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Der Orient · 1841-03-06 · Heft 10 (6.3.1841) · p. Seite 76

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 10 (6.3.1841)
Article
Paris: Verhandlungen der Deputirtenkammer über Berücksichtigung des Sabbats
Date
1841-03-06
Page
Seite 76 (sequence 2)
Language
German
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76 neuen Gesetzgebung, die Sie discutt'ren, haben Sie zwei 'Feierstunden dazu ausgesetzt. Diese Ruhezeit reicht aus, die religiösen Pflichten zu erfüllen; wenn sie wollen, können sie den Sonnabend völlig feiern, man wird das ihnen nicht untersagen, sie können aber auch zwei Feiertage machen. Man hat bemerkt, daß sie nichts zu leben haben würden, wenn sie zwei Tage ohne Arbeit bleiben sollten; ich glaube das beruht auf einem Jrrthume; ich glaube, daß wenn man die Kinder weniger arbeiten ließe, würden sie sich noch mehr kräftigen; es würde ein gewisser Ersatz in der Vermehrung ihrer Kräfte wahrnehmbar sein. Indem ich mir das Ganze noch einmal vor Augen führe, danke ich den verehrten Urhebern dieses Amandements; allein, ich für meinen Theil und rücksichtlich des Bekenntnisses, das ich habe, fühle die Nothwendigkeit davon nicht. Dieser mein Cultus ist glücklich unter dem Schutze, den er in der allgemeinen Gesetzgebung findet und weiter verlangt er nichts. (Sehr gut! Sehr gut!) Hr. Francois Delessert: diese Erklärung macht Herrn Fould und seinen Glaubensgenossen große Ehre. Es wird über das Amendement des Hrn. Luneau abgestimmt und dasselbe abgelehut. Die Arch. Israel, bemerken hierzu folgendes: Es ist nicht ganz genau, zu sagen, daß die Mehrzahl der Israeliten den Sonntag feierten; sie rasten nur, das ist der richtige Ausdruck und zudem darf man Paris nicht für das gesammte Frankreich nehmen. Es ist sehr wahr, daß die Israeliten'sich glücklich schätzen durch die Veränderungen, welche in der Gesetzgebung vorgenommen worden sind. Aber Hr. Fould täuscht sich, wenn er glaubt, daß derjenige, welcher die Sabbatsruhe beobachtet, sich mit ein oder zwei Stunden zufrieden stellt, die er zur Erfüllung der kirchlichen Pflichten bedarf. Man beobachte den Sabbat oder man beobachte ihn nicht; aber das System der Hin- und Herverlegung hat auch noch nicht im entferntesten Anklang finden können. Auch in der Anzahl der israelitischen Familien müssen wir einen Jrrthum bemerkbar machen, der in dieser Discussion zur Sprache kam; es finden sich nicht über 100,000 Individuen. Im Uebrigen ist zu wünschen, daß der ehrenwerthe Deputirte von St. Quentin aus'der ersten Gelegenheit, die sich ihm dargeboten hat, um sein Interesse an dern Cultus zu beweisen, den er bekennt, und dem anzugehören ec sichs, wie er unter andern Umstanden gesagt hat, zur Ehre rechnet, den bestmöglichsten Nutzen ziehe. Wir erwarten schlüßtich die Ansichten der Herrn Rabbiner über diesen Gegenstand. Deutschland. Bveslau, 25. Febr. Da mein kleiner Aufsatz über die Schrift des Herrn Dr. Geigers von mir zur Publicity gekommen ist (Orient Nr. 3.) so finde ich mich veranlaßt, zu demselben folgenden Nachtrag zur geneigten Berücksichtigung hier mitzutheilen. Zn Betreff des Wochenfestes kann es nur als richtig anerkannt werden, wenn die Tradition dasselbe als Fest des Gesetz-Empfanges betrachtet. Die Feste der Israeliten haben nämlich eine doppelte Beziehung: 1) eine geschichtliche, in Rücksicht aus den Auszug aus Egypten, weshalb auch die Feste heißen: niDDri .in, myrmn -in ,nmn .in Osterfest, Pfingstfest, Hüttenfest, in denen Andeutungen auf die stattgefundenen Ereignisse liegen (Exodus 12, 14. 17/ 27; das. 34, 19; Levitims 24, 34; Deut. 16, 1.) unp N*"ipD; 2) eine natürliche oder ökonomische, indem die biblischen Feste zugleich Naturfeste sind, und nur dem einen derselben nicht der Name eines Festes der Weinlese gegeben wurde, weil es beachten wir die Nähe von Cypern, Phönicien — leicht den Charakter von Bachanalien hätte annehmen können. So Exod. 23, 16, 17; das. 34, 22, 23.) wie: rrüNH tsnrn x (^DNTiXi, THpn X; vergl. noch Gn. 1. v. 15. Im Gegentheile waren die betreffenden Zeitabschnitte, die Ernten, durch die angeordneten Opfer und Gaben, ausgezeichnet, als durch: TH ns, nW? ,DTT, noiy1 2 3) Wenn nun seit dem Exil, in welchem wir uns befinden, unsere Feiertage, bei der so großen Verschiedenheit des Klimas, in unseren durch so viele Lander zerstreuten Wohnstätten ihre Bedeutung als Naturfeste gar sehr eingebüßt haben: so blieb ihnen doch immer die geschichtliche Bedeutung, deren auch die große Synode im Gebet Erwähnung gethan hat, nämlich: die Befreiung aus Egypten, der Gesetz-Empfangs) und das Hüttenfest. 1) Xkc nicht TDH. 2j Oie Bevorzugung der Gerste als Opfer der Erstlinge der ganzen Ernte, besonders in gelchrotenen und gedörrten Körnern und nicht in feinem Mehl, gründet sich nicht allein auf deren frühere Reife (Exodus 9. 31, 32.), sondern es wird hierdurch vorbildlich dem Priestervolke gezeigt, daß die Gerste die Weihe als Speise der Armen sowie der Hausthiere früher erhalten soll; denn letztere beide sind seiner Fürsorge aiwertraut, wie sie denn auch im heiligen Lande nach der Ratirrbrschaffenheit desselben früher zur Ernte kommt, als der Weizen, der eine Nahrung der Neichen ist. Die Zwei-Brote sind deshalb auch von feinem weißen Mehle. Dies weist gleichsam dahin, daß der Mensch die Gottesähnlichkeit zu erstreben suche und sich zur Pflicht mache, erst dann sich zu Tische zu setzen, wenn die Haußthiere versorgt sind. Daß du einsammeln wirst dein Getreide u. s. w., und ich gebe Gttreide auf dein Feld für dein Vieh, dann issest du und wirst satt (Deut. 11. 15.). Erklärung der Tradition. 3) Durch den Zusatz im Gebet des Pfingstfestes.: „Die Zeit des Gesetzempfanges " wird die Meinung der Saducaer von selbst wiederlegt und eine Schranke gegen den Rückfall einer jeden buchstäblichen Auslegung der heiligen Schrift gesetzt. Wenn nun die geweihete Zeitperiode von 50 Tagen zur Erinnerung an die Zeit vom Auszuge aus Egypten bis zum Tage der 'Gesetzgebung ist: so kann unmöglich der Omer-Tag an eine wöchentliche Sabbatseier gebunden sein, weil dann

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