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Der Orient · 1840-09-12 · Heft 37 (12.9.1840) · p. 285

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Journal
Der Orient
Volume
1 (1840)
Issue
Heft 37 (12.9.1840)
Article
Leipzig
Date
1840-09-12
Page
285 (sequence 2)
Language
German
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285 Sklaverei weggeführt, durch den katholischen Clerus grausam verfolgt wurde: es konnte dieses geringe Volk in keinem Lande ein Asyl finden, als mittelst des Goldes, womit Clerus und Fürsten ihre Bedürfnisse deckten. Wenn unter den Widerwärtigkeiten so langer und so entsetzlicher Leiden, welche die Israeliten zu ertragen hatten, dieselben sich durch einen fanatischen Clerus nie haben bestimmen lassen, ihren Glauben abzuschwören, der ihnen stets so heilig war, deswillen ihre Voraltern sogar die größten Martern überstanden; wenn die mosaische Religion in ihrem geschichtlichen Sein unter Millionen ihrer Anhänger treu bewahrt erscheint und fortbesteht, so begreift man leicht und würdigt sogar die gerechten Beweggründe der Israeliten, sich der Verehelichung mit Nichtisraeliten zu enthalten, kurz man begreift und würdigt den Entschluß- Zöglinge des mosaischen Cultus zu bleiben, gleichsam um in den Jahrbüchern der Geschichte ein ewiges und lebendiges Gedachtniß zu hinterlassen, daß sie die Trümmer des einzigen Volkes sind, das seinen ursprünglichen Glauben treu bewahrt hat, obgleich alles sich vereinigt, ihn auf das Nichts zurückzusühren. — Ungeachtet aber aller dieser Betrachtungen, deren gerechtes Gewicht ich besser fühle, als meine schwache Feder zu beschreiben im Stande ist, wiederhole ich, im Verfolge der aufgestellten Prinzipien, daß die Synagogen-Vorsteher das Recht nicht haben, ihre Glaubensgenossen von einer Verehelichung mit Christen zurückzuhalten, weil es eine Verletzung' der mosaischen Gesetzgebung wäre und eben so wenig mit Recht darf der christliche Clerus im Namen Jesu und seiner Apostel die Verbietung einer Verheirathung der Christen mit Juden predigen, und es braucht wohl nicht erst gesagt zu werden, daß jeder Gesetzgeber, der nicht die Absicht hat, verschiedene Ctassen und Lasten im Staate hecvorzurufen, den Götzen einer solchen Verbietung nicht anbeten darf. Seine alleinige Aufgabe als Gesetzgeber ist, die Verbindlichkeit zur Sicherung der Ehe durch einen von der weltlichen Obrigkeit schriftlich aufgenommenrn Act vorzuschreiben." — Nach dieser beredten Auseinandersetzung aber schwanken wir erst recht zwischen der consequenten Verfolgung der vertheidigten Principien und dem bestehenden Casus. Doch es ist dem Verfasser darum zu thun, die neue Richtung der russischen Gesetzgebung in Bezug auf die Absicht, die innere Einheit des Reichs herzustellen, zu beleuchten und dies ist ihm durchaus gelungen. Der zweite Theil des höchst interessanten Werkes enthalt die neuesten russischen Gesetze rücksichtlich der Ehe in vollem Umfange. Rußland. Mittttt, 6. Aug. Wir hatten in diesen Tagen gleichsam eine Wiederholung im Kleinen von dem Auszug der Kinder Jsrael's aus Egypten. Schon vor ein paar Jahren nämlich war hier höhern Orts eine Aufforderung an die Juden ergangen, ob sie sich unter angegebenen Bedingungen zu einer Auswanderung ins südliche Rußland verstehen wollten. Es entschloß sich dazu eine große Anzahl Familien; allein irgend welche Hindernisse, vielleicht grade der Umstand, daß die Mittel zur Colonisation einer so großen Menge, die sich gemeldet hatte, zu bedeutend seien, schienen schon das ganze Unternehmen rückgängig zu machen. Natürlich kamen viele Familien, die ihr Bischen Hab und Gut schon in der Hoffnung auf die gelobte Zukunft zu baarem Gelde gemacht hatten, dadurch in eine traurige Lage. Das fühlte besonders ein jüdisches Weib und war darauf bedacht, ihr Volk zu retten. Als im vorigen Jahre der Kaiser unter dem Namen eines Grafen durch das Land nach Deutschland reiste, suchte jenes Weib in die Nahe des Wagens zu gelangen, und mochte wahrscheinlich ein so klägliches Aussehen annehmen, daß der vermeintliche Graf selbst nach ihrem Begehr fragte. Das Weib enthüllte diesem jetzt in der beredten Weise ihres Volks dessen ganze Calamitat, versicherte, daß Alle auf die überschwengliche Gnade des Kaisers bauten, daß er ein Mann von Wort sei, und daß sie inständig flehe, er, der Herr Graf, möge durch seine huldreiche Fürbitte bei dem hohen Herrscher für die armen Juden in Erfüllung des Verheißenen auswirken. Wie sehr diese Fürbitte geholfen hat, geht nun daraus hervor, daß in diesen Tagen nicht weniger als 350 jüdische Familien Kurland verlassen haben, um in die Gegend zwischen Odessa und Charkow zu ziehen, und zwar unter Bedingungen, die jedenfalls ein großartiger Beweis von, der Gnade des Kaisers sind. Sie erhalten zunächst für die Zeit der Reise, die einige Wochen dauern wird, täglich ein Erwachsener etwa 10 Kop., ein Kind die Hälfte, sodaß eine Familie im Durchschnitt fast auf 1 Rubel Silber täglich rechnen kann; außerdem werden ihnen unentgetdlich die nöthigen Wagen zum Transport gestellt. Dort angekommen, finden sie ihre Wohnungen fix und fertig; die Ländereien, die man für sie angewiesen hat, sind so vertheilt, daß auf eine Familie, wie man sagt, etwa 15 Dessätinen kommen. Für das erste Iahe besorgt ihren Unterhalt noch die Regierung, die ihnen auch durch Aufseher und andere Beamte sowol Anweisung zum Ackerbaue geben, als auch für die polizeiliche Ordnung sorgen wird. Ferner ist ihnen auf 15 Jahre Abgabenfreiheit gewährt, und für die nächsten 50 Jahre brauchen sie keine Rekruten zu stellen. Man erkennt leicht, daß unter solchen Verhältnissen weiter nichts fehlt als guter Wille, Fleiß und Ordnung von Seiten dieser Familien selbst, um sich eine Lebenslage zu verschaffen, wonach im Vergleiche zu der bisherigen der neue Wohnort für sie in der That ein Kanaan werden kann. Sollte die Colonie gedeihen, so läßt sich erwarten, daß die Regierung sich noch zur Anlage mehrer verstehen

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