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Der Orient · 1840-11-14 · Heft 46 (14.11.1840) · p. 355

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Journal
Der Orient
Volume
1 (1840)
Issue
Heft 46 (14.11.1840)
Article
Berlin: Huldiungsfeier
Date
1840-11-14
Page
355 (sequence 2)
Language
German
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355 zu beklagen haben, daß in ihr nicht genug geschieht füc echte Entwickelung der Jugend im Geiste der Jetztzeit und der. bürgerlichen Stellung. — Doch um nicht ungerecht zu werden, müssen wir erwähnen, daß man auch daran gedacht hatte, die Kinder,velt von der Bedeutung des wichtigen Tages zu belehren, oder, wenn man lieber will, für ihr spateres Leben denselben durch Jugenderinnerungen wichtig zu machen. Am 14. Oct. Abends war darum in der israelitischen Knabenschule ein feierlicher Schulakt veranstaltet worden, waren auch die Zöglinge des jüdischen Waisenhauses Theilnehmer, dessen Schule ebenfalls unter der Leitung des Rectors der Knabenschule, Hrn. B.Auerbach, steht. Wir müssen sagen, daß Hr. Auerbach gesorgt hatte, den Festakt für seine Zöglinge eben so nützlich, als für die anwesende Versammlung eindringlich und erhebend zu machen. Ein hebräisch gesprochenes Gebet, so wie ein gleicher eigens dazu gedichteter Festgesang leiteten die Feier würdig ein, und danach hielt der Rector eine Rede, welche auf das Vortheilhafteste für die jungen Gemüther berechnet war, und namentlich durch die Geschicklichkeit sich auszeichnete, womit der ehrenwerthe Redner Züge aus dem Kindesleben Sr. Majestät, des Königs, darein zu verflechten und auf das herrlichste anzuwenden wußte. — Damit war jedoch das Kinderfest noch keineswegs abgeschlossen, vielmehr war ihnen noch eine Hauptfreude für ben 18. Oct. aufbehalten worden. Der Berliner Magistrat hatte in allen Waisenhäusern die Speisung der Kinder ungeordnet, und diese Anordnung fand auch in der jüdischen Gemeinde Anklang und Nachahmung. Vorzüglich war es aber die hier etablirte „Gesellschaft der Freunde," die sich auch für diese Angelegenheit gar sehr interessirte, und wie sie überhaupt das Huldigungsfest nicht ohne eine sinnreiche Feier in ihrem Kreise zu sixiren beschlossen hatte, so dachte sie auch recht edel an die Kinderwelt. Ein eignes Programm vom 6. Oct., das zur Theilnahme an ihrer geselligen Separatfeier einlud, meldete unter anderm, daß sie das Huldigungsfest auch durch Speisung christlicher und jüdischer Waisen zu begehen willens sei, und es trat diese Anordnung am 18. Oct. Mittags in dem schönen Lokale der Gesellschaft ins Leben. Bewirthet wurden demnach nicht allein die Zöglinge der jüdischen Schulanstalt, sondern auch die Kinder des jüdischen Waisenhauses, so wie eine gleiche Anzahl christlicher Waisen, zum Theil aus der Wadzeck's-Stifrung und aus dem Bezirke der Gesellschaft der Freunde. Die Frauen und Töchter der resp. Mitglieder dieser Gesellschaft übernahmen die Bewirthung, und eine Freude war es, zu sehen, wie die Augen der Kinder leuchteten, welche sich in ihrer Verwaistheit in diesem Augenblicke gleichsam von sorgenden Müttem und liebenden Pflegerinnen umgeben fanden. Abends waren die Fenster des schönen Lokales durch transparente Bilder erhellt, welche passende Momente aus der Geschichte des preuß. Regentenhauses darstellten. Die Gesellschaft der Freunde beging überhaupt die festlichen Tage auf das Sinnigste und Geschmackvollste. — Die jüdische Hauptfeier der Huldigung sollte jedoch in der Synagoge verlaufen. Es war Behufs dieser kirchlichen Feier der 18. Oct. (Sonntag) Nachmittags 3 Uhr festgesetzt worden, und was man auch andererseits vielleicht dagegen berichten mag, der Andrang zum Heiligthume war so überaus groß, daß die Synagoge bald überfüllt erschien. Ein ansehnliches Chor von 40 Personen, sowohl Knaben als Erwachsene, führte unter starker Musikbegleitung einen hebräischen Festgesang (Psalmen und Hal(eluja's) aus, dessen Darstellung gewiß jeden zu befriedigen vermochte, welcher seine Erwartungen nicht zu hoch spannte und der bedenkt, daß die Kräfte zu solchen Unternehmungen erst durch die Zeit gestählt werden müssen. Der Rabbinats-Verwalter, - Herr Lettinger, sprach das Gebet und den Segen für das Wohl des königl. Paares und Hauses") und darauf hielt Hr. Dr. Zunz, Direktor des jüdischen Seminars, eine herrliche deutsche Rede. Zunz, wie sich dies von ihm erwarten laßt, sprach so begeistert und begeisternd, daß seine Rede allgemeinen Anklang fand, und den Wünschen Vieler zu Folge gewiß im Drucke erscheinen dürfte. Posen, 26. Oct. Rücksichtlich der strengen Auffrischung des Gesetzes, daß Leichen vor der Beerdigung volle 3 Tage liegen gelassen werden müssen, sind die Israeliten in unsrer Provinz in mannigfache Verlegenheit gekommen, und gar oft wissen Familien, in denen sich ein Todesfall ereignet hat, nicht, wie sie die religiöse Satzung mit dem Reichsgesetze vereinigen, oder was sie mit der Leiche anfangen sollen; denn es wird so streng mit der Erneuerung der gegebenen Vorschrift gehalten, daß nicht einmal ein ärztlicher Todenschein hinreichend ist, von einem 72stündigen über der Erde Liegenlassen der-Leiche zu dispensiren. Der Staat hat Recht, daß er mit allem Nachdrucke darüber wacht, und die Israeliten, sobald sie nur einigermaßen consequent sein wollen, dürfen sich nicht einmal merken lassen, daß ihnen das Gesetz lässig erscheint, da sie ja in anderer Hinsicht überall Gleichstellung vor Gesetz und Recht verlangen, die gegebene Vorschrift aber keineswegs als ein Eingriff des Staates in die religiöse Ausdrucksweise des israelischen Lebens erscheint, sondern-als ein allgemein gültiges Gesetz, als eine heilsame und nothwendige Vorschrift, der Wohlsahrtspolizei zu betrachten ist, welche sie der Erfahrung entnommen und den Erfordernissen des Cli- *) Festgesang und Gebet sind im Original mit beilaufender Mbersetzung unter dem Titel -bei I. Lewent in Berlin gedruckt erschienen: Gebet und Festgesang für Se. Majestät ben König Friedrich Wilhelm IV. und für Ihre Maj. die Königin Elisabeth Luise, gehalten in der Synagoge zu Berlin am 18. Oct. 5601. Anm. d. Corr. 46 *

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