Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1841)
- Article
- Aus Oberschlesien: Travestien der Damaskusgeschichte ...
- Date
- 1841-05-22
- Page
- Seite 165 (sequence 2)
- Language
- German
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165 zutretendaß er die Leiche der Magd kopflos gesehen haben wollte; ein Anderer behauptete, er hatte sie geschlachtet und fürchterlich zerstochen gesehen; ein Dritter betheuerte : „So eben war ich im Krankenhause, wo man die Aermste geöffnet"; ja der vornehme Pöbel sagte öffentlich: „Es ist doch eine abscheuliche Nation, sie müssen nun einmal Christenblut haben." Die Aufregung schien den höchsten Grad erreicht zu haben und hätte sicherlich die bedenklichsten Folgen für die Juden gehabt, wenn nicht glücklicherweise und zum Verdrusse des Pöbels die Vermißte , welche darüber, daß ihr der Tanz am zweiten Osterfeiertag untersagt wurde, sich entfernt hatte, wie ein deus ex inacliina plötzlich erschienen wo re, und dem Herrn Syndicus auch ohneAnwendung der Folter über die Unschuld der Juden die Augen öffnete. Ein Magistrats mitglied. * Borr dev sächsischen Grenze, Ende April. Die Leipziger Allg. Ztg. brachte neulich die Nachricht, daß bei den zum Landtag versammelten Standen des Herzogthums Sachsen-Meiningen ein Antrag auf Gleichstellung der Juden mit den Christen aus Hildburghausen eingelangt sey. Die Juden-Emancipationsfrage ist so an der Tagsordnung, daß es nirgends verwundern kann, sie aufgeworfen zu sehen, also auch hier nicht — obwohl man sich sagen muß, daß die Juden des Herzogthums Hildburghausen unter allen Bewohnern der das jetzige Herzogtum Sachsen - Meiningen bildenden Landestheile ihres Religionsbekenntnisses wegen am wenigsten Ursache haben, sich über, ihre Stellung im Staate zu beklagen. Sie können nach dem Edikt vom 11. Mai 1814 das Staatsbürgercecht gewinnen, und erlangen, dadurch in den meisten und wichtigsten Angelegenheiten des Lebens und des Verkehrs gleiche Rechte mit den Christen. Die wenigen Beschränkungen, denen sie auch nach erlangtem Staatsbürgerrecht noch unterliegen, gehören nicht zu den lästigen, gewiß aber die meisten, wie insbesondere die Form der mit Christen, adzuschließenden Vertrage, zu den unvermeidlichen. Die kleinlichen und vexatorischen Bestimmungen über den Erwerb von Häusern in Hildburghausen, und zwar am Markte und an der obern Marktstraße, und über die geschlossene Zahl der aus dem Besitz von Christen an Juden durch Kauf gelangenden Gebäude werden nunmehr, wo Hildburghausen aufgehört hat Residenz zu sein, und Niemand ein Interesse, daran haben kann, die Concurrenz an Immobilien zu beschränken und dadurch ihren Preis unter den wahren Werthherabzudrücken, wohl von selbst erlöschen, oder ohne erheblichen Widerspruch zu beseitigen sein. Aber ungleich ungünstiger, als die Lage der Juden in Hildburghausen, ist die ihrer Glaubensgenossen m dem Herzogthum Meiningen. Es beruht noch in frischem Andenken, daß im Jahr 1819 in der Stadt dieses Namens der Spottruf zuerst gehört ward, der das Zeichen zu einer neuen Judenverfolgung zu werden schien. Die fanatische Abneigung der Einwohnerschaft gegen die Juden hat die Durchführung einer in ihrer Art und für ihre Zeit ganz liberalen Verordnung vom 5. Jan. 1811 verhindert, wiewohl die darum erworbenen Rechte durch den Art. 16 der Bundesakte unter öffentliche Garantie gestellt waren. Nicht einmal der Besitz eines Hauses, oder, was doch überall begünstigt zu werden pflegt, die Erlaubniß zum Bau eines neuen wird Juden in Meiningen verstattet; und dennoch kann man ihrer nirgends weniger entbehren als daselbst. Das Auskunstsmittel liegt darin, daß die Juden in dem eine halbe Stunde entfernten Dreißig-Acker wohnen, des Morgens früh nach der Stadt kommen, und dieselbe des Abends verlassen. So unterliegen sie-einer Menge weiterer Beschränkungen, die eben so unzweckmäßig als drückend sind, und werden zum Verharren in einer Richtung gewissermaßen gezwungen, die für die übrige Staatsgesell schaft von großem Nachtheil ist. Sie rachen sich an den Christen durch Wucher, und haben dadurch, aller Controle ungeachtet, eine Macht erlangt, die zwar die Gesetze nicht verändern kann, aber das Geschick gar vieler Familien von ihnen abhängig macht. Eine durchgreifende Behandlung dieser Krankheit des gesellschaftlichen Zustandes würde wünschenswerther und von den Ständen mit größerem Rechte zu erwarten sein, als die allgemeine Emancipation, worauf von Hildburghausen her angetragen wird, und der eine politische Erziehung durch weise, allmählich erlöschende Beschränkungen überall vorausgehen sollte. (A. A. I.) Leipzig, 13. Mai. Das Journal des Döbats gilt im Allgemeinen für eins der am besten unterrichteten und einsi'chtvollsten Journale in Frankreich. Nichtsdestoweniger erlaubt es sich täglich im Partei-Interesse die entschiedensten Entstellungen der Wahrheit, indem es Grundsätze und Thatsachen voraussetzt, von denen Jedermann weiß, daß das Gegenkheil wirklich sei. In einer ähnlichen Weise bespricht es jetzt auch die sächsische Gesetzgebung über die Juden. Bekanntlich findet man selbst im französischen Gesetzbuch unter andern Ungleichheiten eine Bestimmung, die den Juden bei Darleihen an Christen die natürlichen? allen übrigen Staatsbürgern zustehenden Rechte abspricht?) Auch ist es Frankreich bisher noch nicht eingefallen, diejenigen Staaten Nordamerikas, in denen die Farbigen besondern, oft sehr harten Beschränkungen unterworfen sind, zu einer Ausnahme für schwarze Franzosen nöthigen zu wollen. Reminiscenz der ehemaligen Zerrissenheit und Schwache .Deutschlands hat aber wahrscheinlich dem Journal des Döbats ein solches Ansinnen gegen Sachsen zulässig erschei- " nen lassen. Ohne die hier bestehende Gesetzgebung selbst rechtfertigen zu wollen, muß diese Anmaßung aufs entschiedenste zurückgewiesen werden, und um dazu allgemein Diese Behauptung ist eine Lüge, der Vorsätzlichkeit oder, um gelinde zu sprechen, der Unwissenheit angehörend. (Lin solches Gesetz bestand nie für ganz Frankreich, sondern nur für das Elsaß, und auch daselbst ist es schon seit zwanzig Jahren aufgehoben. Red.