Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 8 (20.2.1841)
- Article
- Die Gesellschaft der Freunde in Berlin
- Date
- 1841-02-20
- Page
- Seite 62 (sequence 2)
- Language
- German
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62 Genießt die Gegenwart, das Heute, Ein Lag voll Lust — welch' schöner Lohn! Doch bei der Lust regiert die Sitte Die Freundschaft und Geselligkeit Nicht taub für armern Bruders Bitte Eint Wohlthun er mit Heiterkeit. Der Sohn, für Bildung hoch begeistert, Gern fördert Kunst er, und Talent; Gestattet nicht das streng man meistert, Denn Nachsicht ist sein Element. Wie jene in des Kummers Stunden, Als Schutzgeist lindert Noth und Harm — Kann an des Sohnes Brust gesunden, Wer freudenleer, wer freundes arm. Sind ernst und schwer der Mutter Mühen, Sie zu erfreuen ist Sohnes Glück — Will er in Lust zu rasch erglühen, Sie zügelt ihn mit ernstem Blick. Die Kraft gemeinschaftlichen Strebens, Vermag des Guten, Schönen viel; Ringt oft der Einzelne vergebens Vereins erreicht man bald das Ziel. Und wenn bisher durch Gottes Seegen, Die Saat gedieh von Jahr zu Jahr: Wie lacht jetzt Hoffnung uns entgegen — Die schönste Zukunft stellt sich dar! Denn durch der Allmacht weise Führung, Hell leuchtet uns des Glückes Stern Ja! mich erfüllt's mit freud'ger Rührung: Gotr gab uns einen hohen Herrn! Der mit des Geistes reichen Gaben, Die Liebe und die Gnade paart; Daß Ruhm: sein Volk beglückt zu haben, Daß Sinn den Frieden uns bewahrt. Die schönen, segensreichen Worte Die unser edler König sprach Sie öffnen uns des Himmels Pforte Laut tönen sie im Herzen nach: „Wo's Hülfe gilt, das Auge offen Im Richteramt, das Auge zu" Könnt', je ein Land wohl Größers hoffen? Hatt' je ein Volk mehr Recht dazu? Sein offnes Auge wird gewahren .Auf was sein jüdisch Volk noch haart, Das nicht mehr, wie vor langen Jahren, Nur Geld und Gut zusammen scharrt, Nein, das mit Preußensinn, dem ächten, Jetzt Künste und Gewerbe pflegt; In dessen Brust, bei schmalen Rechten Ein Herz treu für den König schlagt! Das m i t gekämpft in heiligen Kriegen, Zum Heer sich drängend, hochbeglückt, Um mit zu bluten, mit zu siegen. Manch' jüd'scheBrust das Kreuz auch schmückt Das ganze große Volk der Brennen, Umschließt ein enges festes Band; Und nicht mehr wird der Glaube trennen, Sie, die verschmelzt e i n Vaterland. Dann erst wird herrlich sich entfalten Der Freunde, des Vereines Walten.- Drum hattet fest in treuem Bunde, Der Freunde Stamm, und Du Verein Zum ernsten Zweck, zur frohen Stunde, Beim Schmerzenskelch, beim Glase Wein. Nicht mag. die äußre Form uns scheiden, Nicht der Statuten kaltes Wort, Zu Ernst und Scherz, in Sorg' und Freuden, Verein'ge oft nur dieser Ort. So sey's! und nun stimmt Alle ein Ein Hoch der Gesellschaft, ein Hoch dem Verein Sie leben beide Hoch! Stellung der Juden i« der Grafschaft Venaiffkn, vor und nach 1789. (Zweiter und letzter Artikel). Nichts konnte die Israeliten der Grafschaft den gehässigen Verfolgungen entziehen, die der Haß über sie verhing. Sobald die Juden ausgingen, waren sie auch von einem Haufen Kinder umschwärmt, die ihnen unter dem Geschreis nachliefen: „Jude, den Hut"! Dann sahen sich diese unter Zittern genöthigt, still zu stehen und die Kopfbedeckung abzunehmen und mußten, zu noch größerm Skandal sich ihres Scheitelkappchens versichert halten. Um sie von den übrigen Einwohnern unterscheiden zu können, hatte man sie verpflichtet, ein unterscheidendes Abzeichen zu tragen: die Männer schwefelgelbe Hüte, die Weiber hatten ein gleichgelbes Abzeichen an ihrem Kopfputze anzubringen. Mberdem waren sie unaufhörlich die Zielscheibe der Turbation einer ungebildeten und abergläubischen Bevölkerung, die da glaubte, das Paradies zu erringen, wenn sie die armen Juden so belästigte, und diese Bevölkerung ward rücksichtlich der Juden nur immer feindseliger, so daß gegen dieselben von Zeit zu Zeit die abgeschmacktesten und tyrannischen Gesetze erlassen wurden. Im Jahre 1751 erließ Benedict XVI. ein fürchterliches Edict, das die Juden aller seiner Staaten traf, und sie einer solchen abscheulichen Sklaverei unterwarf, daß man schwer daran, glauben könnte, wenn nicht heute noch die Israeliten zu Rom und andern, der geistlichen Herrschaft unterworfenen Ländern, beinahe gleichen Bedingungen untergeordnet schienen. Durch das Edikt vom Jahre 1751 konnten die Juden auf keine Art und Weise sich der Christen bedienen und zwar bei Geldstrafe je nach Umstanden von 10, 50, bis 100 Lhlrn. sogar bei andern sehr harten, körperlichen und willkürlichen Strafen. Art. 32 dieses Edicts z. B. verwehrte ihnen mit Christen zu spielen, zu essen, zu trinken, je die mindeste Gemeinschaft mit ihnen zu haben, sowohl in Palästen, Häusern der Stadt und des Landes, als auch in den Straßen, Herbergen, Wirtshäusern, Weinschenken oder anderswo, bei Strafe von 10 Lhlrn. oder willkürlicher Arreste. Nach Art. 34. war ihnen durchaus verwehrt, in und außerhalb der Stadt zu fahren, wofern sie nicht auf einer Reise sich befanden, bei Strafe von 100Lhkrn. Ich habe im ersten Artikel bemerkt, daß die Juden an einem verpesteten Orte eingepfercht gewesen waren, den man die Judenstadt nannte; daß die Eingänge zu selbiger bei Nacht bis zum Anbruche des Lages jedem bei Geldbuße gesperrt ge-