Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1840-09-12 · Heft 37 (12.9.1840) · p. 284

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
1 (1840)
Issue
Heft 37 (12.9.1840)
Article
München: Ministerial-Reskript gegen die Confirmation
Date
1840-09-12
Page
284 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2360092-2360093-2360131-2363544--0889-2363576
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

284 Institution verdammt, die nicht blos rationell als zweckmäßig sich bewährt, sondern auch das Muster anderer Staaten, anderer Kirchen und Confessionen sogar für sich hat. Schlimm überhaupt, daß die Staatsbehörde ihre Gewalt auf Dinge ausdehnt, die einzig und allein in die Kirche gehören und besser von den Religionslehrern, als von Rechtsgelehrten begutachtet werden könnten. — Werden unsre Rabbinen zu dieser Verwerfung schweigen? Werden sie nicht vielmehr ihre ehrerbietigen Vorstellungen vor die Regierung bringen, um das Werk einiger kleinlichen Menschen zu zerstören? Das ist nun freilich der faule Fleck in unserm religiös-socialen Leben! Unsren Rabbinen fehlt leider! zumeist noch die große Macht, ohne welche sie nichts sind, als faule Bäuche, die sich von dem Marke der Gemeinden nähren, die Wissenschaftlichkeit nämlich, der gewichtige Connex mit der gelehrten Welt, ohne den jede Kraft erlahmt, die Gewalt eines Religionslehrers gebrochen erscheint, an deren Stelle dann leider nur zu oft ein bornirter Fanatismus tritt. Manchem ist das Rescript vom 23. Octbr. .1839, das einzig der verderblichen Neologie entgegen treten will, ein bequemer Eingang zum Himmelreiche einer Rabbinatspfründe, Manchem ein Faulbett geworden, auf dem er meint, unthätig seine Glieder ausstrecken zu können. Von hieraus muß die Reform der Gemeinden gehen, von hieraus muß der Lebensodem wehen, nach welchem man in den Gemeinden sucht; aber gerade hier ist alles tobt/ öde, erlahmt! Gott bessere es! D r. L. Leipzig, 31. Aug. Es liegt uns ein Werk vor unter dem Titel: Essai crilüjue sur la no uv eile legislation concernant le mariage en Fotogne, etc, Par 0. Louis Lubliner, Polonais emigre. avocat a la cour (Pappel de Bruxelles. (Brüssel und Leipzig bei E. Muquardt 1840.) — Schon die Schicksale des Verfassers und seine jetzige Stellung lassen erwarten, daß er das aufgenommene Thema mit Freimuth und ohne Rückhalt bespricht, und es ist nicht zu leugnen, daß er auch rücksichtlich seines blitzenden Geistes seiner Aufgabe gewachsen erscheint. Nachdem'er in einer Vorrede die Bestrebungen des russischen Herrschers, das Königreich Polen Rußland gänzlich einzuverleiben, besprochen und das Widerstreben dieses Reichs, st. wie die Art und Weise desselben naher beleuchtet hat, geht er im 1. Capitel sogleich näher auf sein Thema ein, indem er sich über die Ehegesetzgebung in Polen verbreitet und dieselbe geschichtlich erörtert. Es ist ihm zunächst darum zu thun, die Frage zu beleuchten, ob eine Heirath zwischen Juden und Christen zu verbieten sei, und darum geht er zuvörderst die religiösen Vorschriften und Principien beider Bekenntnisse durch, namentlich sofern sie auf diesen Gesichtspunct Hinweisen. Von Seite 16 — 49 durchforscht er darum die Canonischen Schriften und geht alsdann auf die Frage über, ob eine Heirath zwischen Juden und Christen aus religiösem Gesichtspunkte verboten werden dürste.- Es sind goldene Worte, die der Verfasser hier spricht, inhaltsschwer und Gedanken weckend, noch mehr als gebend, und verdienen einer vielseitigen Erwägung und Beleuchtung aller derer, welche auf Gesetzgebung und gesellschaftliche Reformen Einfluß haben. Nachdem der Verfasser das Verbot solcher gemischten Ehen rationell beleuchtet bat, negirt er auch historisch die Verhütung dieser Bündnisse und stützt sich dabei auf 1. Corinth. 7, 12—14» Etwas, das auch Augustinus bestätigt {de fide et operib. L 19, de adult, conjug, 25.). Er zeigt, wie erst die Concilien auf das Verbot jener gemischten Ehen kamen. Zuvörderst das zu Elvira, alsdann das zu Rom unter dem Pabste Zacharias, welcher dergleichen Ehen mit dem Banne belegte, über die das Concilium zu Trient das Anathema verhängte. Alsdann geht er auf die mosaische Gesetzgebung über, beleuchtet die Ursachen des Eheverbotes mit den sieben Völkern, vorzüglich aus der Absicht, dem Ueberhandnehmen des Götzendienstes entgegen zu treten, und negirt die Anwendung dieses Verbotes auf die Christen. Er nimmt dabei die Beschlüsse des Sanhedrins von Paris für sich-auf; geht aber weiter hin blos nur noch rationell zu Werke, die Entwickelung des jüdischen Rechts durch den Rabbinismus nicht verfolgend. Freilich, meint er, stehe zu-befürchten, daß durch eine solche Ehevermischung das Judenthum einer Auflösung entgegen gehe, wie das auch die Beispiele anderer gemischten Völker geschichtlich bewiesen: allein darauf, will er, habe ^wenigstens der höher stehende Gesetzgeber nicht Rücksicht zu nehmen. Doch wir wollen ihn hier einmal selbst sprechen lassen: „Wenn so zahlreiche Nationen der alten Welt gänzlich verschwunden oder aus ihrer Art geschlagen sind, wenn Rom und Griechenland durch ihren Verkehr und ihre Industrie so manche blühende Staaten zu Grunde richteten, und am Ende selbst kaum Spuren des Daseins in ihren Denkmalen zurückließen; wenn diese beiden Fürstinnen der alten Welt durch ihre innern Zerwürfnisse selbst so zerbröckelt, durch barbarische Horden so ganz heruntergebracht worden sind; wenn die Gesellschaftseinrichtungen, die Sitten, die Religion der Germanen, dieser Zerstörer des weströmischen Reiches, im Strome politischer Begebenheiten ihren Untergang fanden, da konnte ein geringes Volk, ohne allen kriegerischen Ehrgeiz, ohne Handels-Bedeutung, das einzig- und allein seinen Institutionen und der Bebauung des an sich gebrachten Landes lebte, das, gehaßt von den Heiden seines philosophischen Glaubens und seiner Abneigung gegen Abgötterei willen, anfänglich gewaltsam angezogen, dann unterjocht, endlich, nach langen, mit Tapferkeit und Vaterlandsliebe gefochtenen Kämpfen, aus seiner Heimath verjagt, die es 15. Jahrhunderte hindurch bewohnt ^batte, durch Rom im Uebermuthe seiner Weltherrschaft verschlungen, in

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.