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Der Orient · 1840-11-28 · 48 (28.11.1840) · p. 745

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Journal
Der Orient
Volume
1840
Issue
48 (28.11.1840)
Article
Edut Adonay
Date
1840-11-28
Page
745 (sequence 2)
Language
German
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745 Dr.Kley's Katechismusvermos.^cetlgronsteyre. L>r. erzseit> ■&?oeuiu;euung «m-ouuu. ÄdtW „über Gottes Wesen;" so wie mit demftchssten: „Von dem Verhältnisse des Menschen zu Gott" zusammenfließt. Im zweiten Abschnitte nun handelt er „von der mosaischen Religionslehre" und stellt doch erst im fünften den Begriff von dem geoffenbartem Worte Gottes" auf, indem er den dritten: „von Gottes Wesen" und den vierten: „von Gottes Vorsehung" dazwischen schiebt, obgleich er erst im sechssten: „von dem Verhältnisse des Menschen zu Gott" handelt, als ob dieses Verhaltniß nicht durch Gottrs Wesen und Wirken bedingt würde! Dadurch ist, nach dem Bedünken des Nef., in die Begriffe eine große, unnothige Trennung gekommen und der Herr Verfasser hat sich in den einzelnen Abschnitten, wenn auch immer in einer andern Sehweite wiederholen müssen, ein Uebelstand, den namentlich der geschickte Lehrer bei seinem Unterrichte sehr fühlen dürste. Und wahrend nun im ersten Abschnitte von Religion, im.zweiten von der mosaischen Religion, im fünften von der geoffenbarten Religion, im sechsten von dem Verhältnisse des Menschen zu Gott (aus Religion) gehandelt worden ist, kommt er auf einmal wieder im siebenten Abschnitte „auf die zehn Aussprüche des göttlichen Bundes," die er selbst den summarischen Inhalt der mosaischen Glaubens- und Pflichtenlehre nennt, obwohl dieser Abschnitt (der 7-) so weit getrennt von der mosaischen Religionslehre (dem 2.) erscheint. Nebenbei bemerken wir, daß der Hr. Verf. in der Vorrede erwähnt, die Pflichtenlehre anzubringen, hätte Zeit und Raum nicht verstauet, und dennoch enthalten, wie er selbst bemerkt, Abschnitt 6 und. 7. soviel von der Pflichtenlehre, daß wir nur deshalb einer weitern Ausführung dieses Theils der Religion in einem eigenen Buche entgegen sehen, weil uns der erfahrungsrriche Verfasser viel Gediegenes zu bringen hoffen läßt. Im klebrigen gestehen wir, daß wir die Pflichtenlehre, als das nothwendigste Stück, wodurch erst das folgende: „Von der Vergeltung des Guten und Bösen" recht anschaulich wird, ungern vermissen; denn wir können mit den Kindern nicht recht begreiflich über Gute und Böse reden, wenn diese Begriffe nicht durch die Auseinandersetzung der gegenseitigen Verhältnisse festgestellt erscheinen. Doch diese von dem Ref. gewagten Ausstellungen beeinträchtigen keineswegs den Stoff, sondern sind höchstens Schuld geworden, daß das Buch breiter erscheint, als dies nothwendig wäre. Ueber Einzelnes wollen wir schon des uns zugemessenen Raumes willen nicht mit dem Herrn Verfasser rechten, da Bogen dazu gehören dürften, seine tiefdurchdachten Ansichten zu. bestreiten. Ausgezeichnet hat uns der Abschnitt gefallen, wo der Hr. Verfasser so klar und schön über Lokal-, Temporal-, Ceremonial- und Ritual-Gesetze spricht (S. 82ff.); das Capitel von der Auferstehung der Todten hätte Ref. dieses fallen lassen. Auch ist der Hr. Verf. selbst darüber so unbestimmt, wie die hierher gezwungenen, wenigen Bibelstellen; wir alle aber wissen, daß dieser Glaube nicht in den Religionsbüchern unsrer Geschichte wurzelt. Ersieu- -lich ist es uns gewesen, im Weiterlesen uns zu überzeugen, daß der Herr Verfasser im Fortschreiten seines Werkes von der philosophischen und hier und dort deklamatorischen Sprache abgegangen ist, die namentlich der erste Abschnitt athmet. Wir müssen gestehen, daß uns dies anfangs sehr gestört hat. Daß der Hr. Verfasser die Ueberschristen der einzelnen §§. in Fragen gekleidet hat, ist zur Weckung der Aufmerksamkeit nicht ohne Geund, sie jedoch als echt katechetische Fragen ansehen zu wollen, wie es nach der Vorrede.den Anschein hat, dürfte sich schwer vertheidigen lassen. Wir bitten. den Hrn. Verf. schlüßlich, diese Bemerkungen als ein individuelles Urtheil aufzunehmen, welches aus dem großen Interesse des Ref. an dem Buche hervorgegangen ist und sind der Ueberzeugung, „es werde nicht ohne Wirkung und Frucht bleiben, sondern vollbringen, wozu es gesendet wird." Beurtheilung einer Kritik meines Kohelet v 0 N Prof. Knobel. Herr Professor Knobel in Gießen hat in der Höllischen allgemeinen Literaturzeitung Nr. 96 und 97 d. Z. meinen Kohelet recenft'rt, und mit dem Wunsche geschloffen, daß mir seine Beurtheilung ebenso wenig Spleen machen möge, als ihm meine Bestreitung der Vorgänger gemacht hat. Herr K. ist nämlich selbst einer dieser Vorgänger, er hat 1836 einen Commentar über Kohelet erscheinen lassen. Da er geurtheilt hatte, daß meine Schrift „viel Gutes" darbiete, daß ich „die im Buche liegende Grundansicht richtig aufgefaßt" habe, „gute Kenntnisse und Scharfsinn besitze, so wie Fleiß und Sorgfalt angewendet, nach gesunden Principien iuterpretirt und daher meistens das Rechte getroffen" habe, ferner „die Uebersetzung dürfe im Ganzen wohlgetungen genannt werden": so sehe ich nicht ein, wieso er das zu wünschen nöthig hatte, wenn es nicht geschah, um die Versicherung anzuknüpfen, daß meine Bestreitung seiner Annahmen auch ihm kernen Spleen verursacht habe. Mich sollte dies freuen; allein weder ich noch unsere Leser können es ihm glauben, denn welcher von Spleen freie Schriftsteller fände es nöthig, zu erklären, daß er davon frei sei? Auch spricht der gereizte Ton, in welchem die ganze Beurtheilung abgefaßt ist, gegen diese Versicherung. Hr. K. eignete sich nun zwar nicht zu meinem Rec., da er bei meinen Angriffen auf seine Annahmen betheiligt ist; auch verrath er düse Betheiligung zu sehr, indem er in meinem Werke beinahe nichts tadelt, als worin ich ihn bestritten hatte. Zudem scheint er selbst gefühlt zu haben, daß seine Rügen nicht vollen Glauben verdienen; denn er sagt, die gezollte Anerkennung werde

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