Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1841-06-26 · Heft 26 (26.6.1841) · p. Seite 195

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 26 (26.6.1841)
Article
Bernburg: Instruktion für Lehrer ...
Date
1841-06-26
Page
Seite 195 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2360092-2360147-2360174-2365827--1848-2365857
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Lehrplan vcrzeichneten Gegenstände auf eine zeitgemäße Art und den verschiedenen Fähigkeiten der Kinder angemessene Weise zu lehren, als auch die religiöse und moralische Erziehung und Gerstesaufklärung und Herzensveredlung der Kinder, sowie deren israel. licht- und wärmevolle Frömmigkeit durch Wort und Beispiel zu fördern. Er hat insbesondere die vorgezeichneten Lehrstunden regelmäßig zu halten, pünktlich zu beginnen und zu schließen, keine Stunde ohne vorher eingeholte Erlaubniß/von dem Hrn. Landesrabbiner oder in dessen Abwesenheit von dem Schulvorsteher, auszusetzen, statt des Landesrabbiners in dessen Abwesenheit uab auf dessen Verlangen israel. Geschichte und Hebräisch zu unterrichten, nach keinem Lehrbuche ohne Uebereinstimmung und Mitwiffen des Hrn. Landesrabbiners zu unterrichten, ein solches auch nicht ohne dessen Uebereinstimmung den Kindern in die Hände zu geben, ohne Wissen und Willen des Hrn. Landesrabbiners von den im Lehrplan enthaltenen Gegenständen keinen Gegenstand wegzulaffcn, auch keinen denselben hinzuzufügen , das bei-irgend einem schulpflichtigen Kinde stattsindende Unterbrechen des Schulbesuchs oder Wegbleiben bei irgend einem angeführten Unterrichtsgegenstande dem Landesrabbiner alsdald anzuzeigen, die Sittenbücher regelmäßig zu führen, die Schulzucht zu handhaben, jedes Vergehen eines Schülers, das strengere Ahndung erheischt, dem Hrn. Landesrabbiner zur Anzeige zu bringen, niemals selbst ein Kind hart zu bestrafen oder an den Kopf zu schlagen. Auch soll derselbe eines eigenen anständigen Benehmens und sittlich schönen Betragens in und außer der Schule sich befleißigen, auf keine Weise Veranlassung zum schlechten Ruft geben, vielmehr streben, die Achtung und das Zutrauen seiner Vorgesetzten hinsichtlich seiner pädagogischen Leistungen, wie seines tadellosen Wandels zu erwerben und zu befestigen. Gegen Beachtung der erwähnten Pflichten sind dem gedachten Lehrerdie mit der zweiten Lehrerstelle verbundenen Einkünfte zugesrchert. Bernburg, den 18. April 1841. Der Landesrabbiner Dr. Herxheim er. Vorstehende Instruktion für den zweiten Lehrer an der israelitischen Schule zu Bernburg Herrn. N. N. wird hierdurch approbirt und bestätigt. Bernburg, am 28. April 1841. Herzoglich Anhalt. Consistorlum. (L. 8.) Walther. Hannover, 9. Juni. Unter den Gesetzentwürfen, welche andie Stande gelangt sind, befindet sich auch ein Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse der Juden, d. h. über die, welche ihnen gegeben werden sollen, die sie aber jetzt noch nicht im Entferntesten besitzen. Schon soll sich die erste Kammer, nach einem Gerüchte zu urtheilen, mit den Berathungen des JudenZesetzcks beschäftigen; ich sage nach einem Gerüchte, da leider in unfern verstümmelt constitutionellen Staaten Deutschlands man noch die Veröffentlichkeit der Verhandlungen ängstlich bewacht. Der größte Feind einer Gewissensfreiheit in Bezug auf Juden in der zweiten Kammer war der liberale, bekannte Hr. Stüve, der wie so viele Liberale Deutschlands, mit der verknechteten Gesinnung nicht den gemeinen Glaubenshaß abgelegt; diesmal will er, wie man sagt, den Verhandlungen gar nicht beiwohnen, wahrscheinlich um sich die eigene Beschämung zu ersparen. Trotz der Entfernung unseres unversöhnlichen Feindes aber haben wir doch nur eine geringe Hoffnung auf ein günstiges, der Religionsfreiheit angemessenes Resultat, und wer den charakterlosen mattherzigen Liberalismus nnsers unentwirrten Königreichs kennt, wird vielleicht mit mir die Muthlosigkeit theilen.' Wie in dem Staate die meisten Vorurtheile sich in den einzelnen Städten des Handels festfttzen, iw den Städten die meisten in den Zünften, so hat sich in unserem deutschen Vaterlande die Leibeigenheit des Geistes am meisten in den kleinen Staaten festgesetzt, und nur von dem großen Gesammtdeutschland, von dem Bundestage allein hoffen wir eine durchgreifende Rcgenerirung unserer Zustande. — Trotz der politischen Trostlosigkeit aber schreitet die Cultur-Entwickelung der Gemeinde vorwärts, die eigene Würdigkeit einer bürgerlichen Freiheit im Auge behaltend. Der Verein zur Förderung der Handwerke hat seit seinem siebenjährigen Bestehen 42 jüdische Knaben den ehrenden Handwerken zugeführt. — 0 Anhalt-Dessau, 13. Juni. Wenn die Verhältnisse der Israeliten im 19. Jahrhundert eine günstige Wendung genommen und der Israelit .immer mehr und mehr an Subjektivität gewonnen, so dürfte der Grund wohl hauptsächlich in den geistigen Fortschritten der- Zeit zu finden sein, dann aber auch in den wichtigen Epochen der Kriegsereignisse. So wie der Geist so zu sagen Gemeingut wurde, so wie er sich bis in die Werkstatte herunter arbeitete, so wie er überhaupt die Partikularsitat abwarf und das Staatsintereffe mit der Bildung der Einzelnen verknüpft wurde, so schwand auch immer mehr und mehr jener Unterschied zwischen eine Glaubmsparthei und der anderen. Die Erleuchtung des Tages konnte nicht mehr dulden, daß das Gesetz als Gesetz in sich ein etwas blos Absolutes, blos Willkührliches hätte, es wurde revidirt, und vor das Forum des Denkens gebracht, wo dann eine geistige Operation den ersten kühnen Schritt in die mittelalterlichen Schranken machte. So leben mir denn jetzt nicht in dem eisernen, sondern in dem denkenden Zeitalter., wo der Geist allein das Monarchische absolut in sich tragt, und die Aristrokatie in ihrem weiten Reiche verschwindet. Jederzeit wo der Geist herrschet wird auch der Frieden befestigt, da er nichts Störendes enthalt, da er keine Waffen duldet, die er nicht gesetzt, da die Presse überhaupt das staatliche Oberhaupt geworden. Wo die Unterschiede noch nicht gemindert, wo das Gesetz noch nicht geprüft, da ist auch der Geist noch nicht Herrscher, da haben die Rechte noch keine Einheit gesunden, da giebt es nur Rechte aber kein 'Recht. Betrachten wir nun den Standpunkt der Juden in Europa, wie die einzelnen Verhältnisse derselben seit kurzer Zeit sich herausgeftellt, so haben wir vom Ausgesprochenen die sichersten Belege. Um so trauriger ist es, wenn in der Mitte der aufgeklärtesten Staaten ein Landchen zu finden, das, obschon es die Herrschaft des Geistes anerkennt, den alten Schneckengang des Mittelalters ängstlich bewahrt, und die schroffsten Gegensätze in sich vereint. Beharrlich scheint es die alte Maske nicht abwerfen zu wollen, obwohl das Auge den Widerspruch der Zeit wahrnimmt. Gleichgültig gegen Alles was Juden - und Judenthum angehr, glaubt es genug gethan zu haben, solche und solches zu dulden und sich dafür bezahlen zu lassen. — Ich spreche hier von dem Herzogthume Anhalt-Dessau und von der Stellung der Juden in diesem Lande. Von Cörhtn, Bernburg, Sachsen und Preußen wird es begrenzt. Preußen zeigte sckon während der Negierung des hochseligen Königs die mildeste Toleranz durch das den Juden gewährte Bürgerrecht. Fast eben so lange erfreuen sie sich desselben in^Cöthen und Bernburg; und auch Sachsen trat vor mehreren Jahren dem allgemeinen Menschenbunde bei. Rur Dessau blieb zurück. Woher mag wohl diese eiserne, pedantische Beharrlichkeit kommen? Es wird von einem milden, edelen Fürsten regiert, der selbst die israelitische Wohlrhatigkeitsanstalten in seinen Schutz nimmt und sie möglichst unterstützt, in dessen Residenz immer Kunst' und Wissenschaft blühte, der selbst israelitischen Studirenden aus seiner eigenen Chatulle reichliche Stipendien zufließen läßt. Sind es vielleicht die Ju-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.