Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 9 (27.2.1841)
- Article
- München: Auslegung eines ältern Gesetzes
- Date
- 1841-02-27
- Page
- Seite 70 (sequence 2)
- Language
- German
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70 „christlich sterben", in einem weitern Sinn, und insbesondere mit: „gottessürchtig, Mich, from sterben", für gleichbedeutend annehmen, würde sich mit der Gliederung '"'des im Gesetz enthaltenen Gedankens überhaupt nicht vertragen. Es wird nämlich, um an die Stelle der Nichteidesableitung die Rechtsfiction der stattgehabten'Leistung treten lasten zu können, außer den „christlich Sterben" insbesondere auch noch vorausgesetzt, daß weder hinsichtlich des geführten Lebenswandels noch sonst ein erhebliches Bedenken obwalte. Wollten die Worten „christlich sterben", in dem vorberührten ausgedehntern Sinne genommen werden, so würden sie nur eine Wiederholung der ebengedachten anderweiten Bestimmung des Gesetzes enthalten. Wahrend der Gesetzgeber einen vorausgegangenen guten Lebenswandel fordert, spricht er'zum Schlüsse von einem „christlich Sterben". Hierdurch ist der nur auf den Christen als solchen bezügliche Sinn der fraglichen Worte um so unzweifelhafter ausgesprochen, als von dem Gesetzgeber so wenig anzunehmen ist, daß er ein Wort unnützerweise gebraucht, noch daß er demselben einen andern als den durch die Grammatik bestimmten Sinn unterstellt habe." Das dritte Motiv geht auf das historische Element zurück, und das vierte faßt die fragliche Gesetzesbestimmung nach dem systematischen Elemente der Auslegung in ihrem Verhältnisse zum Ganzen auf. " L. A. Z. * Von der böhmischen Grenze, 9. Febr. In Pesth hat vor kurzem der ungarische Bibelübersetzer, M. Bloch, als Mitglied.der Akademie in dieser gelehrten Gesellschaft eine Vorlesung über Sprachverwandschast (nach Fü r st's Lehrgebäude) gehalten. Hatte die Saat der, wenn auch nur theilweisen Emancipation bereits eine so herrliche geistige Frucht wie die zum ersten Mal erfolgte Aufnahme eines Juden in die Mitte der ersten wissenschaftlichen Anstalt des Königreichs zur Reife gebracht, so führte die allgemeine Theilnahme an der Vorlesung selbst zu dem Resultate, daß die Masse der Magyaren in der Toleranz bald keinem Volke nachstehen werde. Es waren an 500 Personen anwesend, unter ihnen der Primas und mehre Bischöfe, der freisinnige Mailach und die sbeiden Präsidenten, welche dem Vortragenden das ungetheilteste Lob spenden. Wie in Ungarn durch die Stände, so wird in Böhmen durch den hochherzigen Grafen Chotek das Gesammtwohl, also auch das der jüdischen Mitbürger gefördert. In intellectueller Beziehung hat ein jüngst zu Prag erlassenes Kreisschreiben solches beurkundet, welches den jüdischen Gemeinden die Anstellung studirter Rabbiner und die Verbesserung ihrer Schulen dringend ans Herz legt. So viel auch in materieller Rücksicht hier noch zu wünschen bleibt, so thu der Geist des 19. Jahrhunderts doch auch da das Seinige. In Budweis durste bisher, wie ehedem in Ihrer Bergstadt Fceiberg, kein Jude anders als für ein gewisses Geldäquivalent einige im Ausenthaltschein angegebene Stunden, jedoch nie während der Nacht verweilen. Solche Schranken müssen in unserer Zeit fallen, und für Budweis sielen sie unlängst durch eine Regierungs Verordnung. L. A. Z. Herlb ersterhtP 6. Jan. (durch Zufall verspätet). Tausend und noch einmal tausend Dank dem unbekannten Verfasser des Aufsatzes „auch eine Huldigungsfeier" in Nr. 51 dieser Zeitschrift, der freilich nur dem kleinsten Theile hiesiger Gemeinde, den man als Freunde des Rechts und zeitgemäßer Aufklärung bezeichnen kann, als Rüge willkommen war. Wenn übrigens dieser Theil aus Männern bestände, denen ihr eigenes Wohl und das ihrer Mitbürger wirklich am Herzen lege, so würden sie gemeinschaftlich mit Kraft auftreten und bei der Vorgesetzten Regierung vereinigt darauf antragen: daß, 1) eine unbestechliche Commission eingesetzt werde, welche die bisherige Geschäftsführung controllire, und wenn diese nicht dem Zeitgeiste und dm bestehenden gesetzlichen Vorschriften gemäß gefunden würde, alsdann 2) die sämmtlichen Verwaltungsbeamten vom Niedrigsten bis zum höchsten abgesetzt werden möchten. Die Ausführung einer solchen Maßregel ad 1) dürften leicht mißliche Begebenheiten ans Tageslicht führen; jedoch hierauf muß leider vor der Hand verzichtet werden, und es wird der Gemeinde in ihrer Noch und ihrem Kummer eher keine Hilft erwachsen, bis nach dem alten und schon öfters bewährten Sprichwort: „der Krug so lange zu Wasser gegangen sein wird, daß er bricht." Und dies wird gewiß mit Gottes Hilfe und Beistand auch in unserer hiesigen bedrängten Gemeinde endlich nicht ausbleiben; denn diejenigen Personen, welchen es bisher gelungen ist, auf ungesetzlichem und erschlichenem Wege sich Gemeinde-Aemter zuzueignen , werden in ihrem Irrwahn gleich den verstockten Sündern unter ihren Vorfahren in der Wüste mitihrer bisherigen Handlungsweise unverrückt fortfahren, bis durch eine höhere Hand diese unwürdigen Gemeinde- Beamten, mit dem Fluch ihrer Mitbürgen beladen, von ihren Funktionen entfernt werden. Ein Freund der Wahrheit.