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Der Orient · 1840-10-24 · Heft 43 (24.10.1840) · p. 336

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Journal
Der Orient
Volume
1 (1840)
Issue
Heft 43 (24.10.1840)
Article
Neueste Ministerialverfügungen in der preußischen Monarchie ...
Date
1840-10-24
Page
336 (sequence 2)
Language
German
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336 vorübergehend, d. h. wie jeder Fremde. Merkwürdig! das 1 Gesetz, daß in jeder neu acquirirten Provinz das Vorgefundene Recht sortbestehen soll, auch dahin zu interpreliren, daß jüdische Unterthanen einer solchen durch «in eignes Gesetz abgemarkten Provinz in den alten Erblanden als Fremde betrachtet und alfo behandelt werden, daß ihnen die Rechtswohlthat der dort ansässigen Juden nicht zu Statten kommt. Freilich erfordert wohl die Notwendigkeit eine solche Ausdehnung; denn leider! ist die Gesetzgebung solcher durch eigne Rechtsverhältnisse geschiedenen Provinzen nicht immer die vortheilhafteste und gerechteste, wie z. B. die der Lausitz, wo das alte sächsische Judenrecht noch gilt, das bekanntlich im Königreiche Sachsen als ein Unrecht aufgehoben worden ist, und wäre nun die Niederlassung in Provinzen, die unter einer freieren Verfassung athmen, nicht verboten, wenigstens nicht erschwert, so würden wir wohl erleben müssen, daß der größte Theil der jüdisch-preußischen Bevölkerung sich unter den Schutz dieser Freiheiten flüchtete, so daß diese Provinzen gnnz mit Juden überschwemmt erscheinen würden. Nur berührt es höchst schmerzlich, daß man hier allein mit den Juden eine Ausnahme gemacht hat, da dieser Zwiespalt in den Prinzipien der Gesetzgebung keineswegs auf die. Christen influirt mb dieselben in allen Provinzen^ des Reichs vor Gesetz und Recht gleichgestellt erscheinen, während man doch die Juden, wie wir weiter unten sehen werden, durchaus nicht als ein abgegrenztes Volk beachtet wissen will, sondern in ihnen allen nichts als preußische Uuterthanen sieht, deren Religion und dahin bezüglichen verschiedenen Institutionen nur Privatsache seien. Dieselbe Auslegung findet sich auch in einer andern Verfügung vom 9, März recht deutlich ausgesprochen, und darum möge sie hier noch einen Platz finden: „Nach der Allerhöchsten Kabimtsordre vom 8. Aug. 1830 bewendet es zunächst in jeder Provinz bei der hinsichtlich der Juden bestehenden Gesetzgebung, das Gesetz v. 11. März 1812 gilt daher nur in den alten Provinzen, für welche es publicirt worden ist, Nach solchem kann kn diesen Provinzen nur derjenige Jude die aus dem Gesetze hervorgehenden Rechte in Anspruch nehmen, der in selbigen durch das Naturalisations- Patent als Inländer anerkannt worden. (Fortsetzung folgt.) - Personalchromk «rid Miseellen« Breslau hat dem Beispiele Berlins nachaeahmt und die der Stadt von dem sel. Könige vermachten 10,000 Thlr. zu einem Fonds angelegt, dessen Zinsertrag jährlich am Todestage des unvergeßlichen Testators unter verschämte Arme jedes Glaubens vertheilt werden soll. * * * D i e Stände Hol st eins haben den in Nr. 35. des Orient erwähnt e n Gesetzentwurf, der ihnen von der Regierung zur Verbesserung der Lage der ho lst e insch en I §raeli ten wa r v o rge le g t worden, verworfen. — Dies ist geschehen im Jahre 1840, wo die meisten Gesetzbücher Strafbestimmungen gegen Thier- Verlag von C. L. Fritzsche. quälere! ausgenommen haben, wenn schon in einem Lande, wo Jude und Knecht noch zwei identische Namen sind. * * * ' Gedrang geht es zu im Leben und auch im Gebiete der Wissenschaft. Dies ist kaum zu einer andern Zeit so sichtbar geworden, wie gerade jetzt. Seitdem die Israeliten begonnen haben, rührig einzugreifen in das Räderwerk der Zeit und nicht mehr die passiven Zuschauer zu machen, finden wir sie mieten in dem Drängen und Stoßen der wogenden Massen, aber die Wunden verletzen nicht mehr so, wie sonst, denn sie dürfen sich 'wehren und sind nicht zum schweigen, seufzen und dulden verdammt. Auf deutschen Boden gibt es manchen, offnen und hinterlistigen Angriff und an Albions Gestaden erscheint neben der liebenden Theilnahme, welche Israel in neuester Zeit von Lausend und aber tausend Herzen erfahren, der Turner aufs Neue, der aber in offner und ehrlicher Fehde den Handschuh hinwirft. Es ist der Prediger Alexander Mc. Caul, der seine Angriffe erneut, ruhig, frei von Fanatismus und nur mit den Waffen der Wissenschaft, wie immer vorher. Er deutet diesmal auf Israels Hoffnungen auf einen Messias, der die Zerstreuten wieder zum Volke erheben und in das Land der Vater zu führen berufen sein soll, und setzt hinzu , daß nur die Ungläubigen und Indifferenten von dieser Hoffnung abgekommen waren und mit Aufgeben ihrer Nationalität sich emancipiren, d. h. dem heidnischen Staatskörper einverleiben ließen, während die Gläubigen, namentlich (wie er wenigstens zu deuten scheint) aus Albions Küste Feind einer solchen Verschmelzung, eher an die gänzliche Vernichtung aller Nationen glaubten, als diese Hoffnung aufgäben. Wir würden diese Behauptung hier keines Wegs ausgenommen haben, wenn sie nicht — wir wollen gern zugeben, ohne Absicht des Verfassers r— unsre Bestrebungen verdächtigte, und das Festhatten an der Religion der Väter, das Dringen auf lebendige Begeisterung für den Glauben der Altvordern als die Absicht darstellte, durch Niederkämpfen des Jndifferentismus, des Unglaubens, der Irreligiosität u. s. w .das Ende unsers Elends, unsere Zerstreuung, überhaupt unsere volklichen Nichtigkeit herbeizuführen. In Deutschland hat wohl noch Niemand an dergleichen Insinuationen gedacht, wenigstens sie noch nie so direct und mit solcher apodictischen Gewißheit ausgesprochen? Nur in Englnad konnten den Mc. Caul der alte Orobio und die neuesten Zeitungsartikel auf solche Spitzfindigkeiten bringen, Wir, auf dem Festlande ringen nach deutschen Grund und Boden, nach Aufnahme in den Gesellschastsverband unsrer christlichen Bruder, und das ist wohl.der beste Beweis, von welcher Seite wir den Messias erwarten. Jede Zeit hat ihren Helfer und Heiland. Er aber will erkannt sein. Wehe dem Volke, der Generation, die ihn nicht kennt, die ihn in der Ferne sucht, oder in Träumen findet, und wenn es auch gläubige, herzerhebende Träume wären! Jetzt wo alle Völker sich nahen, wo dem, welchen das Buch der Zeit und der Zukunft aufgeschlagen vorliegt, klar ist, daß die Schranken der Nationalitäten , der abgegrenztcn unleidlichen Volksthümlichkeiten immermeyr schwinden, wo die Völkern an dem einen Ende der Erde nicht mehr als müssige Gaffer erscheinen, wenn die aus dem andern Ende leiden, jetzt kann Israels Ausgabe nicht mehr fern sein, sich zurück zuziehen in die Schranken einer engen, abgemarkten Welt, um dort im Nationalismus zu verkümmern. Jetzt muß es sich mit den Waffen des Geistes und der Thatigkeit einen Platz erkämpfen unter den sich durchkreuzenden Nationen, bis es vollkommen ausgenommen sein wird in den Bruderverband. Druck von I. H. Zita gef.

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