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 32 (7.8.1841)
Article
Das Adolph-Stift in Berlin
Date
1841-08-07
Page
Seite 220 (sequence 2)
Language
German
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220 „ meine Verhältnisse zulassen werden, entweder tecininweise „oder auf Einmal demselben zurückzuerstatten. N. N. Stud. . . aus . . . . . . B erlin, den ten 18 §. 6. Von der Art der Unterstützung. Die Unterstützung soll, je nach dem Bedürfnisse des Bittstellers, entweder eine momentane oder eine monatliche, sein. Im ersten Falle beträgt das Minimum derselben vier Tyaler, im letzten zwei Thaler. Es bleibt jedoch dem Vorstande unbenommen, nach Umstanden die monatliche Unterstützung aufzuheben. Die Verlängerung derselben muß bei jedem neuen Vorstande wieder nachgesucht werden. §. 7. Von der Verwaltung.. Die Gesammtheit der Mitglieder mit Ausnahme auswärtigen, welche weder stimm-noch 'wahlfähig sind, wählt nach Stimmenmehrheit einen Kassirer, der sein Amt ein Iahrlang verwaltet und vier andere Vorstandsmitglieder, von denen immer wenigstens zwei Studenten sein müssen. Diese Fünf wählen aus ihrer Mitte nach Stimmenmehrheit einen Direktor und einen Sekretär. Nach Verlauf eines' halben Jahres scheiden von dem Vorstande zwei Mitglieder aus, das erste Mal durchs Loos, später nach der Anciennität. Bei der Wiederbesetzung der erledigten Stellen sind jedoch die Ausscheidenden aufs Neue wählbar. Auf eben diese Art wird für jedes Vorstandsmitglied ein Substitut erwählt, der, im Falle jenes an der Ausübung seines Amtes gehindert wird, die Funktion desselben übernimmt. z. 8. Vo n der Wahl des Vorstandes. Oie Wahl der Beamten soll durch die Substituten geleitet werden. Diese erhalten vom Vorstande ein Namensverzeichniß der wählbaren Mitglieder für jeden Stimmfähigen, haben dieselben, mit ihrer Unterschrift versehen, zu versenden, nur versiegelt wieder entgegenzunehmen, im Beisein des Vorstandes zu eröffnen und '"das Ergebniß der Wahl resp. vor dem ersten Juli und Januar bekannt zu machen. §. 9. Von den Funktionen des Vorstandes im Allgemeinen. Der Vorstand hat über die Auftecht- Haltung der Statuten zu wachen, namentlich die Befähigung und Würdigkeit der zu Unterstützenden zu prüfen, über Nebenausgaben zu berathen, darf aber nur über den disponibeln Theil der unter seiner Verwaltung eingekommenen Gelder und den Ueberschuß des vergangenen Halbjahrs verfügen, und muß alle halbe Jahre den Rechenschaftsbericht veröffentlichen. Er versammelt sich in den vom Direktor anberaumten Sessionen, in welchen Stimmenmehrheit entscheidet, und für jedes fehlende Vorstandsmitglied ein Substitut anwesend sein muß. §. 10. Von den Funktionen des Directors. Der Direktor Hat zu Ende eines jeden Monats eine Session zu berufen und zu leiten, in welcher sowohl jedes eingegangene Gesuch um Unterstützung erledigt, als auch über sonstige Angelegenheiten des Stiftes berathen werden soll. §. 11. Von den Funktionen des Kassirers. Der Kassirer hat die Beiträge gegen Quittung in Empfang zu nehmen, nur auf die vom Sekretär ausgestellten Anweisungen und gegen die vorschriftsmäßigen Reverse die Unterstützungen auszuzahlen, über Einnahme und Ausgabe Buch zu führen und die letzten 8 Tage des resp. Juni und December die Bücher zur beliebigen Einsicht jedes Mitgliedes auszulegen. Die nach Z. 3. für den Fonds bestimmten Gelder hat er, so oft die Summa des haaren Geldes bis zu 25 Rthlr. angewachsen ist, bei der.hiesigen königlichen Bank zu deponiren. §.12. Von den Funktionen^ des Sekretärs. Verlag von C. L. Fritzsche. Der Sekretär hat die Gesuche um Unterstützung in Empfang zu nehmen, dieselben sofort dm vier übrigen Vorstandsmitgliedern mitzuth-eilen, Anweisungen auf die bewilligten Unterstützungen auszustellen, das Protokoll über die Sessionen, so wie alle Correspondenzen zu führen. §.13. Von den Sta tutenveränderungen. Alle 2 Jahre sotten die Statuten revidirt werden. Zu diesen Revisionen wählen die stimmfähigen Mitglieder jedes Mal auf die in §. 8. angegebene Weise eine Kommission von Sieben, von denen wenigstens drei Studenten sein müssen«. Diese Commission soll mit dem zeitigen Vorstand über die zu treffenden Aenderungen berathen und einen Vorschlag nur mit einer Majorität von ZweiDritttheilen der Stimmen annehmen. Allen Mitgliedern steht es frei, Vorschläge zu machendoch sind sie verpflichtetdieselben wenigstens 2 Monate vor dem anberaumten Revisionstermine , d§r ihnen 6 Monate vorher angezeigt werden soll, dem zeitigen Sekretär schriftlich einzusenden. Sollte ein Mitglied innerhalb dieser Zeit Vorschläge zu Statutenverändemngen berathen haben wollen, so ist es der Entscheidung des zeitigen Vorstandes überlassen, ob der Vorschlag die Zusammenberufung der Commission erfordere, oder nicht: im letzten Falle hat er die gemachten Vorschläge bis zum Revisionstermine Zu reserviren. Soll dieser Paragraph oder §. 14? oder gar die in §. 1. ausgesprochene Tendenz des Vereins verändert werden, so bedarf es hierzu einer Majorität von zwei Drittheilen der Stimmen aus der Gesammtheit der Mitglieder. §. 14. Von der Verwendung des Fonds bei etwaiger Auflösung des Vereins. Im Fall sich der Verein auflöst, ist der Fonds bei der hiesigen Friedrich-Wilhelms Universität niederzulegen, damit dieselbe die Zinsen zu Stipendien für arme jüdische Studirende Hierselbst verwende.' PersonalchrouK und Miseellerr. Fould auf der Ca ndidaten liste der Pairs. Unter den Ccmdidaten zu neuen Pairsernennungen soll sich auch der Bankier und Deputirte Fould befinden, und dieser wäre dann der erste Jude, der. im Pallast Luxemburg als Pair erschiene. — \ - * ■* * " Nekrolog de s Iahres 1841. Dr. Moses Büdinger (geb. 1783 zu Makdorf bei Marburg), isr. Schuldirektor in Cassel, starb Sonnabend den 30. Jan. 1841. Er schrieb die Schulbücher Derach Emena, More La-Tora, Eben Bochan u. s. w. und handschriftlich hat er eine Übersetzung des Hiob hinterlassen. — Den 28. Februar starb der Rabbiner Abraham Bing in Würzburg in einem Alter von 89 Jahren. * * Synagogen-Einweih un gen. Am ersten Tage des Psingstfestes 5501 (1841) wurde eine italienische Synagoge in Turin von dem dortigen Rabbiner! Cantonr eingeweiht. Außerdem hat Turin noch eine Synagoge der Sefardim und eine der deutschen. — Den 10. Juni wurde in Odessa eine neue Synagoge der dortigen Brodyergemeinde nach deutscher Weise eingeweihet, wobei Chor und Sänger beschäftigt waren. Den 26. wurde gegen Abend ein feierlicher Gottesdienst darin abgehalten, wobei.Graf Woronzoff und andere hohe Beamte zugegen waren. Druck von I. H. Nagel.

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