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Der Orient · 1840-12-19 · Heft 51 (19.12.1840) · p. 399

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Journal
Der Orient
Volume
1 (1840)
Issue
Heft 51 (19.12.1840)
Article
Auch eine Huldigungsfeier
Date
1840-12-19
Page
399 (sequence 2)
Language
German
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399 setzen. Wie 40 Stück Louisdor dieses bewirken sollen, laßt sich zwar nicht emsehen; daß es ihm aber ernst gewesen, wird man glauben, wenn man weiß, daß derselbe Hr. A. Hirsch, als das westphalische israelitische Consfstorium zu Cassel einige unpassende Gebete untersagt hatte, um diese dennoch zu sagen, mit einigen Gleichgesinnten fOD machte, die darauf gesetzte Strafsumme herschoß, und dieses für einen MN L/Ns) hielt; wenn man ferner weiß, daß es derselbe Hr. 2C. Hirsch ist, der den R. Dr. Frankel in Dresden in der A. Z. d. I. Nr.9.d.J. bekanntlich auf eine so unpassende Weise angriff. Dieser würdige Vorkämpfer bestürmte nun wieder zuerst Herrn Hildesheimer, der auch, trotz seiner schon ertheilten Erlaubniß, bald gewonnen war; denn die Stimme der Orthodoxie und des Fanatismus findet mächtigen Anklange im Herzen, in welcher nie ein Gedanke erwacht, in einer Brust, wo nie ein Gefühl erwärmt ist. Es versteht sich von selbst, daß auch Herr Alexander jetzt derselben Meinung war, und der Chorgesang wurde untersagt. — Die Entrüstung hierüber war allgemein, und Herr Lasch empört über das Benehmen des Vorstandes, gab seinen Freunden, H. H. B. Levy, M. Nathan und den jungen Sängern unaufgefordert sein Wort, ohne ihren Gesang nicht predigen zu wollen. Der Vorstand jedoch blieb gegen alle Vorstellungen taub. Umsonst erklärte der Nabbinatsaffessor Herr Mathias Levian den Chorgesang nicht für irreligiös, umsonst legten mehre Gemeindemitglieder schriftlich Protest-gegen das Verbot ein; der Vorstand zeigte diescsmal eine seltne Beharrlichkeit. Erschreckt jedoch durch den allgemeinen Unwillen, und noch mehr fürchtend, daß ihr verkehrres unpatriotisches Benehmen höher» Orts bekannt würde, begann er zu intriguiren und wollte Herrn Lasch bewegen auch ohne Chorgesang zu predigen. Dieser erklärt jedoch, durch sein Wort gebunden zu sein. Da berief der Vorstand ein p.rvQ, bestehend aus dem genannten Nabbinatsaffessor^ und den beiden HPTiOT NO - Leuten H. H. I. Egers und G. Josaphat, hoffend daß ersterer und letzterer sich seinem Willen fügen und den Ausspruchs danach modeln würden; aber er wurde mit Indignation zurück gewiesen, und vorurtheüslos trat der hohe Gerichtshof zusammen, um zu entscheiden ob die Sonne sich drehe und die Erde stehe oder umgekehrt. Aber die Welt stehet nicht still, und sie haben es erklärt, diese strenggläubigen Herrn, uni sono erklärt: Es dürfe im Chore gesungen werden!! Der Vorstand ließ sich jedoch nicht belehren, und blieb, wie unsere Vorfahren in der Wüste, ein Ms) 0)?. Es ist unglaublich, welche absurde Gründe für die Weigerung vorgeschützt wurden. Unter andern wurde behauptet, man habe nur einigen (?) Sängern, nicht aber so vielen die Erlaubniß ertheilt. Ferner, da in der christlichen Kirche keine Feierlichkeit statt finde, wolle man sich vor den christlichen Mitbürgern nicht aus zeichnen (sie!) und dergleichen Unsinn mehr. Da solche triftige Gründe natürlich keinen Eingang fanden, so wurde das Intriguiren fortgesetzt, und abwechselnd H. Leyy und H. Nathan mit Schmeicheleien und Drohungen überhäuft, damit sie den Chorgesang freiwillig aufgeben möchten. Wirklich gelang es ersteren dahin zu bringen, daß er er aus Liebe zum Frieden zurücktrat und Herrn Lasch sein gegebenes Wort zurückgab. Leider war auch der gewonnen, und er glaubte sich durch die einseitige Zurückgabe seines Versprechens ermächtigt, auch ohne Chorgesang zu predigen. Herr Nathan aber und feine übrigen Freunde hielten wacker bei ihrem Widerstande aus, und nahmen auch an der nun von dem Vorstande angeordneten Feier keinen Theil. Diese Feier bestand außer der erwähnten Predigt noch darin, daß einige Psalmen vom Vorbeter und der Gemeinde Vers um Vers abgeschnurrt wurden. Daß dieses nicht sehr erbaulich gewesen, bedarf keine Erwähnung, bemerkt muß aber werden, daß der ohnehin nicht sehr geachtete Vorstand durch seine Unklugheit bei dieser Angelegenheit auch die letzte Spur von Respect verlor, so daß namentlich in der Synagoge große Unordnung einnß, weshalb der Gemeinderath und Synogogenvorsteher Herr L. Sussmann, der während dieses Vorfalls abwesend gewesen, sich genöthigt sah, eine die Wiederherstellung der Ordnung bezweckende, Bekanntmachung an die Synagogenthür zu heften , worin zugleich des Geschehene gemißbilligt wurde. Herr A. Hirsch wurde zur Belohnung seines ehrenhaften und patriotischen Benehmens vom Vorstande am rrnn nnDt^ mit der Würde eines MN )NN beehrt. Solches geschah im Preußenlande gegen die Mitte des 19ten Jahrhunderts. Die Wirklichkeit dieser Thatsache zu bezeugen kann jeder Halberstädter ausgefordert werden. Ihre innere Möglichkeit beruhet auf den morschen Säulen unserer schlechten Gemeindeverfassung. Etw^s über* Prag. Die Zeit hat dem Geiste des Judenthumes eine Erziehung gestattet, daß sein Ich hervorgezogen und identisicirt werde mit dem allgemeinen Glaubensrechte, und die israelitischen Seelsorger werden immer mehr von dem Staate darauf hingewiesen, jene geistige Erziehung mit aller Energie, mit allen geistigen Elementen, die dem Judenthume zu Gebote stehen, zu pflegen. Sie sollen den Odem nicht an sich halten, nicht verknöchern und versauern in ihren Studirzimmern, sondern sich bewegen in der freien Atmosphäre. — Sie sollen das heilige Wort, die wichtigsten Documente Israels hineinsaen in das gläubige Gemüth, auf daß wahre Religiosität auf dem Gebiete des Einheitssystemes unseres Glaubens erwachse. — Jeder denkende Israelit wird die Schwierigkeit dieser wichtigen Aufgabe erwägen und demnach selbst kräftig wirken, jenes Ziel zum Gesammtwohl zu erreichen, denn nur wo sich die Einzelnen gegenseitig die Hand reichen zum gemeinsamen Bunde der Wahrheit, da können sich auch die geistigen Gebilde alles Religiösen glücklich gestalten. Beigefügte Verordnung von der k. k. hochlöbl. Stadthauptmannschast zu Prag an die Gemeinde- und Religionsvorsteher daselbst giebt uns einen neuen Beweis, wie sehr der Staat das Wesen einer Religion zu würdigen weiß, die nur der sicheren und consequenten Whrer bedarf, um ihre eigentlichen Wahrheiten gelten zu lassen und die Glaubenspartheien zum wahren Heile zu führen. Herr R. wird gewiß diesen höchsten und hochweisen Anordnungen der löbl. Behörden in Bälde entsprechen und obgleich er seit seinem Hiersein zur allgemeinen Verbesserung mitzuwirken roch keine Veranlassung gefunden, so haben wir dennoch die Hoffnung, die schwierige Ausgabe von ihm gelöst zu sehen. Diese, wenn auch nicht mehr neue Verordnung lautet: „Aus den vorhergegangenen Verhandlungen ist es den Herren Israeliten - Gemeindevorstehern sowohl, als auch den Herren Relkgionsvorstehern der Prager Gemeinde bekannt, daß die Stadthauptmannschast den höheren Auftrag erhalten habe, ' ununterbrochen dahin zu wirken, daß das begonnene Werk des verbesserten israelitischen Gottesdienstes immer vorwärts schreite, daß die weder für die Zeit, noch für die gegenwärtige Bildung der Israeliten passenden Vorurtheile der Vergangenheit all-

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